18 Fakten über … mögliche Irrtümer

Gut informiert zu sein, ist nie verkehrt und gerade auch im Straßenverkehr besonders wichtig. Es gibt viele Irrtümer im täglichen Alltag und manche Fehler können auch richtig teuer werden. Nachfolgend ein paar hilfreiche Fakten…

  1. Fakt: Alkohol auf dem Fahrrad
    Kann man den Führerschein verlieren, wenn man betrunken mit dem Fahrrad fährt? Ja, ab 1,6 Promille gilt man als Radfahrender als absolut fahruntüchtig. Wird man derart alkoholisiert auf dem Rad erwischt, muss man nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen. Zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnisbehörde wird informiert. Die wiederum ordnet dann eine MPU, die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung, an. Fällt diese Untersuchung negativ aus, entzieht die Behörde auch dem Radfahrenden die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.
  2. Fakt: Anfahrt in Italien
    Das Hotel ist in einer verkehrsbeschränkten Zone. Und nun? Bei einer Zona traffico limitato {ZTL) gilt: Für nicht berechtigte Fahrzeuge besteht ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Beim unerlaubten Einfahren drohen hohe Bußgelder. In vielen Orten gibt es allerdings Ausnahmeregelungen in Form vorübergehender Zufahrtsberechtigungen – zum Beispiel für Touristen mit Hotelbuchung. Die Berechtigung für das Befahren der ZTL am An- und Abreisetag muss allerdings vom Hotel beantragt werden.
  3. Fakt: Blitzerfoto
    Der Fahrer bzw. die Fahrerin ist auf dem Foto auf dem Anhörungsbogen nicht zu erkennen. Wie kann man sich verhalten? Dann fragen Sie nach dem Originallichtbild bei der Behörde. Schickt sie es Ihnen nicht zu, haben Sie die Möglichkeit der Akteneinsicht per Anwalt. Erkennen Sie sich tatsächlich nicht auf dem Foto wieder, teilen Sie das der Behörde mit. Akzeptiert sie das, ergeht kein Bußgeldbescheid. Es kann aber eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter angeordnet werden. Aber Vorsicht: Die Behörde oder später das Gericht kann auch ein teures Gutachten zur Identitätsbestimmung anordnen.
  4. Fakt: Dashcam
    Darf ich mit so einem Gerät Verkehrsverstöße filmen? Die Rechtslage dazu ist aktuell noch unklar. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2018 entschieden, dass eine Aufzeichnung im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sei. Allerdings war dies noch vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grund Verordnung (DSGVO). Wenn überhaupt, sollten es kurze Aufzeichnungen sein, die sich alle 30 Sekunden überschreiben und die dann nur zur Klärung eines möglichen eigenen Verkehrsunfalls genutzt werden. Zu hundert Prozent legal ist die Nutzung aber nicht.
  5. Fakt: Fahren in Österreich
    Sind Hybridfahrzeuge von IG-L-Tempolimits ausgenommen? Nein, die Ausnahme bei Tempolimits infolge des Immissionsschutzgesetzes für Luft (IG-L) gilt nur für reine E-Autos. Darunter fallen auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Sie dürfen auf österreichischen Autobahnen auch auf Strecken mit den Umweltlimits die generell erlaubten 130 km/h fahren – es sei denn, es ist unabhängig vom IG-L eine andere, niedrigere Geschwindigkeit angeordnet. Hybridfahrzeuge werden wie reine Verbrenner behandelt.
  6. Fakt: Fahrverbot
    Darf man selbst entscheiden, wann man den Führerschein abgibt? Im Bußgeldbescheid wird oft eine Frist von vier Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung eingeräumt. Die Voraussetzung ist, dass gegen die verurteilte Person in den zwei Jahren vor dem Delikt kein Fahrverbot verhängt wurde und auch bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt ist. Ist das der Fall, hat man die Möglichkeit, den Zeitpunkt für das Fahrverbot in dieser Schonfrist selbst zu bestimmen. Ansonsten beginnt das Verbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
  7. Fakt: Genussmittel
    Wie viel Tabak und Alkohol darf man ins europäische Ausland mitnehmen? Innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten Reisefreimengen – egal ob man mit Auto, Wohnmobil oder Flugzeug unterwegs ist: Personen ab 17 Jahren dürfen beispielsweise 800 Zigaretten oder 200 Zigarren und 110 Liter Bier oder 10 Liter Spirituosen über 22 VoI.-% mitführen. In die Schweiz dürfen 250 Zigaretten oder Zigarren und 5 Liter Bier oder 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% mitgebracht werden. Bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land sind es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren und 16 Liter Bier oder 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-%.
  8. Fakt: Gepäckprobleme
    Bekommt man Geld, wenn der Koffer verloren geht? Man kann Schadenersatz verlangen, wenn aufgegebenes Gepäck verloren geht bzw. verspätet oder beschädigt ankommt. Ist nach dem Hinflug der Koffer weg, darf man die notwendigste Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen. Die Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.500 Euro muss die Airline erstatten. Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen. Passiert der Koffer-Fauxpas bei einer Pauschalreise, kann auch eine Preisminderung beim Reiseveranstalter beantragt werden.
  9. Fakt: Hauptuntersuchung
    Was passiert, wenn ein Kfz nicht fristgemäß vorgestellt wurde? Die Hauptuntersuchung muss in dem Monat stattfinden, der auf der Plakette vermerkt ist. Ab dem dritten Monat drohen 15 Euro Verwarnungsgeld, ab dem fünften 25, nach dem achten sind es 60 und es gibt einen Punkt in Flensburg. Wer nicht fristgerecht zur HU geht, zahlt außerdem mehr: Denn die Prüforganisationen sind bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten verpflichtet, eine erweiterte Hauptuntersuchung durchzuführen – die 20 Prozent teurer ist.
  10. Fakt: Kfz-Versicherung
    Man ist mehr Kilometer gefahren, als im Vertrag vereinbart wurde. Passiert etwas? Geschädigte bekommen den Schaden bezahlt. Sie werden aber vermutlich eine Strafzahlung leisten müssen, weil eine Vertragsvoraussetzung dann nicht mehr erfüllt ist. Geben Sie der Versicherung daher besser früh genug Bescheid, wenn Sie absehen können, dass Sie im Versicherungsjahr mehr Kilometer als vertraglich festgeschrieben fahren werden. Sie berechnet das Unfallrisiko dann neu. Mögliche Vereinbarungen sind in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
  11. Fakt: Kinder auf dem Rad
    Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren? Und darf man sie als Elternteil dort mit dem Fahrrad begleiten? Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis sie zehn Jahre alt sind, können sie diesen weiter benutzen. Ein Elternteil darf den Nachwuchs auf dem Bürgersteig begleiten. Die Automobilclubs empfehlen, dass Kinder erst nach Abschluss der schulischen Radfahrausbildung selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen, dann kennen sie auch die Verkehrsregeln. Für alle, die sich noch mehr Fahrübung für den Nachwuchs wünschen, bietet die Automobil- und Fahrradclubs Fahrradtrainings für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren. Schulen können über die regionalen Kontaktstellen die Trainings in der Regel kostenlos anfordern.
  12. Fakt: Parken
    Darf man auch auf der linken Fahrbahnseite stehen? Das ist nur in Einbahnstraßen erlaubt oder wenn rechts Schienen verlaufen. Denn letztendlich parkt man entgegen der Fahrtrichtung. Dennoch sieht man es immer öfter auch in normalen Straßen: Um besser laden zu können, parken E-Auto-Besitzer oft gegen die Fahrtrichtung. Obwohl das von der Polizei häufig geduldet wird – ist es nicht erlaubt. Auch E-Auto-Besitzer müssen auf der rechten Seite in Fahrtrichtung parken – und das Kabel im Zweifel über das Dach führen.
  13. Fakt: Reisestornierung
    Kann man online gebuchte Reisen und Flüge widerrufen? Geklickt ist gebucht. Während beim Onlinekauf von Waren grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, sind Onlinebuchungen augenblicklich bindend. Wenn man im Internet ein Hotel, einen Flug oder eine Pauschalreise bucht, gibt es ohne Kulanz des Verkäufers kein Zurück. Darüber muss vor oder bei der Buchung auch nicht informiert werden. Wer die gebuchte Reise nicht antreten kann, muss stornieren oder vom Reisevertrag zurücktreten – was allerdings kostet.
  14. Fakt: Sicherheit beim Einkaufen
    Was unterscheidet Garantie und Sachmängelhaftung? Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich verankert. Ist der verkaufte Gegenstand mangelhaft, kann vom Verkäufer Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Gegenstands verlangt werden. Gelingt die Reparatur nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Garantie ist eine ergänzende Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunden. In ihr ist der Zeitraum festgelegt, in dem eine kostenlose oder kostenreduzierte Reparatur erfolgt – ohne Recht zum Rücktritt.
  15. Fakt: Tempolimit
    Wie lange gelten beschilderte Streckenverbote? Sie enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, auch wenn dort die Verbotszeichen nicht wiederholt werden. Sie gelten so lange, bis ein Aufhebungszeichen oder eine neue Beschränkung kommt. An Gefahrenstellen, vor allem an Baustellen, wird das Streckenverbot oft mit dem entsprechenden Verkehrszeichen kombiniert. Dann endet die Beschränkung der Geschwindigkeit dort, wo die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht.
  16. Fakt: Umweltauflagen
    Gilt meine „grüne Plakette“ auch im Ausland? In anderen Ländern gelten deutsche Umweltplaketten nicht! Das ist auch umgekehrt der Fall. Reisende müssen immer die im Land geltenden Regelungen zu Umweltzonen und -plaketten beachten und die vor Ort erforderlichen Aufkleber erwerben. Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren will, sollte sich vorab, zum Beispiel einem Automobilclub, informieren, wo was gilt. Denn wird man vor Ort ohne gültige Plakette erwischt, kann es sehr teuer werden.
  17. Fakt: Warnsignal im Verkehr
    Wann ist die Lichthupe erlaubt? Und wann ist es verboten? Nur in wenigen Fällen ist die Nutzung der Lichthupe erlaubt: wenn man vor einer Gefahr warnen muss oder außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte. Autofahrende per Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam zu machen, ist zwar gängig, aber verboten. Auf der Autobahn gilt: Auch hier ist die Lichthupe als Warnsignal erlaubt und um das Überholen anzuzeigen, wenn die Person vor Ihnen die Überholabsicht nicht erkennt. Fahren Sie dabei aber eine längere Strecke zu dicht auf, kann das als Nötigung angesehen werden.
  18. Fakt: Werkstattbesuch
    Der Fehler ist nicht behoben. Bekomme man sein Geld zurück? Im ersten Schritt kann man eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Man setzt ggf. dafür eine Frist von ungefähr zwei Wochen. Laufen zwei Reparaturversuche erfolglos ab, hat man weitere Rechte: zum einen die Minderung der Rechnung und zum anderen sogar den Rücktritt vom Vertrag. Das gilt im Übrigen auch, wenn die beauftragte Werkstatt die gewünschte Nachbesserung verweigert, in der gesetzten Frist gar nichts oder nicht rechtzeitig nachbessert.

 

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(2) Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Jöran Eberle aus Köln in Nordrhein-Westfalen.
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Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.

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