8 Fakten über … Bayern

Bayern, das Bundesland im Süden von Deutschland. Ein beliebtes Ausflugsziel aber auch mit vielem Interessanten für Städtetouren. Kannten Sie schon die folgenden Fakten?

  1. Fakt: Bayern hat im Süden Anteil an die Nördlichen Kalkalpen mit Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze.
  2. Fakt: Eine der größten innerstädtischen Parkanlagen der Welt verbindet in München die Isarauen mit der Altstadt, dem Englischen Garten.
  3. Fakt: Der Chiemsee, der größte See in Bayern, bietet einen fantastischen Alpenblick. Im westlichen Teil liegen die Fraueninsel, die Herreninsel und die unbewohnte Krautinsel.
  4. Fakt: Nürnberg bietet neben der Altstadt, Frauenkirche und Kaiserburg ein Künstlerhaus aus dem 15. Jahrhundert, in dem der große Maler Albrecht Dürer gelebt und gearbeitet hat.
  5. Fakt: Bei Füssen im Allgäu steht das für König Ludwig II. erbaute und weltberühmte Märchenschloss Neuschwanstein.
  6. Fakt: Einer der jährlichen Höhepunkte der Opernwelt sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth. Die ersten Festspiele wurden am 13. August 1876 eröffnet.
  7. Fakt: In Südbayern liegt die Region Pfaffenwinkel mit mehr als 150 Kirchen und Klöstern. Besonders berühmt ist das Rokoko-Gotteshaus Wieskirche, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
  8. Fakt: In Bayern zählt das Bier quasi zu den Grundnahrungsmitteln. In Bamberg in Franken kann man sogar eine „Bierwanderung“ durch die zehn örtlichen Brauereien machen.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Reiner Paulasch aus Köln in Nordrhein-Westfalen.
Ende des Beitrags 1-2022-200-1050-1     
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*