Die französische Küste bietet viele schöne Landschaften und Orte für die Ferien, den Urlaub oder auch kurze Ausflüge. Aber kannten Sie schon die nachfolgenden Fakten?
- Fakt: Die französische Atlantikküste reicht von La Baule im Norden bis Hendaye und ist rund 500 km lang.
- Fakt: Saint-Nazaire verfügt über 20 Strände, von denen einer durch Jacques Tatis Film „Die Ferien des Monsieur Hulot“ zu Weltruhm kam. Der Film wurde in Saint-Marc-sur-Mer gedreht.
- Fakt: Auf der Insel Noirmoutier gedeiht eine spezielle Kartoffelsorte, die La Bonnotte. Es gibt sie, angereichert mit Seetang, nur 14 Tage im Mai zu kaufen.
- Fakt: In La Rochelle steht eines der bekanntesten Aquarien des Landes. Dort kann man etwa 12.000 Meerestiere bewundern.
- Fakt: Oléron, die größte Insel an der Küste, ist berühmt für ihre Moore, Salzseen und Dünen. Sie steht im Wettbewerb zu ihrer touristisch mehr erschlossenen Nachbarinsel, der île de Ré.
- Fakt: Frankreich ist mit einer Austernproduktion von etwa 125.000 Tonnen pro Jahr größter Produzent in Europa. Die größte Austernkultur liegt im Becken von Arcachon.
- Fakt: Am Eingang der Bucht von Arcachon liegt die höchste Wanderdüne Europas. Es ist die Dune du Pilat und ist mehr als 500 Meter breit und bis zu 110 Meter hoch.
- Fakt: Biarritz, die baskische Stadt an der Küste, hat sich vom kleinen Fischerdorf zum eleganten Seebad entwickelt. Ihr Wahrzeichen ist ein Felsenriff mit einer Marienstatue.
Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Gisa Morell aus Karlstadt in Bayern.
Ende des Beitrags 1-2022-219-0005-1
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar