Die unsichere Lage in Ägypten beunruhigt auch viele Urlauber. Das Auswärtige Amt hat für bestimmte Gebiete eine konkrete Reisewarnung ausgesprochen. Viele Reiseveranstalter haben ihre Ägypten-Reisen bis Mitte September abgesagt. nachfolgend wird erklärt, wann Verbraucher kostenlos stornieren dürfen und wann nicht.
Bei höherer Gewalt entfallen die Stornogebühren
Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten aktualisiert. Eine konkrete Reisewarnung gibt es für den Nord-Sinai und das israelisch-ägyptische Grenzgebiet. Hier liegt eine erhebliche Gefährdung für Reisende vor, weil durch die inneren Unruhen unzumutbare persönliche Sicherheitsrisiken bestehen. Juristen sprechen bei inneren Unruhen und Gefahr für Leib und Leben auch von „höherer Gewalt“. Für Reisende heißt das: Wer einen Reisevertrag aufgrund „höherer Gewalt“ kündigt, muss keine Entschädigung in Form einer Stornogebühr an den Veranstalter zahlen. Wurde der Reisepreis bereits im Vorfeld gezahlt, können Verbraucher das Geld zurückfordern.
Auf die Einschätzung des Auswärtigen Amtes kommt es an
Rät das Auswärtige Amt dringend von Reisen ab und spricht keine konkrete Reisewarnung aus, handelt es sich um einen Sicherheitshinweis. Das Amt rät aufgrund der aktuellen Lage in Ägypten dringend davon ab, beispielsweise nach Kairo oder in die Touristikzentren wie Luxor, Assuan oder das Nildelta zu reisen. Das betrifft auch Nilkreuzfahrten. Reiserechtlich ist das ohne Belang und bedeutet: Reisende dürfen aus Sorge um ihr Wohlergehen gebuchte Reisen zwar stornieren, müssen im Zweifelsfall aber dem Veranstalter eine Entschädigung, also ein Stornoentgelt, zahlen. Allerdings haben angesichts der Lage in Ägypten viele Reiseveranstalter von sich aus gekündigt und bieten Kunden die kostenlose Stornierung oder Umbuchung auf ein alternatives Reiseziel an.
Innere Unruhen sind kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung
Kommt es zum Streit mit dem Reiseveranstalter, hilft im Fall von höherer Gewalt eine Reiserücktrittsversicherung nicht weiter. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Kriege, Unruhen oder Terrorgefahr regelmäßig aus. Sie deckt im wesentlichen persönliche Risiken wie eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder den Tod eines nahen Angehörigen ab.
Badeurlauber müssen ihren Urlaub nicht abbrechen
Das Auswärtige Amt rät Urlaubern, die sich in den Baderegionen am Roten Meer aufhalten, ihren Urlaub fortsetzen, da es in den Ferienregionen unverändert ruhig ist. Reisende sollten jedoch Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt weiträumig meiden. Sie sollten auch die Medienberichterstattung aufmerksam und regelmäßig verfolgen und den Anordnungen der Sicherheitskräfte Folge leisten. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes werden ständig aktualisiert.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar