Andere Länder – andere Regeln

Ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter: Außerhalb von Deutschland gelten oft andere Verkehrsregeln. Nachfolgend ein Überblick über einige wichtige Besonderheiten für die nächste Reise, damit der Urlaub nicht von einem Strafzettel getrübt wird.

Dänemark

  • Alkohol ist teuer – vor allem am Steuer: Wie in fast allen europäischen Staaten liegt auch in Dänemark die Promillegrenze bei 0,5. Allerdings drohen dort bei einem Verstoß besonders hohe Strafen – errechnet anhand des Netto-Monatseinkommens. Dies wird mit dem gemessenen Promillewert multipliziert und kann entsprechend teuer werden. Wird zum Beispiel eine Person, die 2.100 Euro im Monat verdient, mit 0,8 Promille erwischt, sind um die 1.680 Euro Strafe fällig. Der Betrag wird entweder direkt vor Ort eingefordert oder es kommt später ein Bußgeldbescheid per Post. Bei Werten von zwei Promille oder höher wird das Fahrzeug beschlagnahmt und kann sogar versteigert werden. Der Erlös geht dann an die dänische Staatskasse.
  • Auch wichtig: Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten „Vorfahrt gewähren“. Wer die Vorfahrt (mit Pkw oder Motorrad) nicht gewährt, zahlt eine Strafe von 270 Euro.

Frankreich

  • Verkehrsschild: Arrêt minute: Beim Minutenhalt darf nur kurz für Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen gehalten werden.
  • Verkehrsschild: Vous n’avez pas la prioritê heißt „Sie haben keine Vorfahrt“. Der Fahrende im Kreisverkehr hat Vorrang.
  • Verkehrsschild: Sortie pompiers ist ein Hinweis auf eine Feuerwehrausfahrt.

Italien

  • In eine verkehrsbeschränkte Zone, die „zona traffico limitato“, dürfen in der Regel nur Anlieger und Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren.
  • Wer Müll aus einem parkenden oder fahrenden Fahrzeug wirft, muss bis zu 866 Euro Strafe zahlen.
  • Ein Licht am Fahrrad muss nicht nur nachts, im Tunnel oder bei eingeschränkten Sichtverhältnissen vorhanden sein, sondern auch tagsüber. Dies gilt auch für Rennräder und Mountainbikes. Geldbußen von 26 bis 102 Euro sind möglich.
  • Rosa Parkplätze sind Schwangeren und Eltern mit Kindern bis zwei Jahren mit entsprechender Genehmigung der Gemeinde vorbehalten. Wer sich darüber hinwegsetzt, zahlt bis zu 660 Euro.
  • Strenge E-Scooter-Regeln: Erlaubt sind 20 km/h, in Fußgängerzonen nur 6 km/h. Ein Verstoß kostet 50 bis 250 Euro. Auf Gehwegen darf nicht geparkt werden. Hier drohen bis zu 168 Euro Strafe.
  • Achtung, Maut! Woran Sie denken sollten: Trotz direkter Bezahlung der Maut sind Nachforderungen keine Seltenheit. Checken Sie immer sofort den Kartenbeleg: „Pagamento non effettuato/Mancato pagamento“ heißt Fehlbuchung. Den Betrag dann innerhalb von 15 Tagen auf die angegebene Bankverbindung überweisen oder an einer Servicestelle zahlen. Sonst kommt die Aufforderung zur Nachzahlung plus Gebühren.

Kroatien

  • Nicht bezahlte Parkgebühren können sehr teuer werden. Finden Sie eine Zahlungsaufforderung an der Fensterscheibe Ihres Autos, weil Sie kein Ticket gelöst oder die Parkzeit überschritten haben, zahlen Sie bitte sofort. Infos dazu finden Sie auf dem Knöllchen. Lassen Sie sich die Zahlung quittieren und bewahren Sie den Beleg auf. Wird die Strafgebühr zwischen 10 und 20 Euro nicht beglichen, kommt irgendwann ein Schreiben mit hohen Rechtsanwalts- bzw. Inkassogebühren und Kosten für die Halterermittlung oder Dolmetscherleistungen.
  • Leider passiert es auch, dass Touristen gar keinen Strafzettel am Auto finden und dennoch später Post findiger Anwälte bekommen, die zusätzlich hohe Mahngebühren einfordern. Das ist mutmaßlich nicht rechtens, zurzeit aber noch in der Klärung. Es empfiehlt sich unbedingt, nach Erhalt derartiger Zahlungsaufforderungen aus Kroatien anwaltliche Hilfe einzuholen.

Niederlande

  • Hier wird per künstlicher Intelligenz Jagd auf Autofahrer gemacht, die am Steuer ein Smartphone benutzen. Die Radarfallen fotografieren, an Brücken hängend, ins Auto. Erkennt das Überwachungssystem, dass die Person etwas in den Händen hält, wird das Foto von Menschen ausgewertet, wer beim Telefonieren oder schreiben einer Nachricht erwischt wurde, muss mit einer Strafe von 380 Euro rechnen.
  • Auch wichtig: Auf Autobahnen gilt tagsüber Tempo 100 und nachts – je nach Beschilderung – Tempo 130 beziehungsweise 120.
  • Markierungen außerhalb geschlossener Ortschaften weisen auf Tempolimits hin: Doppelte unterbrochene oder durchgehende weiße Mittellinien bedeuten 80 km/h. Ein grüner Mittelstreifen, eingefasst von durchgehenden oder unterbrochenen weißen Streifen, steht für 100 km/h. Ist keine Mittellinie vorhanden, sind grundsätzlich 80 km/h erlaubt.

Norwegen

  • Folgende Straßenschilder sollten Sie unbedingt beachten: Übersehen Sie das Überholverbotsschild „Forbikjøring forbudt“ und werden beim Überholen erwischt, sind um die 675 Euro fällig. Wildwechsel-Warnschilder sollten Sie immer ernst nehmen – aus Selbstschutz: Rentiere oder Elche überqueren tatsächlich häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung. Ein Crash kann gefährlich werden.
  • Park- und Halteverbote sind durch Parkverbotszeichen mit der Beschriftung „All stans forbudt“ gekennzeichnet, oft inklusive Zeitangabe.
  • Auch eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.
  • Auch wichtig: In Norwegen, wie auch in Dänemark und Schweden, muss zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht gefahren werden.

Österreich

  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Salzburg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark gibt es bei erhöhter Schadstoffbelastung variable Tempolimits. Achten Sie auf das Kürzel IG-L (für Immissionsschutzgesetz-Luft). Reine Elektro- und Wasserstoffautos mit E-Kennzeichen sind davon ausgenommen.
  • Für laute Motorräder ab einem Standgeräusch über 95 Dezibel gibt es vom 15. April bis 31. Oktober temporäre Fahrverbote auf Teilstrecken in den Bezirken Reutte und Imst.
  • Kurzparkzonen sind knöllchenträchtig: Achten Sie auf entsprechende Verkehrszeichen oder blaue Straßenmarkierungen.
  • Achtung, Maut! Woran Sie denken sollten: Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen wird eine streckenabhängige Maut fällig. Außerdem ist eine GoBox Pflicht. Bestimmte grenznahe Abschnitte sind für Pkw vignettenfrei zu befahren, für andere Strecken wird gesondert Maut erhoben. Klebt eine gültige Vignette auf der Scheibe, lösen Sie diese nicht ab! Es erscheint ein schwarzes Kreuz und sie ist dann ungültig!

Schweden

  • Tipps für den Großstadtdschungel: Die Park-Beschilderung kann verwirrend sein. Einige Beispiele und was die Schilder bedeuten: „Avgift“ besagt, dass eine Parkscheibe erforderlich ist. „P-skiva“ bedeutet, dass eine Parkscheibe benutzt werden muss, und bei „Förhyrda platser Boende“ muss der Fahrzeugführer im Besitz einer Sonderparkberechtigung sein. „1 tim“ erlaubt das Parken bis zu maximal einer Stunde und „Datumparkering“ gilt – je nach Angabe – nur an geraden bzw. an ungeraden Tagen.
  • Außerdem gibt es in Schweden eine City- und Brückenmaut. In der Regel ist das Befahren der City-Maut-Zonen in Göteborg und Stockholm von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 18.29 Uhr kostenpflichtig. An Samstagen, Sonntagen und allen Feiertagen sowie im Juli allerdings werden keine Gebühren erhoben.
  • Bei der Brückenmaut in Motala und Sundsvall richtet sich die Höhe der Maut nach dem Fahrzeugtyp. Bei Nichtzahlung kommt eine Gebühr in Höhe von umgerechnet 47 Euro hinzu. Bei der Brückenmaut gibt es zusätzlich eine Verzugsgebühr in Höhe von umgerechnet 28 Euro.

Schweiz

  • Achtung, Maut! Woran Sie denken sollten: Auf Autobahnen braucht jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger bis 3,5 Tonnen eine Jahresvignette. Bei dieser Pflicht ist das Nachbarland sehr genau.
  • Auf keinen Fall sollte man probieren, eine Vignette für mehrere Fahrzeuge zu verwenden. Wird bei einer Kontrolle eine Manipulation festgestellt, gilt das als Betrug. Das kostet dann bis zu 700 CHF also rund 710 Euro.

Slowenien

  • Fahren Sie rückwärts, müssen Sie grundsätzlich das Warnblinklicht einschalten. Ansonsten droht ihnen eine Geldbuße ab 40 Euro.
  • An Ampeln muss schon bei Gelb gehalten werden. Fahren Sie trotzdem noch über die Kreuzung, kostet Sie das 160 Euro.
  • Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.
  • Wer die Mautpflicht auf Autobahnen nicht einhält, zahlt bis zu 300 Euro. Es gibt Jahres-, Monats- und Wochenvignetten für 110, 30 und 15 Euro. Die genannten Beträge gelten für Pkw bis 3,5 Tonnen.
  • Parkverstöße, insbesondere unerlaubtes Parken in Naturschutzgebieten, kann mit bis zu 200 Euro bestraft werden.
  • Auch tagsüber müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Fahren ohne Licht kostet 40 Euro. Wer in einem Tunnel oder bei Nacht ohne Abblendlicht unterwegs ist, bezahlt sogar 120 Euro.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Frauke Bierbrauer aus München in Bayern.
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Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.
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