Apps – genau aufpassen! – ein Ratgeber

Viele Apps können teure Fallen werden. Entweder kommen im Nachhinein noch deutlich höhere Kosten auf einen zu oder es flattert eine teure Abmahnung ins Haus. Wer sich Apps im App-Store herunterlädt, sollte sich daher vorab über jede App sehr gut informieren und die Einstellungen prüfen und gegebenenfalls ändern.

Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen häufen sich immer mehr. Verbraucher sind auf Apps reingefallen, die wie seriöse Streaming-Apps aussehen, in Wahrheit jedoch auf der Filesharing-Technologie basieren. Wer sich im Internet an urheberrechtlich geschützten Daten vergreift, kann im Nachhinein kräftig zur Kasse gebeten werden. Musik, Filme, Videospiele und andere Werke der Kunst, Literatur oder Wissenschaft sind in der Regel weltweit geschützt: Ohne Zustimmung des Urhebers oder Inhabers der Schutzrechte dürfen sie nicht kopiert und verbreitet werden. Einzig die begrenzte Anfertigung von Privatkopien ist unter gewissen Umständen erlaubt.

Verbraucher, die im guten Glauben vermeintlich legal und kostenlos streamen, laufen Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und dafür kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Denn während sie Videos über solche Apps ansehen, werden – von ihnen unbemerkt – im Hintergrund Video-Inhalte auf ihr Smartphone oder Tablet heruntergeladen und für andere Nutzer wieder hochgeladen. Ohne erforderliche Lizenzen, droht eine Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung, die sich oft auf einen hohen dreistelligen Euro-Betrag beläuft. Aktuell gibt es Beschwerden zu der App „Stremio. In der Vergangenheit waren bereits die Filesharing-Apps „Popcorn Time“ und „Showbox“ negativ aufgefallen.

Die professionell erscheinenden Apps verleiten unwissentlich zum Filesharing, denn Verbraucher können diese Apps häufig kaum von seriösen Angeboten unterscheiden. Verbraucher vertrauen häufig darauf, dass Apps in App-Shops geprüft und legal sind. Wer jedoch nach Video-Streaming-Apps sucht, findet neben vertrauenswürdigen Anbietern immer wieder fragwürdige Apps, die es in bekannte App-Shops schaffen.

Flattert eine Abmahnung ins Haus, bleibt meist nur eine Frist von drei bis fünf Tagen. Daher sollte man zunächst eine Fristverlängerung mit dem Abmahnenden vereinbaren und die Forderung von einem Anwalt überprüfen lassen.

In andern Fällen hält die Werbung nicht was sie verspricht. Die Plattform „Wish“ für Online-Einkäufe wirbt mit Rabatten von bis zu 90 Prozent. Auf „Wish“ verkaufen Online-Shops aus aller Welt ihre Produkte. Doch Vorsicht ist geboten. „Wish“ selbst tritt nur als Vermittler auf. Die eigentlichen Verkäufer sitzen häufig in China. Wer das genau ist, erfährt der Kunde meist nicht.

Und nicht selten treiben Steuern, Versand- und hohe Zollgebühren den Bestellwert in die Höhe, so Beschwerden von Verbrauchern. Viele, die sich die Shopping-App heruntergeladen hatten, bemängelten die Ware, lange Lieferzeiten und Probleme mit Reklamationen.

Tipp: Prüfen Sie unbedingt alle Einstellungen. Viele Apps fordern den Zugriff auf Kontakte und Kamera! Das ist für den Kauf aber überhaupt nicht notwendig und dient nur der Datensammelei. Und seien Sie nicht gleichgültig und sagen Sie sich nicht, dass das heutzutage üblich ist und der einzelne sowieso nichts dagegen tun kann. Denn genau darauf bauen die Anbieter dieser Apps.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Norbert Lüsch aus in Bremen.
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