Ausweis für Großmärkte und Waren bis zu 20% billiger einkaufen können – ein Spar-Ratgeber

Bestimmt kennen Sie eine Freundin oder einen Freund, die bzw. der schon im Besitz eines solchen Ausweises ist. Dann werden Sie auch wissen, dass man damit mitunter superbillig die verschiedensten Waren einkaufen kann.

Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, dass man ein Einzelhandelsunternehmen betreibt. Damit die Gewerbetreibenden billiger einkaufen können, hat man die Großmärkte ins Leben gerufen. Diese sind für Privatpersonen jedoch nicht zugänglich. Und doch gibt es immer mehr Leute, die im Besitz eines solchen Ausweises sind. Diese Leute haben alle einen kleinen Trick, der sie in Genuss eines Großmarktausweises kommen lässt.

Die Vorgehensweise ist einfach und legal:

  • Gehen Sie zum Gewerbeamt und melden Sie beispielsweise das Gewerbe Kiosk an. Sie können auch einen Feinkostladen oder ein anderes Gewerbe anmelden. Evtl. können Sie sich sogar eine persönliche Vorsprache beim Gewerbeamt ersparen und die Anmeldung online durchführen. Auskünfte über diese evtl. Möglichkeit findet man im Internet auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Auf jeden Fall sollte die Art des Gewerbes mit dem Warensortiment der Großmärkte übereinstimmen.
  • Gehen Sie mit der Gewerbeanmeldung oder einer Kopie davon zu dem Großmarkt, bei dem Sie beabsichtigen, einzukaufen und lassen Sie sich einen Einkaufsberechtigungs-Ausweis ausstellen.
  • Wenn Sie alle Ausweise erhalten haben, die Sie haben wollten, gehen Sie wieder zum Gewerbeamt. Dieses Mal aber nicht, um ein Gewerbe anzumelden, sondern um Ihr bestehendes wieder abzumelden. Gründe hierfür sind zum Beispiel, dass Sie nicht die erwarteten Kredite von der Bank bekommen haben oder Ihnen das Unternehmen nicht rentabel genug erscheint oder oder oder…. Möglicherweise kann die Gewerbeabmeldung auch schriftlich oder online erfolgen.
  • Die Einkaufsausweise behalten Sie natürlich oder möchten Sie freiwillig auf diese Einkaufsmöglichkeit verzichten?

Natürlich funktioniert der Trick auch mit Möbeln, Elektrogeräten, Autos usw. Sie müssen nur das entsprechende Gewerbe anmelden.

Falls Sie noch keine Großhändleradressen zur der Hand haben, fragen Sie einfach bei der örtlichen IHK oder Handelskammer nach oder blättern im örtlichen Branchenbuch GELBE SEITEN oder informieren Sie sich entsprechend im Internet.

 

Ende des Beitrags 1-2020-283-1623
Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Karin Forscher aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen (NW / NRW).
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*