Behörden: Bürger haben Recht auf Durch­wahl

Das Jobcenter Leipzig muss die Telefon­liste mit den Durch­wahlen der Sach­bearbeiter heraus­geben. Dazu hat das Verwaltungs­gericht Leipzig die Behörde gestern verurteilt. Grund­lage ist das Informations­frei­heits­gesetz. Das gilt für alle Bundes­behörden und damit für fast alle Arbeits­agenturen und Jobcenter.

Jedermann hat Informations­anspruch

Das Informations­frei­heits­gesetz formuliert es deutlich: „Jeder hat (…) gegen­über den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“, heißt es in § 1. Zu den amtlichen Informationen gehört auch die Telefon­liste mit den Durch­wahlen der Mitarbeiter, entschied das Verwaltungs­gericht Leipzig. [Update 15.02.2013] Es muss, so das Gericht wörtlich „Ausdruck modernen staatlichen Selbst­verständ­nisses sein, die telefo­nische Erreich­barkeit in beiden Richtungen unmittel­bar sicher­zustellen … und das grade in Bereichen wo es um die soziale Existenz gehen kann“. [/Update] Geklagt hatte die Rechts­anwalts­kanzlei fsn-recht, die zahlreiche Empfänger von Arbeits­losengeld vertritt. Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Anders als zivilrecht­liche Urteile ist es auch nicht vorläufig voll­streck­bar. Die Telefon­liste bleibe erst­mal noch unter Verschluss, hieß es beim Jobcenter Leipzig. „Wir warten die schriftliche Urteils­begründung ab und entscheiden dann, ob wir Rechts­mittel einlegen“, erklärte Behörden-Sprecher Martin Richter.

Jobcenter ist riesige Behörde

Hintergrund für die Klage: Das Jobcenter Leipzig ist eine riesige Behörde. Rund 75.000 Menschen sind in der sächsischen Groß­stadt auf Arbeits­losengeld II angewiesen. Wie viele andere Hartz IV-Behörden auch schottet sich das Jobcenter aber ab. In der Regel gibt es keinen direkten Kontakt zum Sach­bearbeiter – weder beim Besuch der Behörde noch telefo­nisch.

Verhinderung schneller Hilfe

Sogar Rechts­anwälte der Betroffenen müssen den mühsamen Weg über eine zentrale Rufnummer nehmen. „In unserer täglichen Arbeit sehen wir täglich, wie Hilfebedürftige durch Fehler des Jobcenters in existenzielle Notsituationen geraten. Eine dann notwendige schnelle Hilfe wird durch die derzeitige Abfertigung der Betroffenen in einem Call­center systematisch verhindert“, beklagt Rechts­anwalt Dirk Feiertag, der für fsn-recht vor dem Verwaltungs­gericht Klage erhob.

Gerichts­präsidentin kritisiert Jobcenter

Die Präsidentin des Sozial­gerichts Berlin, Sabine Schudoma, bestätigt den Rechts­anwalt indirekt. Vier von fünf Hartz IV-Verfahren erledige das größte deutsche Sozialge­richt ohne Urteil. Die Einschaltung der Justiz hätte in diesen Fällen vermieden werden können, wenn die Parteien vorher miteinander geredet hätten, sagte die Gerichts­präsidentin dem Tages­spiegel bei der Vorstellung der Jahres­bilanz des Gerichts. Auch in Berlin erreichen Arbeits­losengeld II-Empfänger den für sie zuständigen Sach­bearbeiter allenfalls auf Umwegen.

Behörden in der Pflicht

Wer Ärger mit Jobcenter, Arbeits­agentur oder einer anderen Behörde hat, sollte versuchen, die Durch­wahl des zuständigen Mitarbeiters zu bekommen und mit ihm ins Gespräch zu kommen. Oft lassen sich so Miss­verständ­nisse ausräumen und Fehler vermeiden. Das Informations­frei­heits­gesetz gilt für alle Bundes­behörden und damit für alle Hartz IV-Behörden. Ausnahme sind nur die allein von der Kommune getragenen Behörden für Arbeits­losengeld II. Für die gelten allerdings die Informations­frei­heits­gesetze der Länder. Die enthalten zum Teil Einschränkungen, geben oft aber auch einen Anspruch auf Heraus­gabe dienst­licher Informationen.

Verwaltungs­gericht LeipzigUrteil vom 10.01.2013
Aktenzeichen: 5 K 981/11 (nicht rechts­kräftig)

[Update 11.02.2013] Telefon­listen von einer ganzen Reihe Jobcenter hat Hartz IV-Aktivist Harald Thomé veröffent­licht. Hier: www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html.

[Update 15.02.2013] Inzwischen liegt die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Leipzig vor.

[Update 21.03.2013] Das Jobcenter hat inzwischen beim Ober­verwaltungs­gericht die Zulassung der Berufung beantragt.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Martin Flege aus Stuhr in Niedersachsen.
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