Belize: Reise- und Sicherheitshinweise

Belize: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019
(Unverändert gültig seit: 09.12.2014)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kriminalität ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Auch Touristen können von Gewaltkriminalität, einschließlich bewaffneter Überfälle und Diebstähle, betroffen sein.

Besonders in Belize City und nach Einbruch der Dunkelheit ist Vorsicht geboten. Auch in Touristenzentren ist es ratsam, Wertgegenstände im Hotelsafe zu verwahren und keinen Schmuck zu tragen . Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei TPU ( +501 227 1440) um Hilfe gebeten werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter  Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nhc.noaa.gov abrufbar.

Infrastruktur

Belize ist ein Entwicklungsland. Die Fremdenverkehrseinrichtungen sind zum Teil sehr einfach, doch gibt es auch Hotels der Luxusklasse.

Sprachen

Offizielle Landessprache ist Englisch, obwohl in einigen Gegenden der spanische Einfluss der Nachbarländer deutlich zu spüren ist. Außerdem wird ein Patois gesprochen, das auch für den Ausländer mit guten Englischkenntnissen schwer verständlich ist. Die einheimische Bevölkerung verfügt nicht über deutsche Sprach­kenntnisse.

Geld/Kreditkarten

Die meisten Kreditkarten werden in Belize anerkannt. Mit Karten der Gesellschaften Visa, Master Card, Plus und Cirrus kann Geld von Bankautomaten abgehoben werden. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist der US-Dollar. Auch Banken nehmen in der Regel keine Euro an. Ausländische Währungen können bei den zugelassenen Wechselstellen (Domestic Commercial Banks, Postmaster General, Accountant General und Belize Global Travel Services) in belizische Währung getauscht werden. Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine Verurteilung bis zu $ 10.000 und/oder eine Gefängnisstrafe bis zu 12 Monaten nach sich ziehen.

Straßenverkehr

In Belize herrscht Rechtsverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind zweispurig und in einem relativ guten Zustand. Entlegene Gegenden sind nur über ungepflasterte Wege zu erreichen. Das Verhalten von Fußgängern, Fahrradfahrern und herumstreunenden Tieren im Straßenverkehr erfordert besonders umsichtiges und defensives Fahrverhalten. Das Fahren über Land nach Einbruch der Dunkelheit sollte möglichst vermieden werden. An den beiden Hauptstraßen, die Belize City mit Mexiko bzw. Guatemala verbinden, befinden sich Tank­stellen in angemessener Entfernung voneinander. Sonst gibt es Tankstellen nur in den größeren Städten. Eine Pannenhilfe gibt es nicht und öffentliche Fernsprecher sind nur dünn gesät. Allerdings ist das Mobilfunknetz inzwischen gut ausgebaut.

Es wird davon abgeraten, unterwegs anzuhalten, um anderen Reisenden, die vermeintlich mit einer Panne liegen geblieben sind, Hilfestellung zu leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht bekannt

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Für Minderjährige (unter 18 Jahren), die nur mit einem Elternteil reisen, muss eine notariell bestätigte Genehmigungserklärung des anderen Elternteils mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden. Sollte der mit dem Minderjährigen reisende Elternteil das alleinige elterliche Sorgerecht haben, muss das entsprechende Dokument mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden.

Visum

Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu einem Monat ist nicht erforderlich; bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu sieben Monaten wird jedoch eine Genehmigung benötigt, die vor Ort beim Immigration Office des betreffenden Distrikts für derzeitig USD 25,- pro Monat beantragt werden kann.

Ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (50 USD/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden.

Ausreisegebühr

Die Ausreisegebühr beträgt derzeit USD 19,- für die Ausreise über Land und USD 37,50 für die Ausreise mit einem Flugzeug. Eine Einreisegebühr wird aktuell nicht verlangt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de  einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist strengstens untersagt, in Belize Waffen und Munition ohne Schein zu besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geahndet. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, danach bei Schuldspruch Verurteilung zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe mit anschließender Abschiebung).

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Für Belize sind keine Impfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach Belize muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden.

Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es gelegentlich der Fall sein, dass auch ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land erfolgt, in dem Cholera vorkommt oder man außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt einreist.

Für den Kurzaufenthalt in Belize empfehlen sich Impfungen gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Sollte man sich längere Zeit im Gastland aufhalten, könnten auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggf. auch Tollwut sinnvoll sein. Hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner vor der Ausreise konsultiert werden.

Malaria

Malaria (fast ausschließlich Plasmodium vivax) kommt in ländlichen Gebieten Belizes (aus der Provinz Corozal) vor. Eine Malariaprophylaxe kann bei Besuch ländlicher Gebiete notwendig sein; auch hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner beratend hinzugezogen werden.

Während des Aufenthalts in Belize und nach der Rückkehr aus Belize sollte beim Auftreten einer fieberhaften Erkrankung stets an eine Malariainfektion gedacht werden.

Chikungunya

Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Belize.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.

Denguefieber

Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Dies sind jedoch bei Resisenden insgesamt extrem selten.Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.)

Leishmaniose
Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
–        Ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
–        Ganztägig (Dengue und Chikungunya!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragenGgf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Belize ist beschränkt. Ärzte und Krankenhäuser erwarten in der Regel sofortige Bezahlung. Es ist zu empfehlen, eine für Belize gültige Reise­versicherung in Deutschland abzuschließen, die eine Kranken- bzw. eine Rücktransport­versicherung beinhaltet.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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