Berufsunfähigkeit – Rechtzeitig vorsorgen – ein Versicherungs-Ratgeber

Mich trifft das nicht. Wer das glaubt, irrt sich – hoffentlich. Und doch trifft es jedes Jahr viele Menschen, die ihrem Beruf aus Krankheitsgründen nicht mehr nachgehen können: 400.000 Versicherte stellen pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Wer vor 1961 geboren wurde, erhält die Berufsunfähigkeitsrente, wenn er seinen oder aber einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Wer nach 1961 das Licht der Welt erblickte, bekommt die Erwerbsminderungsrente erst dann, wenn es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, mehr als sechs Stunden irgendeiner Arbeit nachzugehen. In voller Höhe erhalten gesetzlich Versicherte die Rente nur, wenn sie nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Und wer Akademiker ist, kann dann durchaus auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Durchschnittlich erhalten die derzeit 1,7 Millionen Betroffenen eine Rente in Höhe von 719 Euro pro Monat. Eine Existenzsicherung ist mit diesem Betrag nur schwer möglich. Was kann man daher als Arbeitnehmer und als Selbstständiger tun, um für den Fall der Fälle privat vorzusorgen?

Hohes Risiko – höhere Prämie
Die Stiftung Warentest hat sich das Thema im August 2015 vorgenommen und sich das breite Angebot von Berufsunfähigkeitsversicherungen genau angesehen. Generell gilt: Wer in seinem Beruf hohen Risiken ausgesetzt ist, zahlt auch höhere Prämien. So ist die Versicherung für einen Maurer teurer als für einen Diplom-Kaufmann. Die Stiftung Warentest rät deshalb dazu, seine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen, denn in jungen Jahren sind die Prämien niedriger. Zudem muss man die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls kann man später seinen Versicherungsschutz verlieren. Wer beispielsweise Rheuma hat oder unter einer psychischen Erkrankung leidet, kann laut Stiftung Warentest gar keine Versicherung abschließen. Wer sich aufgrund von Vorerkrankungen oder gefährlichen Berufen und Sportarten nicht sicher ist, ob er einen Vertrag bekommt, sollte deshalb einen anderen Weg wählen: den der anonymisierten Risikovorabfrage, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Diese leitet dann einen Antrag mit allen notwendigen gesundheitlichen Angaben und Unterlagen an ausgesuchte Versicherer weiter, so dass eine Identifizierung des Antragstellers nicht möglich ist.

Beratung ist zwingend notwendig
Jeder Vertrag ist ein Stück Lebensplanung bzgl. einer Risikoabsicherung. Spätestens nach Abschluss der Ausbildung sollte man sich um einen entsprechenden Vertrag kümmern. Denn je gesünder und jünger man ist, desto sicherer und günstiger ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Rente, die man im Ernstfall erhält, sollte den Bedarf abdecken, den man hat. Da muss man einfach schauen, was man für sein Leben braucht und wie die eigene Lebenssituation ist. Aber es muss auch klar sein, Luxus lässt sich damit nicht finanzieren. Zudem sollte der Vertrag eine Laufzeit haben, die bis ans Erreichen der Altersgrenze reicht. Denn wird man mit 62 Jahren erwerbsunfähig und die Versicherung reichte aber nur bis zum 60. Lebensjahr, gibt es kein Geld. Zudem sollte der Vertrag nicht mit einem kapitalbildenden Element verknüpft sein, sondern ausschließlich das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abdecken. Kündigt man die Lebensversicherung, sind auch alle Beiträge verloren, die man in die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt hat.

Risikoreiche Hobbys
Ebenso wichtig: Als Versicherungsnehmer sollte man die Möglichkeit haben, mit einer Erhöhungsoption ohne eine erneute Gesundheitsprüfung die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nach oben anzupassen. Wichtig beim Vertragsabschluss: Auch Hobbys spielen eine große Rolle. Wer ein risikoreiches Freizeitvergnügen wie Motorrad- oder Skifahren verschweigt, riskiert im Ernstfall seinen Versicherungsschutz. Dann hat der Anbieter rückwirkend das Rücktrittsrecht vom Vertrag. Jeder vierte Arbeitnehmer steigt vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Aktuelle kommen laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes auf 100.000 aktiv Versicherte 14.099 Rentner wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zahlen, die unterstreichen, dass sich jeder um dieses Thema kümmern sollte. Übrigens auch und gerade Selbstständige: Wenn sie – genau wie Angestellte – 36 Beitragsmonate und fünf Jahre Wartezeit vorweisen können, haben sie die Möglichkeit, einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente geltend zu machen. Auch sie sollten auf eine private Absicherung setzen. Ganz gleich, ob angestellt oder selbstständig, auf ein wichtiges Kriterium sollte man beim Vertragsabschluss achten: Der Versicherer muss auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichten. Ist das nicht der Fall, kann er seine Versicherungsnehmer nämlich im Ernstfall in einen anderen Beruf verweisen.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Saskia Lorenz aus Villingen-Schwenningen in Baden-Württemberg.
Ende des Beitrags 1-2015-326-1909-2
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*