China: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 18.07.2014)

Letzte Änderungen:   Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise 

Die jährlichen tropischen Wirbelstürme werden von der cinesischen Regierung mehr und mehr als Taifune mit Windgeschwindigkeiten von über 200 km/h besonders für die südchinesischen Küste eingestuft.

Die chinesischen Behörden verhängen meist die höchste Stufe des Katastrophenalarms und warnen die Bevölkerung vor Überschwemmungen und Erdrutschen. Mehr als 70.000 Menschen werden jährlich evakuiert und in Notunterkünfte gebracht, zahlreiche Ferienanlagen werden dann vorübergehend geschlossen. Diverse Fährverbindungen und der Zugverkehr im Osten werden dann eingestellt.

Mit starken Beeinträchtigungen sowohl entlang der südchinesischen Küste als auch durch mit starken Winden und Regenfällen weiter im Landesinneren ist zu rechnen. Informieren Sie sich regelmäßig in den Medien und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge. Falls möglich benachrichtigen Sie bitte umgehend ihre Angehörigen, um unnötige Sorge und Suche zu vermeiden.

Aktuelle Informationen sind auch unter dem folgenden Link zu finden:
http://www.cma.gov.cn/en/WeatherWarnings/ActiveWarnings/201407/t20140717_252578.html

Die Provinz Xinjiang erlebt seit 2013 eine Häufung gewaltsamer Zusammenstöße mit vielen Toten und Verletzten. Jüngstes Beispiel ist der Anschlag auf einen Markt in Urumqi am 22.05.2014, bei dem nach offiziellen Angaben über 40 Menschen starben und mehr als 90 verletzt wurden.

Die chinesische Regierung hat angekündigt, die Sicherheitsmaßnahmen in der Region im Rahmen einer Anti-Terror-Kampagne weiter deutlich zu verschärfen. Eine weitere Eskalation der Gewalt ist nicht auszuschließen. Dies stellt auch eine potentielle Gefahr für Ausländer dar.

Bei Reisen in die Provinz Xinjiang ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Es wird nachdrücklich empfohlen Menschenansammlungen zu meiden und die Nachrichten aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der Polizei und der Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Spannungen werden zunehmend auch in andere Provinzen Chinas getragen: Neben einem Vorfall am Tiananmen-Platz in Peking Ende Oktober 2013 gab es terroristische Anschläge an Bahnhöfen in Kunming (01.03.2014) und Urumqi (30.04.2014). Die Anschläge zielen zwar nicht auf Ausländer, dennoch stellen sie eine potentielle Gefahr für jeden Reisenden dar. Erhöhte Wachsamkeit – insbesondere auf größeren Bahnhöfen und Busbahnhöfen – ist geboten, mit verschärften Sicherheitskontrollen ist ebenfalls zu rechnen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land, Kriminalität 

Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten

sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.

In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas (insbesondere Provinz Sichuan) mehrere starke Erdbeben. Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis September die Regel sind, verursachen zudem in den Berglagen dieser Gegend regelmäßig Erdrutsche, bei denen Todesopfer zu beklagen sind. Allein seit Beginn des Sommers 2013 gab es über 200 Tote. Bei geplanten Reisen insbesondere in Berglagen dieser Region wird dringend empfohlen, sich in den lokalen Medien (z.B. http://www.chinadaily.com.cn/china/, englischsprachig) vorab über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen zu informieren.

Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt. Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.

Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein gemeinsamer Besuch von Sehenswürdigkeiten, Teehäusern, Karaokebars, Teehäusern Massagesalons (siehe auch Kapitel „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ unten) und ähnlichem angeboten wird. Der Tourist erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt – per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern derartiger Betrugsmaschen wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos.

Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist.

In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.

Meldepflicht

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Allgemeine Reiseinformationen

Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Provinz Xinjiang (siehe aktuelle Hinweise).

Tibet

Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die oft nicht zeitnah öffentlich bekannt gegeben werden. Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:

  1. Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Diese ist beim tibetischen Fremdenverkehrsamt zu beantragen.
  2. Die Beauftragung eines vom tibetischen Fremdenverkehrsamt gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  3. Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.

Flugreisen im Land

Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) sollten ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.

Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck.

Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.

Straßenverkehr

Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.  In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.

Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.

Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis halten die deutschen Auslandsvertretungen in China auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de

Geldversorgung

Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc.) vorhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja (mit Foto)

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) eingeholt werden muss.

Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.

Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus.

An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.

Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in Peking, Shanghai, Kanton /Guangzhou und Chengdu sowie seit 01.01.2014 auch in Chongqing, Dalian und Shenyang. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende

1) im Besitz eines Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden mit festgeschriebenem Datum und Sitzplatz ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen.

2) unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.

Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Gleiches gilt für Taiwan.

Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.

Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: +49 69 520135) erhältlich.

Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.

Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.

Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (siehe auch Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin auf www.china-botschaft.de).

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr

400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Mit Wirkung vom 01.01.2014 wird auch Khat als Droge qualifiziert; die Einfuhr nach China ist verboten, der Besitz unter Strafe gestellt. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Gemäß dem Gesetz der VR China zur Ein- und Ausreiseverwaltung (Art. 28) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess involviert ist und dies von einem Gericht angeordnet wurde.

Seit 1. März 2006 erlaubt das „Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung“ den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen wie Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidrigem Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier) usw.  nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.

Fotografieren ist – von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen – nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.

Medizinische Hinweise 

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht – Details siehe Website www.who.int. Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.

Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue wird in südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Ein gewisses Risiko besteht im Süden in ländlichen Gebieten unter 1500 m in den Provinzen Hainan und in geringem Maße auf der Insel Hainan. Sehr geringes Risiko in den Provinzen Anhui, Henan, Hubei, Ghuizhou und Jiangsu. Erreger: P. falciparum < 26 % (nur in Hainan und Yunnan), sonst fast ausschließlich P. vivax, selten P. knowlesi (an der Grenze zu Myanmar). In städtischen Gebieten besteht kein Malariarisiko.

Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist abhängig von der Reiseroute normalerweise nicht erforderlich.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Japanische Enzephalitis

Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Sichuan, Guizhou, Yunnan und die Stadt Chongqing auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.

Tollwut

Tollwut kommt im ganzen Land vor mit etwa 2.000 Todesfällen beim Menschen pro Jahr  davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. Japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe

Seit Februar 2013 treten in China Erkrankungen beim Menschen mit einem zuvor nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 auf, mit Zunahme in der kälteren Jahreszeit. In den meisten Fällen ließ sich ein direkter Kontakt des Erkrankten zu Geflügel nachweisen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, insbesondere das Meiden von Märkten mit lebendem Geflügel. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_B459070152A3494FF5BBF0B27783C5B8/DE/Laenderinformationen/01-Laender/Gesundheitsdienst/MerkblaetterListe_node.html

Die Klassische Geflügelpest H5N1 (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmel.de).

Weitere Erkrankungen

Höhenkrankheit

Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Atemnot. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.

Luftverschmutzung

Die teilweise hohe Luftverschmutzung in den Ballungszentren Chinas ist bekannt. Chronische Atemwegserkrankungen können sich dadurch verschlechtern.

Über die aktuellen Luftwerte kann man sich im Internet bzw. mittels Smartphone Apps informieren, bspw. auf
www.aqicn.org  (Mess-Stationen des chinesischen Umweltministeriums chinaweit) oder
www.bjair.info  (Mess-Stationen der US-amerikanischen Vertretungen in den Städten Peking, Shanghai, Kanton/Guangzhou, Chengdu und Shenyang).

Medizinische Versorgung und weitere Hinweise

Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.

In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen. Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.. Ein ausreichender, auch für China gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, das jedoch keine Regelung zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen. In der Regel ist die Bezahlung mit chinesischer Kreditkarte möglich.  Ausländische Kreditkarten werden nur in ganz wenigen internationalen Kliniken in wenigen Großstädten akzeptiert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org / oder http://www.frm-web.de /)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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