Seit Jahrzehnten ist das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes (DMB) das zuverlässige, umfassende und aktuelle Nachschlagewerk für Fachleute und Laien. Die Neuausgabe 2022/2023 berücksichtigt die zahlreichen gesetzlichen Änderungen und Gerichtsurteile seit der letzten Auflage und bringt den Leser auf den neuesten Stand.
Die Mietrechtsexperten des Deutschen Mieterbundes beantworten präzise und nachvollziehbar die wichtigen Fragen rund um die Miete und das Wohnen, wie z. B.
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Kündigungsschutz
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietminderung
- Mietpreisbremse
- Modernisierung
- Schönheitsreparaturen
- Wohnungsmängel
- und vieles mehr.
Weit über 2.000 Hinweise auf Gerichtsentscheidungen machen das Mieterlexikon zu einem wertvollen Ratgeber für Mieter und Vermieter, aber auch für Anwälte, Richter und Behörden.
Das Mieterlexikon informiert auf rund 700 Seiten umfassend über das Mietrecht. Dahinter steht eine echte Erfolgsgeschichte: Das Lexikon gibt es seit über 40 Jahren, und es wurden weit über eine Million Exemplare verkauft. Mieterinnen und Mieter, aber auch Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hausverwaltungen und nicht zuletzt auch Vermieterinnen und Vermieter finden im Mieterlexikon umfassende, stets aktuelle und zuverlässige Informationen. Die Erklärungen sind dabei so gehalten, dass sie auch bei schwierigen Themen für juristische Laiinnen und Laien gut verständlich sind. Deutlich hervorgehobene Tipps und Hinweise auf besondere „Fallstricke“ helfen der Leserin und dem Leser bei der Wahrung ihrer Rechte.
Der alphabetische Aufbau, deutlich hervorgehobene Querverweise zwischen den Stichworten, eine Auflistung der verwendeten Abkürzungen und ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtern das Auffinden der gesuchten Informationen. Wichtige Gerichtsentscheidungen sind mit Aktenzeichen oder Fundstelle angegeben; die Entscheidungen der obersten Gerichte (Bundesgerichtshof [BGH], Bundesverfassungsgericht [BVG]) sind zudem hervorgehoben.
In Deutschland gibt es rund 20 Millionen Mietverhältnisse. Wohnungen in Ballungsräumen sind heiß begehrt, die Anzahl von Sozialwohnungen sinkt jährlich. Als Folge steigen die Mieten kräftig. Wohnungen sind ein knappes, ja kostbares Gut geworden. Streitigkeiten in Mietverhältnissen werden zunehmend härter geführt. Die Politik reagiert oft zögerlich auf die Probleme und manches, was versucht wurde, ist gescheitert, wie etwa der „Berliner Mietendeckel“, der vor dem BVG keinen Bestand hatte, weil ein Bundesland dafür nicht zuständig sei.
Dennoch ist das Mietrecht in ständigem Wandel. Deshalb erscheint das Mieterlexikon nach jeweils 2 Jahren in einer gründlich überarbeiteten Neuauflage, die die Aktualität der Erläuterungen sicherstellt. Auch in der Ausgabe 2022/2023 wurden zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen bzw. Änderungen berücksichtigt – z.B. das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete, das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, die Gesetzespakete anlässlich der Corona-Krise, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das Baulandmobilisierungsgesetz und die Mietspiegelreform. Zudem wurden rund 100 neue Grundsatzentscheidungen des BGH und unzählige Urteile der Amts- und Landgerichte (AG + LG) ausgewertet. Dazu ein Hinweis: Richterinnen und Richter sind in ihrer Rechtsfindung unabhängig. Die im Mieterlexikon zitierten Gerichtsentscheidungen geben grundsätzlich nur die Rechtsansicht des erkennenden Gerichts wieder. Es ist durchaus möglich, dass andere Gerichte wegen anders gelagerter Tatbestände oder einer anderen Rechtsauffassung zu abweichenden Entscheidungen kommen. Selbst wenn der BGH eine Frage entschieden hat, hat das nicht die gleiche Wirkung wie ein Gesetz, auch wenn die meisten Amts- und Landgerichte den Urteilen des BGH folgen. Die Rechtsansichten des für Sie zuständigen Amts- oder Landgerichts kennt Ihr örtlich zuständiger Mieterverein.
Und zu guter Letzt: Nicht nur das Mietrecht, auch die Sprache ist im Wandel. In vielen Publikationen wird seit einiger Zeit gegendert. Auch der Deutsche Mieterbund möchte sich dem ausdrücklich nicht verschließen und begrüßt die Inklusion. Dennoch wurde im Mieterlexikon vorerst nicht gegendert – aus einem einfachen Grund: Gendern braucht Platz. Allein die Worte „Mieter“ bzw. „Vermieter“ kommen gut 7.000-mal im Mieterlexikon vor, und das wäre längst nicht das einzige Wort, das zu gendern wäre. Das Mieterlexikon müsste dafür um dutzende Seiten dicker und damit deutlich teurer werden – oder es müssten an anderer Stelle wertvolle Informationen gestrichen werden. Daher wurde durch den Deutschen Mieterbund entschieden, im Interesse der Leserinnen und Leser zu handeln, wenn aus diesem Grund auf das Gendern verzichtet wurde.
Im Mieterlexikon werden alle Leserinnen und Leser Antworten auf alle ihre Fragen finden!
Hier können Sie weiterlesen:
Das Mieterlexikon 2022/2023 – A
Das Mieterlexikon 2022/2023 -B
Das Mieterlexikon 2022/2023 – C
Das Mieterlexikon 2022/2023 – D
Das Mieterlexikon 2022/2023 – E
Das Mieterlexikon 2022/2023 – F
Das Mieterlexikon 2022/2023 – G
Das Mieterlexikon 2022/2023 – H
Das Mieterlexikon 2022/2023 – i
Das Mieterlexikon 2022/2023 – K
Das Mieterlexikon 2022/2023 – L
Das Mieterlexikon 2022/2023 – M
Das Mieterlexikon 2022/2023 – N
Das Mieterlexikon 2022/2023 – O
Das Mieterlexikon 2022/2023 – P
Das Mieterlexikon 2022/2023 – R
Das Mieterlexikon 2022/2023 – S
Das Mieterlexikon 2022/2023 – T
Das Mieterlexikon 2022/2023 – U
Das Mieterlexikon 2022/2023 – V
Das Mieterlexikon 2022/2023 – W
Das Mieterlexikon 2022/2023 – Z
Das Mieterlexikon 2022/2023 – Stichwortverzeichnis
Das Mieterlexikon 2022/2023 – Abkürzungen
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