Den digitalen Willen regeln – ein Ratgeber

E-Mail-Konten, Soziale Netzwerke, Clouds oder Streamingdienste: Wenn jemand verstirbt, bleiben seine Accounts erst einmal bestehen. Angehörige haben dann oft erhebliche Probleme, Zugriff zu bekommen, wenn sie überhaupt von den Konten Kenntnis haben.

Mit dem eigenen Nachlass beschäftigen sich die meisten nur sehr ungern. Doch das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod und den Folgen ist gerade beim digitalen Erbe ohne Alternative, wenn man seinen Angehörigen Probleme ersparen möchte. Denn ohne Kontoinformationen oder Zugangsdaten kann es für diese schwer bis unmöglich werden, Zugriff auf Internetdienste zu bekommen. Doch wie sorgt man digital richtig vor? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gibt dazu die nachfolgenden wichtigen Tipps.

Die Papierform: Beim digitalen Erbe ist es zunächst wichtig, alle Internetkonten und Zugänge zu erfassen und für Angehörige zu hinterlegen. Das geht zum Beispiel ganz klassisch auf Papier. Man schreibt einfach alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern auf, verwahrt die Liste in einem Umschlag an einem sicheren Ort und aktualisiert sie regelmäßig.

Ein Passwortmanager: Es geht aber auch ein bisschen moderner, zum Beispiel mit Passwortmanagern. Die Programme speichern beliebig viele Zugangsdaten zentral und verschlüsselt. Man muss sich nur noch ein Passwort merken, das sogenannte Masterpasswort. Der kostenlose und freie Passwortmanager Keepass etwa läuft auch ohne Installation, sodass man ihn auf einem USB-Stick nutzen oder eine Kopie auf einem Stick hinterlegen kann. In diesem Fall müssen dann Stick und Masterpasswort hinterlegt werden. Auch hier sind regelmäßige Aktualisierungen wichtig.

Eine Vertrauensperson bestimmen: Beim digitalen Nachlass stellt sich die Frage, wer dann für die Liste oder den USB-Stick und das Masterpasswort zuständig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Ein Musterformular für eine entsprechende Vollmacht gibt es auf der VZBV-Seite. Ganz wichtig: Sie muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.

Alle Anweisungen festhalten: Ob die Vertrauensperson mit den Daten machen kann, was sie will, hängt davon ab, was man zu Lebzeiten festgelegt hat. Die Verbraucherschützer raten, etwa gleich in der Liste mit den gesammelten Accounts zu vermerken, was die Vertrauensperson genau mit den diversen Konten, Daten oder auch Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll, sie löschen oder auch Profile in den Gedenkzustand versetzen, wie es etwa aktuell bei Facebook möglich ist. Wer sich für einen Passwortmanager entschieden hat, gibt solche Anweisungen am besten direkt in der Vollmacht.

Die Daten auf allen Geräten: Teil der Vollmacht oder der Liste sollte ebenfalls unbedingt die Angabe sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschehen soll. Man legt also am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co sowie den darauf gespeicherten Daten passieren soll.

Dienstleister: Inzwischen gibt es auch Dienstleister, die digitale Nachlässe kommerziell verwalten. Von solchen Unternehmen raten die Verbraucherschützer aber eher ab. Ihre Sicherheit und damit die Vertrauenswürdigkeit lassen sich nur schwer beurteilen. Auf keinen Fall sollte man einem Unternehmen Passwörter anvertrauen.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Marc Rümmeltau aus Baumholder in Rheinland-Pfalz.
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