Der Jobber und sein Job – Tipps für die Praxis – Ratgeber gegen Geldnot

Für die Bürokraten bei Finanzämtern, Krankenkassen und der Sozialversicherung sind Jobber Gelegenheits-, Teilzeit- oder Aushilfsarbeitskräfte. Das hat Vorteile und Nachteile.

Für das Finanzamt ist Teilzeit- oder Aushilfskraft, wer

  1. kurzfristig beschäftigt wird und nur geringfügige Beträge am Tag verdient oder
  1. weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Wenn dazu noch der durchschnittliche Stundenlohn unter 6,- Euro liegt, ist die Sache klar: Wer eine solche Kraft beschäftigt, muss 10 % als Lohnsteuer (und gegebenenfalls von der Steuer 7 % Kirchensteuer) ans Finanzamt überweisen. Ob er das tut oder nicht, ist nicht Sache des Jobbers. Der kann davon ausgehen, dass ein „Arbeitgeber“ seine Pflichten kennt.

Wenn ein Arbeitgeber eine Steuerkarte verlangt, handelt es sich nicht mehr um einen Job, sondern um eine regelrechte Arbeitsstelle. Da wird die Steuer vom Lohn einbehalten. Wer nur während der Ferien eine Arbeitsstelle annimmt, bekommt einbehaltene Steuern durch seinen Lohnsteuer-Jahresausgleich zurück. Er erreicht selten das Jahreseinkommen, bei dem die Steuerpflicht beginnt.

Sozialversicherungs- oder Krankenkassenbeiträge brauchen für Teilzeit- und Aushilfskräfte nicht bezahlt werden. Das kann problematisch werden, wenn ein Jobber während der Arbeit verunglückt. Krankenkassen von Schülern und Studenten decken Arbeitsunfall-Kosten nicht ab. Sie holen sich diese Kosten von der Unfallversicherung des Arbeitgebers. Wenn der keine hat, bekommt er Ärger. Auch das ist nicht das Bier des Jobbers.

Wer ständig gefährliche Jobs erledigt, sollte trotzdem überlegen, ob er nicht selber eine Unfallversicherung abschließt. Für Radfahrer, Mofa- und Moped-Besitzer bzw. Rollerfahrer ist die sowieso angebracht.

Wer BAFöG bezieht, wird nach Arbeitseinkommen gefragt. Klar, dass keiner dabei an die 10 Euro denkt, die der Schüler manchmal für Jobs bekommt. Bei vielen verschiedenen Jobs lässt sich sein Einkommen nicht nachprüfen. (Wenn man mit Steuerkarte arbeitet, ist das etwas anderes.)

Und wenn der Jobber beim Putzen eine wertvolle Vase aus der Ming-Dynastie umschmeißt? – Er haftet wie jeder für Schäden, die er durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht. Im Ernstfall dürfte ein Gericht davon ausgehen, dass den Eigentümer der Vase mindestens eine Mitschuld trifft. Wer eine Sechzehnjährige putzen lässt, ist selbst dran schuld, wenn solche Sachen ungesichert herumstehen.

Genau betrachtet, ist jeder Job ein Vertrag. Wer noch nicht volljährig ist, kann Verträge nur mit Zustimmung seiner Eltern abschließen. Wer ohne Zustimmung seiner Eltern jobbt, kann (gelegentlich, sehr selten) Schwierigkeiten haben, an sein Geld zu kommen.

In der Praxis sollte man nicht nur deshalb darauf bestehen, sein Geld sofort nach Erledigung des Jobs bar auf die Hand zu bekommen. Das gilt auch für Nachhilfe-Unterricht, wo man sich auf monatliche Bezahlung nur einlassen sollte, wenn man die Eltern des Nachhilfe-Schülers kennt und ihnen vertraut. (Davon abgesehen: 10 oder 20 Euro pro Woche erscheint ihnen als weniger Geld als 80 oder 100 Euro, die sie auf einmal bezahlen.)

Dass wir unsere Jobs zuverlässig und so ordentlich wie möglich erledigen, ist klar. Wenn wir einen Auftraggeber gut bedienen, können wir meist auch in Zukunft für ihn jobben. Das ist mehr wert, als 20 oder 30 Euro für Pfusch, nach dem wir ihm aus dem Weg gehen müssen.

Durch Jobben einen schnellen Euro zu verdienen, kann Spaß machen. Wer für Stundenlohn jobbt, braucht Phantasie und Einfallsreichtum nur, um an die Jobs zu kommen. Wer seine Arbeitskraft stundenweise verkauft, geht kein besonderes Risiko ein. Wer selbständig Sachen herstellt und verkauft oder sozusagen „freiberuflich“ Aufträge übernimmt (z.B. Doktor-Arbeiten abtippt) oder ein Mini-Unternehmen für bestimmte Dienstleistungen anfängt, kann damit in kürzerer Zeit mehr Geld verdienen.

Gerade Schüler, Studenten und Jugendliche benötigen immer Geld, wer hat schon immer genug Taschengeld, wem reicht schon die Ausbildungsvergütung, das BAföG ….? Wenn man einen „schnellen Euro machen“ will, ist die v. g. Verdienstmöglichkeit gerade für die jüngere Generation – aber auch für alle anderen – ein idealer Job. Man unterscheidet bei beruflichen Tätigkeiten zwischen Jobben, Produzieren und Dealen.

Unter Jobben sind die Tätigkeiten zu verstehen, bei denen der Jobber seine Arbeitskraft für einen bestimmten Lohn zur Verfügung stellt und für andere arbeitet.

Unter Produzieren versteht man die Herstellung von Sachen. Sie kann entweder im Auftrag oder auf eigenes Risiko erfolgen. Der Unterschied zwischen Jobben und Produzieren ist klar: Wer jobbt, verkauft seine Arbeitskraft. Wer produziert, verkauft ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung.

Wenn sich der Jobber bei der Arbeit anstrengt, hat meist nur sein Auftraggeber einen Vorteil dadurch. Wer als Balljunge besonders schnell über den Tennisplatz flitzt, bekommt deswegen nicht mehr Geld pro Stunde.

Wer einen Pullover strickt und verkauft, bekommt dafür so viel Geld, wie der Käufer zu bezahlen bereit ist. Wie lange die Strickerin am Kunstwerk gearbeitet hat, ist dem Käufer egal.

Unter Dealen wird das Verkaufen verstanden. Wer zum Beispiel viel Ahnung von Comics hat, kann sie oft sehr billig einkaufen und teurer weiterverkaufen. Wer Töpferwaren herstellt, produziert. Er muss seine Waren aber auch verkaufen. Die meisten Tätigkeiten sind deshalb sowohl mit Produzieren als auch mit Dealen verbunden.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ingo Schürle aus Köln in Nordrhein-Westfalen.
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