Einkauf im Ausland: Gewährleistung – ein Ratgeber

Gewährleistung: Verbraucherzentrum hilft beim Reklamieren

Rechte. Nach Einkäufen in der Europäischen Union (EU) haben Kunden dieselben Rechte wie daheim: mindestens zwei Jahre Gewährleistung, Anspruch auf Reparatur oder Austausch. Das Problem ist: Die Kunden müssen zu dem Händler im Ausland, bei dem sie gekauft haben, auch bei internationalen Ketten mit Filialen in Deutschland. Die ausländischen Firmenteile sind oft eigenständig. „Das gilt zum Beispiel für MEDIA-Märkte oder IKEA“, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.

Hilfe. Legt der Händler sich quer, hilft das EVZ: Tel. 07851/991480 oder www.eu-verbraucher.de. EU-weit gibt es ein Netzwerk ECC-Net solcher Zentren. Sie beraten Verbraucher und leiten den Fall an die Kollegen im Ausland weiter. Das ist kostenlos. „In zwei von drei Fällen erreichen wir eine Einigung“, berichtet das EVZ. Ist der Händler in der Pflicht, muss er auch die Transportkosten bezahlen.

Unterlagen. Damit das EVZ aktiv werden kann, sollten Käufer die vollständige Händleranschrift, die Kaufquittung, eventuell einen Vertrag und die schriftliche Mängelanzeige parat haben. Sie notieren am besten schon beim Einkauf die Postanschrift des Händlers.

Tipp. Versuchen Sie es dennoch zuerst bei einer Filiale in Deutschland. Viele Ketten regeln Reklamationen EU-weit über die jeweilige Niederlassung. Wo nicht, können Sie die Sachen an den Händler im Ausland schicken.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Bruno Kemper aus Dannenberg (Elbe) in Niedersachsen.
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