Die herkömmliche Chipkarte für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient: Ab Januar 2014 gilt beim Arztbesuch nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Wer diese noch nicht hat, sollte sich beeilen.
Alte Karten ungültig
Die normalen Chipkarten verlieren zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit – selbst wenn auf der Karte noch ein gültiges Datum steht. Ab Januar müssen gesetzlich Versicherte dann bei Arztbesuchen die elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Darauf haben sich der GKV Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt. Immerhin: Nach Angaben des GKV Spitzenverbands besitzen bereits rund 95 Prozent der Versicherten die neue Gesundheitskarte. Alle anderen sollten sich beeilen und sich bei ihrer Krankenkasse melden. Um die elektronische Gesundheitskarte auszustellen benötigen die Kassen ein Passbild von ihren Versicherten.
Abrechnung als Privatbehandlung
Wer ab Januar beim Arzt noch die herkömmliche Chipkarte vorlegt, muss zwar nicht befürchten, dass der Arzt ihn nicht behandelt. Patienten müssen dann aber innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen Nachweis über ihre Krankenversicherung beim Arzt nachreichen. Sonst kann der Behandler die Kosten privat in Rechnung stellen. Und das kann teuer werden.
Die elektronische Gesundheitskarte
Vor etwa zwei Jahren haben die Kassen Schritt für Schritt damit angefangen, die alten Chipkarten ihrer Versicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte auszutauschen. Im Unterschied zur bisherigen Versichertenkarte enthält die neue Karte ein aufgedrucktes Foto des Versicherten. Auf der Rückseite können die Krankenkassen die Europäische Krankenversichertenkarte aufdrucken lassen. Die Speicherung bestimmter Stammdaten auf dem Chip der neuen Karte ist für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Krankenversichertennummer). Zu einem späteren Zeitpunkt können Versicherte auch darüber hinausgehende medizinische Informationen speichern, zum Beispiel Notfalldaten, eine Dokumentation über Arzneimittel oder eine Organspendeerklärung. Dies ist derzeit aber noch nicht möglich. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie diese Daten speichern möchten.
Hinweis: Eine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto gibt es nur für einen eingeschränkten Personenkreis, darunter zum Beispiel Pflegebedürftige und Kinder unter 15 Jahren.
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