Messtechnik (Einsatz): Video
(stationäres Brückenmessverfahren oder Nachfahren)
mögliche (typische) Fehlerquellen: | Folge: |
Auswertefehler | falsche Messwerte |
Vordermann ist eingeschert | Vorwurf unter Umständen ungültig |
Vordermann hat gebremst | Vorwurf unter Umständen ungültig |
Beobachtungsstrecke zu kurz | Messung unter Umständen ungültig |
veraltete Auswertetechnik | ungenaue Messwerte |
Nachfahren: siehe Geschwindigkeit | falsche Messwerte |
Zugelassene Messanlagen (typisch):
– VAMA (Video-Abstands-Mess-Anlage)
– VKS (Verkehrs-Kontroll-System)
Messungen mittels Video-Brückenmessverfahren:
Bei dieser Überwachungsmethode werden auf einer Autobahnbrücke zwei Videokameras installiert, um einerseits die Fernstrecke bis 300 Meter und andererseits den unmittelbaren Nahbereich überwachen zu können. Unter der Brücke wird noch ein Blitzgerät aufgestellt, um die Fahreridentifizierung zu ermöglichen. Der Messbereich beginnt 90 m und endet 40 m vor der Brücke. Dort sind die Fahrbahnmarkierungen sichtbar angebracht. Bei der VKS-Methode werden zusätzlich feste Markierungspunkte für die Ermittlung der Perspektive am PC angebracht. Die Auswertung der Videoaufnahmen erfolgt im Labor. Für 3 Fahrzeugpositionen (VAMA),
(1) zweites Fahrzeug mit Vorderrad vor der 90 Meter-Linie,
(2) erstes Fahrzeug mit Hinterrad vor der 40 Meter-Linie,
(3) zweites Fahrzeug mit Vorderrad hinter der 40 Meter-Linie,
werden Standbilder erzeugt und die eingeblendete Zeit abgelesen. Anhand der Zeitdifferenz der beiden letzten Positionen wird der Abstand in Sekunden ermittelt. Anhand der Geschwindigkeit, die sich aus der ersten und letzten Fahrzeugposition ermitteln lässt, wird der Abstand in Meter umgerechnet. Bei der VKS-Methode wird der Abstand anhand der Perspektive und der auf dem Bildschirm markierten Fahrzeugpositionen durch spezielle Software automatisch errechnet.
Messarten:
Der Abstand wird von Autobahnbrücken herab gemessen. Die Messgeräte werden in speziellen Aussparungen in den Brückengeländern befestigt.
Messablauf:
Der Verkehr wird ständig durch das Messpersonal beobachtet und im Nah- sowie Fernbereich auf Videoband festgehalten. Bei Verdacht auf Abstandsunterschreitung wird die Blitzanlage unter der Brücke fürs Frontfoto vom Messpersonal manuell aktiviert.
Toleranzen:
VAMA: Bei der Ermittlung der Geschwindigkeit werden zugunsten der Betroffenen die Breite der Markierungslinien (2 x 40 Zentimeter) und der ungefähre Raddurchmesser der Vorderachse eingerechnet. Bei der Abstandsermittlung werden das Fahrzeugheck des ersten Wagens und die Fahrzeugfront des Betroffenen (von den jeweiligen Radachsen aus gesehen) und die Breite der Markierungslinie (40 cm) zugunsten der Betroffenen berücksichtigt.
VKS: Hier werden der Bereich hinter dem Fadenkreuz auf dem Computerbildschirm als Toleranz zugunsten der Betroffenen berücksichtigt sowie 3 km/h bis 100 km/h beziehungsweise 3 % über 100 km/h von der ermittelten Geschwindigkeit abgezogen.
Eichung:
Das Messgerät zur Ermittlung der Zeit aus den Videobildern muss eine gültige Eichung haben. Bei ungeeichten Messanlagen kann die Messsicherheit nicht garantiert werden.
Anhand der Lebensakte des Gerätes kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls wann Reparaturen am Gerät vorgenommen wurden.
Testmessungen:
Für Abstands-Brückenmessverfahren sind keine Testmessungen vorgesehen.
Auswertefehler im Labor:
Bei der Auswertung der Filme im Labor müssen die Aufstandspunkte der Räder entsprechend der Vorschrift vor oder nach den Markierungslinien liegen. Korrekte Positionierung der Fahrzeuge auf dem Monitor (Stoppbilder) erfordert daher größte Sorgfalt, da sie bei Fehlern automatisch zu falschen Messwerten führt.
Vordermann schert ein:
Ist die Abstandsverringerung darauf zurückzuführen, dass der Vordermann direkt vor das Fahrzeug des Betroffenen eingeschert ist, so darf eine solche Messung nicht verwertet werden. Die Videoaufnahmen im Fernbereich bis 300 m können dafür einen entsprechenden Nachweis liefern.
Vordermann bremst:
Der Vorwurf der Abstandsunterschreitung ist dann gültig, wenn der Vordermann nicht gebremst hat, wodurch sich den Abstand nur kurzfristig im Messbereich verringert hatte. Der Beweis dafür ist oft schwierig, da die Auflösung der Aufnahmen im Fernbereich bis 300 Meter dies nur für starke Bremsmanöver ermöglicht. Exakte Ermittlung des Abstandes bei leichten Bremsvorgängen ist im Fernbereich mit dieser Methode technisch nicht möglich.
Beobachtungsstrecke zu kurz:
Wenn die Videokamera für den Fernbereich durch falsche Aufstellung nicht die erforderlichen 300 Meter Strecke vor der Messstelle erfasst, so können das Einscheren anderer Fahrzeuge oder das Abbremsen des Vordermannes, beides rechtlich relevante Vorgänge bei Abstandsmessungen, nicht mehr überprüft werden.
Veraltete Auswertetechnik:
Werden technisch veraltete oder handelsübliche Videogeräte anstelle Profisystemen bei der Auswertung der Aufnahmen im Labor eingesetzt, so können sich Messfehler bis rund 3 m Abstand ergeben, da die Zeitauflösung anstatt der erforderlichen 0,02 Sekunden (Profigerät) bei solchen Anlagen nur 0,04 – 0,05 Sekunden beträgt.
Allgemeines:
Eine Überprüfung der Messwerte durch einen Sachverständigen ist in den meisten Fällen möglich, da Videoaufnahmen zwecks Registrierung angefertigt werden.
Achtung – wichtiger Hinweis: Dieser Report ersetzt keine anwaltliche Beratung und ist keine Rechtsberatung. Beachten Sie auch, dass die technische Entwicklung ständig fortgesetzt wird und sich somit die technischen Voraussetzungen und Ergebnisse der eingesetzten Geräte und Methoden ständig ändern können.