Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen mit Radar

Messtechnik (Einsatz): Radar (Stativbetrieb oder Fahrzeugeinbau, auch während der Fahrt)

mögliche (typische) Fehlerquellen: Folge:
Eichung abgelaufen falsche Messwerte
Testmessungen versäumt falsche Messwertanzeige
Reflexionen Messung ungültig
Fotoposition außer Messbereich Messung ungültig
Messwinkel falsch eingestellt falsche Messwerte
Messungen in Kurven falsche Messwerte
Doppelmessung doppelter Messwert
weitere Fahrzeuge im Messbereich Messung ungültig
dicht am Radar gefahren falsche Messwerte
Radarempfindlichkeit ‚fern‘ eingestellt falsche Messwerte

 

Zugelassene Messanlagen (typisch): Multanova 6F und Traffipax speedophot

Radarmessungen: Grundlage der Radarmesstechnik bildet der durch Christian Doppler im 19. Jahrhundert entdeckte Effekt der Frequenzänderung von elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung im Gigahertz-Bereich Trifft die Radarstrahlung auf ein fahrendes Fahrzeug, so wird sie reflektiert und durch die Empfangsantenne detektiert. Bewegt sich das Fahrzeug auf die Messanlage zu, so erhöht sich die Frequenz der reflektierten Radarstrahlung. Bei Messung des abfließenden Verkehrs nimmt sie ab. Aus der Höhe der Frequenzveränderung errechnet das Messgerät die Geschwindigkeit und die Fahrtrichtung.

Messarten: Mit Radarmessgeräten wird in Deutschland meist nur die ankommende Verkehrsrichtung überwacht (Frontfoto). Die Fahrtrichtung wird automatisch erkannt, Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn beeinflussen die Messungen nicht. Die Messanlage kann in einem Messwagen fest eingebaut oder auf einem Stativ neben der Fahrbahn betrieben werden. Darüber hinaus ist ein sogenannter Moving-Betrieb möglich. Dabei können überholende Autos während der Fahrt gemessen werden.

Messablauf bei ankommendem Verkehr (Frontfoto): Die Antenne des Messgerätes strahlt bis auf eine messwirksame Entfernung von rund 40 Metern Radarwellen ab. Wird die Einfahrt eines Fahrzeugs detektiert, beginnt der Suchvorgang nach einer konstanten Geschwindigkeit. Wird eine Konstanzstrecke vom Gerät ermittelt und liegt der gemessene Geschwindigkeitswert oberhalb des eingestellten Tempolimits, so wird sofort ein Foto ausgelöst, um die ‚erkennungsgünstige‘ Fahrzeugposition auszunutzen (Kennzeichen und Fahrer gut sichtbar). Danach beginnt die Verifizierungsphase: Dabei wird während der gesamten Durchfahrt des Fahrzeugs durch die Radarkeule laufend weiter gemessen und mit der Anfangsgeschwindigkeit verglichen. Verläuft die Verifizierungsphase positiv, so wird der Geschwindigkeitsmesswert nach erkannter Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Radarstrahlbereich auf das Foto eingeblendet. Der Negativfilm wird weitertransportiert, eine neue Messung kann beginnen.

Messablauf bei ‚Moving‘-Betrieb (Überholer): Bei Geschwindigkeitsmessungen während der Fahrt werden die Eigengeschwindigkeit des zivilen Polizei-Messfahrzeuges vom Digitaltacho sowie die durch einen Heckradar ermittelte Differenzgeschwindigkeit zum überholenden Fahrzeug gemessen. Die Summe dieser beiden Werte ergibt die eigentliche Geschwindigkeit des Überholenden. Das überholende Fahrzeug muss dabei um mindestens 20 Stundenkilometer schneller als das Messfahrzeug fahren. Zur Kontrolle wird nach einer kurzen Zeit ein zweites Foto ausgelöst.

Toleranzen: Von der gemessenen Geschwindigkeit werden drei Stundenkilometer (Moving: fünf Stundenkilometer) bis 100 Stundenkilometer und drei Prozent (Moving: fünf Prozent) über 100 Stundenkilometer abgezogen. Messabweichungen, die aufgrund besonderer Umstände wie zum Beispiel falsche Aufstellung des Radargerätes festgestellt werden, sollen gesondert berücksichtigt werden.

Eichung: Das Verkehrsradargerät muss eine gültige Eichung haben (bei ‚Moving‘ wird zusätzlich der Tacho geeicht). Die Eichfrist kann dem Eichschein entnommen werden. Bei nicht geeichten Messanlagen kann die Messsicherheit nicht garantiert werden. Anhand der Lebensakte des Gerätes kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls wann Reparaturen am Gerät vorgenommen wurden.

Testmessungen: Vor Messbeginn muss ein Kalibriertest durchgeführt werden, der fotografisch registriert wird. Dadurch werden unter anderem die korrekte Übertragung und Einblendung der Daten auf den Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden könnten.

Knickstrahlreflexionen: Radargeräte sind gegen mögliche Reflexionen von Schutzplanken, Hof- bzw. Garagentoren, Tunnelwänden, parkende Fahrzeugen, großen Schildern und dergleichen störanfällig (Reflektoren sind durch Prüfung des Beweisfotos feststellbar). Dabei werden Fahrzeuge im reflektierten Radarstrahl außerhalb der Messstelle gemessen. In der Regel erhält man dabei ein Foto mit Tempomesswert aber ohne ein Fahrzeug (sogenanntes Leernegativ). Würde sich aber ein anderes Fahrzeug im Fotobereich befinden, könnte man ihm fälschlicherweise diese Geschwindigkeit zuordnen. Dieses Fahrzeug darf aber den Radarstrahl (ungefähr rechts von der Fotomitte) noch nicht erreicht haben.

Beweisbild und die korrekte Fotoposition des Fahrzeuges: Das Registrierfoto sollte den gesamten Negativbereich zeigen. Die Front des Fahrzeugs auf dem Foto sollte sich in der Regel rechts von der Fotomitte befinden.

Messwinkelfehler: Der Aufstellwinkel zwischen der Fahrtrichtung und der Vektorrichtung der Radarstrahlen muss 22° (Multanova) beziehungsweise 20° (Traffipax) betragen. Ist der Winkel kleiner als vorgeschrieben, so wird pro ein Grad Abweichung vom Sollwert eine um rund 0,7 % zu hohe Geschwindigkeit angezeigt. Messungen in Kurven oder während des Spurwechsels verändern den Messwinkel.

Doppelmessungen: Bei großen, spiegelnden Fahrzeugfrontflächen (z.B. bei Bussen) und wenn gleichzeitig entsprechende Retroreflektoren vorhanden sind (z.B. in Tunneln oder bei Lichtabweiser), können Radarstrahlen zweifach zum gemessenen Fahrzeug geleitet werden (Radarantenne >>> Kfz >>> Retroreflektor >>> Kfz >>> Radarantenne). Dies hat zur Folge, dass die gemessene Geschwindigkeit doppelt so hoch wie real gefahren angezeigt wird.

Weitere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich weitere Fahrzeuge der gleichen Fahrtrichtung im Abstand von weniger als ca. 20 Metern auf dem Foto, so dürfen solche Messungen nicht ausgewertet werden.

Dichte Vorbeifahrt am Radarmessgerät: Bei geringen Abständen des Fahrzeugs zum Messgerät (unter rund zwei Metern) kann der Messwert im Vergleich zu Soll-Messwert um bis zu ein Stundenkilometer zu hoch angezeigt werden.

Einstellung der Empfindlichkeit ‚nah‘ oder ‚fern‘: Die Zulassungsbehörde PTB empfiehlt für den Einsatz des Radarmessgerätes Multanova 6 F immer die minimal erforderliche Empfindlichkeit einzustellen. Bei zweispurigen Straßen dürfte in den meisten Fällen die Einstellung ‚nah‘ ausreichend sein. Wird diese Empfehlung nicht befolgt, so könnten bis zu zwei Prozent höhere Tempomesswerte angezeigt werden, als sie in der minimalen Einstellung ‚nah‘ zu erwarten wären.

Allgemeines: Eine Überprüfung der Messwerte durch einen Sachverständigen ist in den meisten Fällen möglich, da Registrierfotos angefertigt werden.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ernst Koschner aus Bochum in Nordrhein-Westfalen (NW / NRW).
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