Messtechnik (Einsatz): Induktionsschleifen
(stationär an Kreuzungen)
mögliche (typische) Fehlerquellen: | Folge: |
Eichung abgelaufen | falsche Messwerte |
Messverzögerung nicht berücksichtigt | falsche Messwerte |
Glühbirne ausgefallen | Messung unter Umständen ungültig |
Gelbzeit zu kurz | Messung unter Umständen ungültig |
Fahrzeug wartet auf freie Durchfahrt | Vorwurf unter Umständen ungültig |
Zurücksetzen bei Rot nicht erkannt | Vorwurf unter Umständen ungültig |
Zugelassene Messanlagen (typisch):
Multafot, Traffipax Traffiphot III, Truvelo
Rotlichtüberwachung:
Rotlichtüberwachungsanlagen arbeiten mit Induktionsschleifen, die in Form von speziellen Kabeln 2 bis 3 m hinter der Anhaltelinie in der Fahrbahn verlegt sind. Bei Überfahren der Schleife wird das vorhandene elektromagnetische Feld über den Induktionsschleifen gestört. Diese Feldbeeinflussung wird registriert und an den Rechner der Messanlage weitergeleitet. Das Signal löst dann ein Foto aus, wenn es während der Rotphase detektiert wird. Die Zeit von Anfang der Rotphase bis zum Überfahren der Messschleifen wird gemessen und auf das Registrierfoto eingeblendet.
Messarten:
Mit Induktionsschleifen werden nur die Fahrstreifen überwacht, wo die Kabel in der Fahrbahn verlegt sind. Die Mess- und Fotoanlage befindet sich im festen Gehäuse auf einem Mast. Die Registrierung der ankommenden Verkehrsrichtung erfolgt als Frontfoto.
Messablauf:
Die Anlage schaltet erst nach einer einstellbaren Verzögerungszeit ab Anfang der Rotphase scharf. Üblicherweise wird diese Karenzzeit auf etwa 0,5 Sekunden eingestellt, so dass nur Rotlichtverstöße registriert werden, die darüber liegen. Wird jetzt die Induktionsschleife überfahren, so löst dieser Vorgang ein Foto aus. An einer 2. Schleife oder nach einer fest eingestellten Zeitverzögerung, z. B. 1 Sekunde nach dem 1. Foto, wird ein 2. Kontrollfoto ausgelöst. Auf beiden Fotos sind die Messzeiten eingeblendet. Bei modernen Anlagen wir zusätzlich die Geschwindigkeit nach der Formel ‚Geschwindigkeit = Weg zwischen den Messschleifen/dafür benötigte Zeit‘ ermittelt.
Toleranzen:
Die Toleranzen werden mit der einstellbaren Verzögerungszeit abgegolten. In der Regel wird eine halbe Sekunde eingestellt.
Eichung:
Das Messgerät muss eine gültige Eichung haben. Die Eichfrist kann dem Eichschein entnommen werden. Bei ungeeichten Messanlagen kann die Messsicherheit nicht garantiert werden. Anhand der Lebensakte des Gerätes kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls wann Reparaturen am Gerät vorgenommen wurden.
Testmessungen:
Die vorgeschriebenen Testmessungen müssen durchgeführt werden. Sie werden fotografisch auf dem Negativfilm registriert.
Messverzögerung nicht berücksichtigt:
Messschleifen werden nicht positionsgleich mit der Haltelinie verlegt, sondern um rund 2 bis 3 m in den Kreuzungsbereich versetzt. Daher sollte die Zeit, die das Fahrzeug für das Durchfahren der Strecke zwischen der Haltelinie und der Messschleife benötigt, zusätzlich abgezogen werden. Bei modernen Messanlagen wird diese Zeit bei der Fotoauswertung ermittelt und automatisch berücksichtigt.
Glühbirne ausgefallen:
Wenn die Rot- oder Gelbphase durch Glühbirnenausfall nicht angezeigt werden konnte, so darf eine solche Messung nicht verwertet werden. Anhand der Unterlagen für die Wartung der Ampelanlage kann ein möglicher Glühbirnenausfall überprüft werden.
Gelbzeit zu kurz:
Eine eventuell zu kurze Gelbzeit, weniger als 3 Sekunden bei Straßen mit 50 km/h oder 4 Sekunden bei Straßen mit 60 km/h Tempolimit, könnte unter Umständen zur Entlastung des Fahrers beitragen, da es für seine Entscheidung für das Durchfahren oder Anhalten im hohen Maße mitentscheidend war.
Fahrzeug wartet auf freie Durchfahrt:
Befand sich ein Fahrzeug bereits bei Grün im Kreuzungsbereich, konnte ihn aber nicht rechtzeitig vor der Rotphase verlassen und wurde auf der Messschleife registriert, so handelt es sich in diesem Fall nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. In diesem Fall darf die Messung nicht verwertet werden. Anhand des 2. Kontrollfotos lassen sich solche Situationen meist klären.
Zurücksetzen bei Rot nicht erkannt:
Die Auswertung der Fahrzeugposition auf dem 2. Foto kann bei nicht eindeutigen Situationen oft zur exakten Klärung des Vorganges beitragen. Wenn das Fahrzeug noch bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, aber nach der Rotphase nicht weiter gefahren ist oder gar zurückgesetzt hat, so handelt es sich in diesem Fall nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, die Messung darf nicht ausgewertet werden.
Allgemeines:
Eine Überprüfung der Messwerte durch einen Sachverständigen ist in den meisten Fällen möglich, da Registrierfotos angefertigt werden.
Achtung – wichtiger Hinweis: Dieser Report ersetzt keine anwaltliche Beratung und ist keine Rechtsberatung. Beachten Sie auch, dass die technische Entwicklung ständig fortgesetzt wird und sich somit die technischen Voraussetzungen und Ergebnisse der eingesetzten Geräte und Methoden ständig ändern können.