Wer teure Kameras oder Schmuck mit in den Urlaub nimmt, sollte sich schon vor dem Abflug beim Zoll melden. Sonst kann es passieren, dass der Zoll auf der Rückreise Abgaben erhebt. test mit wichtigen Tipps zur Reisezeit.
Zoll bittet zur Kasse
Sieben goldene Armreifen hatte Fatma K. im Gepäck, als sie nach ihrer Türkei-Reise wieder in Deutschland landete. „Die hab ich doch hier gekauft“, erklärte sie, als Zollbeamte sie kontrollierten. Seit 20 Jahren gehören ihr die Schmuckstücke. Nachweise konnte sie nicht erbringen. Die Folge: Insgesamt 540 Euro Zoll und Umsatzsteuer kassierte das Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen. Zu Recht, urteilte der Bundesfinanzhof in letzter Instanz (Az. VII B 180/12).
Zollfrei bis 430 Euro
Aus Ländern jenseits der EU gilt bei der Rückkehr nach Deutschland: Nur Waren im Wert von bis zu 430 Euro dürfen abgabenfrei ins Land und auch nur für den Privatbedarf oder als Geschenk. Ausrüstung, Schmuck oder Kleidung, die schon bei der Ausreise im Gepäck war, bleibt als „Rückware“ zollfrei. Im Zweifel muss der Reisende jedoch nachweisen, dass er sie bereits beim Start in den Urlaub im Gepäck hatte. Dazu kann er sie vor der Ausreise beim Zoll vorführen und eine sogenannte Nämlichkeitsbescheinigung beantragen. Das empfiehlt sich für hochwertige und neue Ware. Bei Reisen innerhalb der EU muss nur zum Zoll, wer größere Mengen Tabak, Alkohol, Kaffee oder ähnliche Waren im Gepäck hat.
Beim Auto reicht der Fahrzeugschein
Das Auto beim Zoll vorzuführen, ist nicht erforderlich, zum Beispiel bei einer Fahrt in die Schweiz. Da reicht der Fahrzeugschein als Nachweis. Aufwendige Reparaturen allerdings sind als „Veredelung“ zoll- und steuerpflichtig. 8 280,73 Euro musste Martin K. am Ende zahlen. Er hatte einen italienischen Sportwagen wieder zurück nach Deutschland chauffiert, nachdem eine Spezialwerkstatt in der Schweiz ihn für rund 15 000 Schweizer Franken gewartet und repariert hatte (Finanzgericht Baden-Württemberg, Az. 11 K 319/05).
Tipp: Denken Sie an den Zoll, wenn Sie wertvolle Gegenstände mit ins Ausland außerhalb der EU nehmen wollen. Amtliche Informationen liefert die Internetseite www.zoll.de.
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