Behandlung auf Chipkarte: Etwa 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Egal bei welcher Kasse – der Großteil der medizinischen Versorgung ist vorgeschrieben und auch identisch. Doch das Angebot ist nicht starr, immer wieder gibt es gesetzliche Änderungen. Zudem bieten die Kassen noch individuell unterschiedliche Zusatzleistungen. Das Special gibt Orientierung und zeigt, worauf Versicherte Anspruch haben.
Pflicht zur Absicherung
Seit einigen Jahren muss sich jeder hierzulande krankenversichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Kasse und Privater Krankenversicherung. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Gehalts automatisch Pflichtmitglieder bei einer Krankenkasse. Andere können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder sind sogar beitragsfrei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Das müssen Versicherte zahlen
Der Beitragssatz, den gesetzlich Krankenversicherte zahlen müssen, ist bei jeder Krankenkasse gleich. Teurer kann es für Versicherte bei einer bestimmten Kasse nur werden, wenn sie einen Zusatzbeitrag erheben muss. Derzeit erhebt aber keine einzige Kasse einen Zusatzbeitrag. Neben den monatlichen Beitragszahlungen müssen Versicherte auch für verordnete Leistungen wie zum Beispiel für Medikamente, Rehamaßnahmen oder Krankenhausaufenthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzahlungen im Laufe eines Jahres aber einen bestimmten Betrag, sind Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit.
Darauf haben Versicherte Anspruch
Egal ob Grippe, Rückenbeschwerden oder eine Operation: Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind alle notwendigen Behandlungen enthalten. Und zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders als bei den Billigtarifen in der privaten Krankenversicherung müssen Kassenpatienten keine Leistungslücken befürchten. Immer mehr Kassen nutzen aber mittlerweile die Möglichkeit, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten, die über das vorgeschriebene Maß hinaus gehen. Gerade wenn jemand besonderen Wert auf ein bestimmtes Extra legt, lohnt ein Kassenvergleich.
Eine neue Kasse
Wer mit dem Service seiner Kasse nicht zufrieden ist, bestimmte Extraleistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Versicherte sollten aber sicherstellen, dass die neue Kasse auch das bietet, was sie wünschen.
Um Leistungen kämpfen
Immer wieder kommt es vor, dass eine Krankenkasse für bestimmte Leistungen nicht zahlen will. Das müssen Versicherte aber nicht hinnehmen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn sie mit Entscheidungen ihrer Kasse unzufrieden sind. In vielen Fällen lohnt die Mühe. Hilfe bei Ärger mit der Kasse gibt auch der Patientenbeauftragte. Zahlreiche Infos erhalten Versicherte auch bei ihrer Kasse oder dem Gesundheitsministerium oder den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar