Gesetzliche Kranken­versicherung: Alle Infos zum Thema Krankenkassen

Behand­lung auf Chipkarte: Etwa 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich kranken­versichert. Egal bei welcher Kasse – der Groß­teil der medizi­nischen Versorgung ist vorgeschrieben und auch identisch. Doch das Angebot ist nicht starr, immer wieder gibt es gesetzliche Änderungen. Zudem bieten die Kassen noch individuell unterschiedliche Zusatz­leistungen. Das Special gibt Orientierung und zeigt, worauf Versicherte Anspruch haben.

Pflicht zur Absicherung

Seit einigen Jahren muss sich jeder hier­zulande kranken­versichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Kasse und Privater Kranken­versicherung. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätig­keit und ihres Gehalts auto­matisch Pflicht­mitglieder bei einer Krankenkasse. Andere können sich freiwil­lig gesetzlich kranken­versichern oder sind sogar beitrags­frei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.

Das müssen Versicherte zahlen

Der Beitrags­satz, den gesetzlich Kranken­versicherte zahlen müssen, ist bei jeder Krankenkasse gleich. Teurer kann es für Versicherte bei einer bestimmten Kasse nur werden, wenn sie einen Zusatz­beitrag erheben muss. Derzeit erhebt aber keine einzige Kasse einen Zusatz­beitrag. Neben den monatlichen Beitrags­zahlungen müssen Versicherte auch für verordnete Leistungen wie zum Beispiel für Medikamente, Rehamaß­nahmen oder Kranken­haus­auf­enthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzah­lungen im Laufe eines Jahres aber einen bestimmten Betrag, sind Versicherte von weiteren Zuzah­lungen befreit.

Darauf haben Versicherte Anspruch

Egal ob Grippe, Rücken­beschwerden oder eine Operation: Im Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenkassen sind alle notwendigen Behand­lungen enthalten. Und zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders als bei den Billigtarifen in der privaten Kranken­versicherung müssen Kassenpatienten keine Leistungs­lücken befürchten. Immer mehr Kassen nutzen aber mitt­lerweile die Möglich­keit, ihren Versicherten Zusatz­leistungen anzu­bieten, die über das vorgeschriebene Maß hinaus gehen. Gerade wenn jemand besonderen Wert auf ein bestimmtes Extra legt, lohnt ein Kassen­vergleich.

Eine neue Kasse

Wer mit dem Service seiner Kasse nicht zufrieden ist, bestimmte Extra­leistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Versicherte sollten aber sicher­stellen, dass die neue Kasse auch das bietet, was sie wünschen.

Um Leistungen kämpfen

Immer wieder kommt es vor, dass eine Krankenkasse für bestimmte Leistungen nicht zahlen will. Das müssen Versicherte aber nicht hinnehmen. Sie haben das Recht, Wider­spruch einzulegen, wenn sie mit Entscheidungen ihrer Kasse unzufrieden sind. In vielen Fällen lohnt die Mühe. Hilfe bei Ärger mit der Kasse gibt auch der Patienten­beauftragte. Zahlreiche Infos erhalten Versicherte auch bei ihrer Kasse oder dem Gesund­heits­ministerium oder den Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Jule Hinrichs aus Westerstede in Niedersachsen.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

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