Guinea-Bissau: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 31.01.2019
(Unverändert gültig seit: 11.12.2014)
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften
- Medizinische Hinweise
Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise,
Landesspezifische Sicherheitshinweise,
Allgemeine Reiseinformationen,
Redaktionelle Änderungen
Aktuelle Hinweise
Die Ebola Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann sich unter Umständen in der Region weiter ausbreiten. Bisher wurden aus Guinea Bissau aber keine Fälle berichtet. Die Grenzen zu Guinea wurden wieder geöffnet, die Landgrenze seit dem 09.12.2014. Die Fluggesellschaft TAP hat den Flugbetrieb nach Guinea-Bissau noch nicht wieder aufgenommen. Es wird geraten, die Nachrichtenlage intensiv zu verfolgen und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im April 2012 kam es in Bissau zu einem Staatsstreich durch das Militär, bei dem die verfassungsmäßige Regierung abgesetzt wurde. Nach friedlich und demokratisch glaubwürdig verlaufenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen (April/Mai 2014) hat sich die politische Lage in Guinea-Bissau deutlich entspannt, alle Staatsorgane arbeiten wieder verfassungsgemäß.
Dennoch wird Deutschen in Guinea-Bissau empfohlen, telefonischen Kontakt mit dem Verbindungsbüro der deutschen Botschaft zu halten und sich über die aktuelle Sicherheitslage regelmäßig zu informieren.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Politische Situation
Die Europäische Union und die Gemeinschaft der Portugiesischsprachigen Länder betrachten die politische Lage nach den jüngsten Wahlen als stabil.
Infrastruktur
Guinea-Bissau zählt zu den ärmsten Ländern der Welt. Nach seinem Bürgerkrieg in den Jahren 1997/1998 befindet sich das Land noch immer in der Wiederaufbauphase. Armutskriminalität oder schlechte Hygienestandards erfordern von Reisenden angemessene Vorsichts- und Verhaltensmaßnahmen.
Die Infrastruktur, insbesondere das Straßensystem in der Hauptstadt, hat sich in letzter Zeit verbessert. In der Gesamtschau bleibt sie jedoch unzureichend, so etwa im Energiebereich. Die zahlreichen Pisten und nicht befestigten Landstraßen im Landesinneren sind insbesondere in der Regenzeit nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Eine regelmäßige Strom- und Wasserversorgung ist nicht garantiert. Die Müllabfuhr funktioniert derzeit in der Hauptstadt nur gebietsweise.
Das touristische Potential, insbesondere der Bijagos-Inseln, wird aufgrund fehlender Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit kaum genutzt.
Minengefahr
Nach Aussagen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen ist Guinea-Bissau seit Ende Dezember 2011 von Anti-Personen-Minen weitgehend geräumt. Dies gelte auch für die Hauptstadt Bissau, während in den nördlichen Landesgebieten und Teilen des Südens nach wie vor Minengefahr bestehe.
Kriminalität
Die Straßenkriminalität in Guinea-Bissau ist in den letzten Jahren generell relativ hoch.
Zur eigenen Sicherheit sollten nur geringe Bargeldbeträge und möglichst keine Wertgegenstände sichtbar am Körper mitgeführt werden. Zudem ist es ratsam, menschenleere Gegenden vor allem bei Dunkelheit zu meiden.
In Guinea-Bissau sind auch Aktivitäten von organisierter Kriminalität (auch Drogenschmuggel und – handel) erkennbar. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Guinea-Bissau. Dieses Visum ist bei der guinea-bissauischen Botschaft in Brüssel oder Berlin zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist ein entsprechendes Visum an der Grenze erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft beantragt werden. Die Beantragung eines 360-Tage-Visums bei Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel ist möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de .
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Masern, ggfs. auch gegen Mumps, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Hepatitis A und Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (nahezu 100 % der Fälle in Guinea-Bissau!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil (z. B. Malarone®), Doxycyclin (in Deutschland zur Malariaprophylaxe off-label-use), Mefloquin (Lariam®) – Kontraindikationen beachten!) in lokalen Apotheken nicht immer verläßlich erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue-Fieber) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar, nach Daten von UNAIDS sind schätzungsweise 3% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. Bei Schwangeren sind 6% betroffen, bei Prostituierten in Bissau vermutlich bis zu 30%. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien, aber auch jedes Jahr sporadisch mit geringeren Fallzahlen auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässernim gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Dengue-Fieber
kommt vereinzelt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In wenigen Fällen können insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auftreten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).
Meningokokken-Krankheit
Die Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) tritt sporadisch über das ganze Jahr verteilt auf, insgesamt aber seltener als in den Nachbarländern. Die Meningokokken-Impfung ist für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer über 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Anwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Tollwut
Wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung mit Immunglobulinen nach Biss oder Kontakt ist im Land nicht erhältlich, jedoch in Dakar / Senegal.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist sehr eingeschränkt und mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Für den Notfall kommen sehr wenige Einrichtungen in Bissau in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist sehr beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Touristen, die nach Guinea-Bissau kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea-Bissau aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten vor Ort, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung (Rückholung) bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea-Bissau durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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