Wie macht man Gummibärchen?
In der Nährwerttabelle von Gummibärchen habe ich entdeckt, dass sie 77 Prozent Kohlenhydrate enthalten, davon aber nur 46 Prozent Zucker. Meine Frage ist jetzt: Welche der angegebenen Zutaten müssen als Zucker deklariert werden und welche nicht?
Zutatenliste: Glukosesirup, Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentraten: Himbeere, Pfirsich, Birne, Schwarze Johannisbeere, Apfel, Limette, Zucker, Gelatine, Dextrose, Säuerungsmittel Citronensäure, Aroma, Frucht- und Pflanzenkonzentrate: Brennessel, Apfel, Spinat, Kiwi, Orange, Zitrone, Mango, Passionsfrucht, Holunderbeere, Aronia, Traube, Überzugsmittel Bienenwachs weiß und gelb, Carnaubawachs, Holunderbeerextrakt, Fruchtsüße aus Johannisbrotfrucht, Invertzuckersirup.
Anleitung:
Bei der Nährwertkennzeichnung gelten alle Einfach- und Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) als „Zucker“. Das sind vor allem Rübenzucker, Fruchtzucker, Traubenzucker (Glukose) und Milchzucker.
Kohlenhydrate, die sich aus mehr als zwei Einheiten zusammensetzen, gehören zu den Kohlenhydraten, gelten aber lebensmittelrechtlich nicht als „Zucker“. Sie schmecken auch nicht süß. Stärke ist ein typischer Vertreter für diese Kohlenhydrate.
Zucker stammt in den von Ihnen genannten Gummibärchen aus Glukosesirup, Fruchtsaftkonzentraten, Dextrose (eine weitere Bezeichnung für Traubenzucker) und Pflanzenkonzentraten.
In Glukosesirup kann je nach Erzeugnis ein unterschiedlicher Anteil an „Stärkebruchstücken“ (Dextrine) enthalten sein, denn er wird aus Stärke hergestellt.
Durch den Anteil an Dextrinen erklärt sich im Wesentlichen die Differenz zwischen den Nährwertangaben von Zucker und Kohlenhydraten.
Auch in Frucht- und Pflanzenkonzentraten können Kohlenhydrate wie Stärke und Ballaststoffe in geringer Menge enthalten sein.
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