Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 21.07.2023

(Unverändert gültig seit: 27.09.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung – keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Hongkong besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Hongkong ist ein für alle Reisenden, bei normalem Verhalten sogar unabhängig von der Tageszeit, in der Regel sicherer Ort. Vorsicht ist jedoch immer angebracht, gerade im Nachtleben. In der Vergangenheit ist die Verwendung sogenannter K.O.-Tropfen mit bei einzelnen Touristen weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben beobachtet worden.

Naturkatastrophen
Hongkong wird regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Haupttaifunsaison ist von Juni bis Oktober. Es kann wegen Taifunen immer wieder zu unvorhergesehenen und gefährlichen Situationen kommen. Taifunwarnungen werden über Funk und Fernsehen verbreitet. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja, mit Foto

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein, bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tage der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein. Ist dies nicht der Fall, verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme. Es wird daher empfohlen, vor Antritt einer Reise, die von Hongkong aus in ein weiteres südostasiatisches Land führt, die Einreisevorschriften des jeweiligen Landes zu prüfen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.

Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten (Informationen unter www.immd.gov.hk). Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.

Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr.

Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen kann. Man darf während des Aufenthalts in Hongkong nur bis zu drei Monate einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.

Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhrbeschränkungen für Devisen bestehen nicht.

Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:

– 1 Liter Alkohol

– 19 Zigaretten oder 1 Zigarre oder 25 Gramm Zigarren oder Tabak

Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage der Hongkonger Zollbehörde:  http://www.customs.gov.hk
Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.

In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.

Nacktbaden sowie Sonnenbaden ‚oben ohne‘ an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt.

Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.

Bitte beachten Sie, dass auch Einfuhr, Besitz oder gar Verwendung von Elektroschocker, Elektroschockwaffen, Tasern usw. streng verboten sind und hart geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Für die Einreise besteht derzeit keine besondere Impfpflicht.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de .

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reise über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Hepatiti
s B, Typhus, Japanische Enzephalitis und Tollwut empfohlen.

Vogelgrippe

Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in China bekannt. Erstmalig trat jetzt die Erkrankung bei einer aus China nach Hongkong zurückkehrenden Person auf. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: www.diplo.de/reisemedizin .

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ,,Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (www.bmelv.de ).

HIV/AIDS

Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten:

Denguefieber

Denguefieber kommt in Hongkong selbst kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Denguekranken zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.

Japanische Enzephalitis

Diese durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.

Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus)

Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein potentielles, geringes Infektionsrisiko dar. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen. Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de .

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt bzw./Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

 

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