Immobilienverkauf mit Maklervertrag – ein Ratgeber

Wer beim Verkauf einer Immobilie Stress und Mühen sparen will, beauftragt am besten einen Profi, nämlich den Immobilienmakler. Der Maklervertrag schafft hierbei Klarheit über Kaufpreis, Laufzeit und Provisionshöhe.

Wissen, Erfahrung und Zeit helfen einem dabei, eine Immobilie gut zu veräußern. Wer darüber nicht selbst verfügt, sollte die Aufgabe besser an einen Experten delegieren. Viele Eigentümer, die den Verkauf ihres Hauses selbst in die Hand genommen haben, stellen hinterher fest, dass sie den Aufwand unterschätzt haben. Ein realistischer Kaufpreis muss ermittelt, Unterlagen und Energieausweis müssen beschafft werden. Dann gilt es vor allem, einen ernsthaft Interessierten zu finden. Hier sind Genauigkeit, Erfahrung und rechtliches Grundwissen gefragt, auch um etwa Besichtigungstourismus zu vermeiden. Die Suche nach dem passenden Käufer gestaltet sich oft schwierig, weil die Kaufentscheidung von vielen Aspekten abhängig ist. Der Makler begleitet seinen Kunden in der Regel bis zum Abschluss des Kaufvertrages.

Kaufpreis
Erste Aufgabe des Maklers ist es, den Kaufpreis richtig einzuschätzen. Eigentümer bemessen wegen ihrer emotionalen Bindung zur Immobilie den Wert oft zu hoch. Ein erfahrener Makler hat detaillierte lokale Marktkenntnisse und weiß, zu welchen Preisen vergleichbare Immobilien in der Region bereits verkauft worden sind. Sobald die Kaufpreisvorstellung geklärt ist, wird sie im Maklervertrag notiert.

Provision
Für seine erfolgreiche Dienstleistung erhält der Makler eine Provision. Wird eine Mietwohnung vermittelt, gilt das Bestellerprinzip. Das heißt, wer den Makler beauftragt, kommt für die Kosten auf. Das ist beim Verkauf einer Immobilie anders. Der Käufer muss fast immer die Maklerprovision bezahlen, wenn auch nicht überall den kompletten Betrag. Mancherorts teilen sich Verkäufer und Käufer zu einem bestimmten Anteil die Maklercourtage. Ob und wann diese zu zahlen ist, wird im Maklervertrag vereinbart, ebenso die Höhe. Die ortsübliche Provision beträgt z. Zt. zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises.

Auftrag
Der Eigentümer kann einen oder mehrere Makler engagieren. Entsprechend wird im Vertrag festgehalten, ob es sich um einen Allein- oder Allgemeinauftrag handelt. Es wird empfohlen, immer nur einen Makler zu beauftragen. Damit ist sichergestellt, dass das Haus oder die Wohnung nicht mehrfach von unterschiedlichen Maklern und zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird.

Dauer
Es ist üblich, für einen Maklerauftrag eine Festlaufzeit von sechs Monaten zu vereinbaren. Ansonsten endet der Vertrag automatisch, wenn die Immobilie erfolgreich veräußert worden ist. Weitere Informationen erhalten Verkäufer im Internet u. a. auch bei den Bausparkassen.

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Günther Pouwels aus Nortrup in Niedersachsen.
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