Internet-Leitung zu lahm? – ein Verbraucherratgeber

Die tatsächliche Geschwindigkeit der Datenübertragung im Internet entspricht oft nicht den Versprechen der Anbieter.

Ist die Geschwindigkeit des Internetanschlusses zu langsam? Nicht immer muss das am Anbieter liegen. Die Verbraucher können es aber nachprüfen und sich gegebenenfalls wehren. Anbieter gehen auf Beschwerden zwar nicht immer ein. Aber mit einer Anwendung der Bundesnetzagentur (BNetzA) kann man sein Internet testen und gezielt Abhilfe verlangen.

Nicht immer entspricht die Internetqualität den vertraglichen Vereinbarungen. Das geht aus einer nicht repräsentativen Analyse von 200 Beschwerden beim Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentralen hervor. Mit einem im Mai 2018 eingeführten Breitbandmesstool der Bundesnetzagentur ist es möglich, die tatsächlichen Datenraten selbst zu messen. Wer zu Hause Streaming-Angebote oder Online-Mediatheken nutzt, benötigt eine entsprechend gute Internetleitung. Aber daran scheitert es oft: Die vertragliche Geschwindigkeit wird nicht zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen liefen gerade mal ein bis zwei Prozent der versprochenen Leistung. Doch Beschwerden beim Anbieter brachten nichts. Außerordentliche Kündigungen deshalb sind aber schwierig.

Abhilfe soll die Anwendung der Bundesnetzagentur schaffen. Damit können die Nutzer ihre tatsächliche Datenübertragungsrate messen und dann mit der im Vertrag festgelegten Rate vergleichen. Bei der Messung sollte der Computer per Kabel am Internet-Router angeschlossen sein. Und bei Notebooks sollte das Netzteil angeschlossen sein. Für einen besseren Überblick lohnen sich mehrere Messungen an verschiedenen Tagen. Weicht die Netzqualität vom vereinbarten Wert ab, dann können Verbraucher die Messergebnisse gegen ihren Anbieter verwenden. Das Tool kann online über www.breitbandmessung.de heruntergeladen werden.

Bei gravierenden Störungen der Internetgeschwindigkeit ist es ratsam, den Anbieter schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, zunächst zur Nachbesserung aufzufordern. Hierbei sollte eine angemessene Frist zur Ausführung der Nachbesserung gesetzt werden. Eine Frist von 10 bis 14 Tagen ist grundsätzlich angemessen. Falls nach Fristablauf keine Abhilfe geleistet wurde oder keine Verbesserung feststellbar sein sollte, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Diese sollte ebenfalls schriftlich per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

Darüber hinaus ist eine Kopie der Schreiben aufzubewahren, die an den Anbieter versendet wurden. Ebenso sind alle Unterlagen dazu aufzubewahren. Wer das BNetzA-Tool bereits genutzt hat, um sich damit an den Anbieter zu wenden, kann hinterher gern seine Erfahrung auf der Internetseite www.marktwaechter.de schildern.

Tipp: Testen Sie erst mal die Geschwindigkeit Ihres Internets. Bei gravierenden Störungen der Internetgeschwindigkeit fordern Sie zunächst Nachbesserung beim Anbieter. Wenn Ihre Beschwerde beim Anbieter erfolglos bleibt, holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe bei der Verbraucherzentrale.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Heidrun Corona aus Stuttgart in Baden-Württemberg.
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