Frage
Besonders interessiert mich (derzeit) Kaffee. Dazu folgende, höfliche Anmerkungen. Meines Erachtens ist Kaffee gesetzlich ein Genuss- und kein Lebensmittel, das heißt, dass nicht alle Zutaten auf der Verpackung verzeichnet werden müss(t)en!
Weiterhin reicht bei gemahlenem Kaffee ja ein Kaffeegehalt von 51 Prozent (der Rest könnten „sonstige“ Zutaten sein), damit er sich Kaffee nennen darf. Sodann ist die zu entrichtende Kaffeesteuer erheblich niedriger. Noch schlimmer sieht es bei den löslichen Kaffees aus.
Allergien könnten auch hervorgerufen werden, indem – wie bei den meisten Kaffees praktiziert – neben den reifen Kaffeebohnen auch die unreifen (und „sonstiges Zeugs“) mit verarbeitet und an den Endverbraucher weitergegeben wird. Meines Wissens ist hier nicht belegt, ob dies zu allergischen Reaktionen führen kann.
Antwort
So schlimm, wie Sie vermuten, sieht es mit der Kennzeichnung und Zusammensetzung von Kaffee zum Glück nicht aus.
Verpackter Kaffee unterliegt dem Lebensmittelrecht und muss eine Zutatenliste angeben, sofern außer Kaffee andere Zutaten verwendet wurden. Beispielsweise kann Kaffee Zucker oder Karamel enthalten.
Wenn Sie auf fertig verpacktem Kaffee kein Zutatenverzeichnis finden, besteht das Produkt ausschließlich aus der einen Zutat Kaffee. Wenn ein Lebensmittel nur aus einer Zutat besteht, kann die Zutatenliste laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entfallen.
Kaffee gehört nicht zu den Lebensmitteln, die häufig Unverträglichkeiten auslösen. Im Einzelfall ist dies aber grundsätzlich nicht auszuschließen.
(Stand: 02.09.2013)
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