Stand: 03.02.2019 (Unverändert gültig seit: 28.10.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
In Phnom Penh finden verschiedene Feierlichkeiten statt. Es werden mitunter bis zu 2 Millionen zusätzliche Besucher aus den Provinzen in der Stadt erwartet. Es ist zu erwarten, dass Straßensperren und eine großräumige Fußgängerzone entlang des Flusses eingerichtet werden. Anweisungen der Sicherheitsbehörden sollte unbedingt Folge geleistet werden. Mit Verkehrsbehinderungen in der gesamten Stadt muss gerechnet werden.
Zu erhöhter Aufmerksamkeit wird dringend geraten.
Eine deutliche Zunahme von Taschendiebstählen und anderer Kleinkriminalität ist in dieser Zeit wahrscheinlich.
Im letzten Jahr ist es in Phnom Penh und größeren Provinzstädten zu Massendemonstrationen, vereinzelt auch mit Gewaltanwendung, die zu Verletzten und Toten geführt hat, gekommen. Die Lage hat sich mittlerweile wieder beruhigt. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Demonstrationen kommt.
Reisenden wird auf stark frequentierten Straßen und Plätzen (vor allem in Phnom Penh) zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen nach Preah Vihear wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist weiterhin nicht beigelegt. Die Sicherheit von Besuchern in diesem Gebiet ist somit nicht gewährleistet.
Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist geschlossen.
Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand unter www.auswaertiges-amt.de
Kriminalität
Immer wieder gibt es in den touristischen Zentren gewaltsame, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auch bewaffnete Raubüberfälle sowie tätliche Angriffe gegen Ausländer. Es wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein Anstieg der Diebstahlkriminalität zu beobachten. Insbesondere bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks ist erhöhte Wachsamkeit angezeigt, da häufig Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen werden, die Verletzungen der Bestohlenen dabei billigend in Kauf nehmen. Sollten Pässe, Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.
In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden – beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden – angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen.
In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Erpressungsversuchen geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Um Druck auszuüben, versuchen diese Vermieter, den Pass einzubehalten. Gleichzeitig werden die Einwanderungsbehörden informiert, um die Ausreise zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, in Fällen von Anmietungen den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen.
Minengefahr
In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
Verkehrsinfrastruktur
Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat bezüglich Kambodscha erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt . Den Mitarbeitern der deutschen Botschaft ist die Nutzung der Cambodia Angkor Airways von und nach Siem Reap gestattet.
Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden.
Die klimatisch beste Reisezeit für Kambodscha ist Oktober bis Februar.
Geld / Kreditkarten
Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar abgewickelt, die Landeswährung Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über EC- oder Kreditkarten sind bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen ab Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, sind dem Auswärtigen Amt bekannt:
Einholung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft in Berlin (http://www.kambodscha-botschaft.de ). Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.
Einholung des Visums vor Reiseantritt als „virtuelles“, sogenanntes e-Visum. Nähere Informationen finden Sie unter www.evisa.gov.kh . Die Einreise mit e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums (www.mfaic.gov.kh ). Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Einholung des Visums bei Einreise am Grenzübergang („Visa on Arrival“). Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der kambodschanischen Einwanderungsbehörden (http://www.immigration.gov.kh/) . Die Einholung des Visums ist nur an bestimmten Grenzübergängen möglich; eine Liste der aktuellen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite der Einwanderungsbehörde. Bei der Einreise ausgestellte Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Sonstiges
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Touristenvisa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums wird bei der Ausreise eine Strafgebühr von USD 5 pro Tag seit Ablauf des Visums erhoben. Ist das Visum bereits länger als einen Monat abgelaufen, beträgt die Gebühr USD 6 pro Tag.
Ausweislich einer Bestimmung des kambodschanischen Tourismusministeriums vom 20.12.1999 müssen Passagiere auf Direktflügen nach Siem Reap mindestens eine Nacht dort verbringen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab USD 10.000,- müssen deklariert werden.
Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. 10 Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen.
Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen. Kontaktanschrift: 6-8 Norodom Blvd., Phnom Penh, Tel. / Fax: +855 23 214 065, www.customs.gov.kh
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.
Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Kambodscha häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Kambodscha ca. 75% der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten.
Ein mittleres Malariarisiko besteht in den meisten Landesteilen, am höchsten im Regenwald der Grenzgebiete zu Thailand und Laos, geringer in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von SO nach NW entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap.
Ein geringes Risiko innerhalb dieses Gürtels in der Umgebung von Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap.
Phnom Penh und Angkor Wat gelten als malariafrei.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung
- das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
- das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
- das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
- der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis.
Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG (www.dtg.org ) empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikamentes. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen-/Reisemediziner besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Kambodscha, insbesondere in größeren Städten ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen treten in Kambodscha sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Kambodscha nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Kambodscha eine besondere Bedeutung zu.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Kambodscha immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.
Aviäre Influenza
Auch in Kambodscha tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. 2013 wurden 26 menschliche Infektionen gemeldet.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmel.de
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Kambodscha.
Hand-Fuß-Mund-Krankheit
In den letzten Jahren wurden gehäuft Erkrankungen an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit registriert (v .a. bei Kindern); eine Erkrankung die in regelmäßigen Abständen in Kambodscha auftritt. Als Ursache konnte von der WHO u.a. das Enterovirus EV71 identifiziert werden.
Anfängliche Symptome der HFMK können Benommenheit, Schwindel, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit und Bindehautentzündungen sein, gefolgt von typischen Hautveränderungen in der Mundregion, den Händen und gegebenenfalls Füßen. Bei Erwachsenen und älteren Kindern verläuft die Krankheit häufig unbemerkt. Prinzipiell ist die Hand-Fuß-Mundkrankheit eine harmlose Erkrankung, die keine medikamentöse Behandlung erfordert, da sie in der Regel rasch und selbstständig abheilt.
Zur Prophylaxe empfiehlt sich die strikte Einhaltung von grundlegenden Hygienemaßnahmen wie häufiges, gründliches Händewaschen, Abkochen von Trinkwasser, Durcherhitzen von Lebensmitteln und Schälen von Obst.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (v.a. im NO entlang des Mekong). Baden im offenen Süßwasser sollte daher unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000
Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar