Kauf­recht & Produkthaftung: Wenn das E-Bike Mängel hat

Wie ärgerlich: Das teure Elektrofahr­rad hat im Test das Qualitäts­urteil „mangelhaft“ bekommen oder schlimmer noch: Es ist während der Fahrt gebrochen und der Fahrer dadurch gestürzt. test.de erklärt die Rechts­lage, gibt Tipps und sagt, wie Sie sich gegen Diebstahl und Defekt absichern können.

Rechte bei Mängeln

Von der Stiftung Warentest mit „mangelhaft“ bewertete Räder sollten Käufer zurück­geben. Die Stiftung Warentest ist zwar kein Richter. Das Prüf­programm (zum aktuellen Test von E-Bikes) orientiert sich jedoch an den Anforderungen, denen Elektrofahr­räder vernünftigerweise genügen müssen. Die Tester sind deshalb davon über­zeugt: Richter würden im Streit zwischen Käufern und Verkäufern genau so werten wie die Stiftung Warentest. Und sie würden Verkäufer von Rädern, die in Punkto Sicherheit „mangelhaft“ bewertet wurden, so weit wie möglich zur Nach­erfüllung verurteilen. Nach­erfüllung heißt: Der Händler muss reparieren oder ein gleiches Modell ohne Mängel zur Verfügung stellen. Gelingt ihm beides nicht oder weigert er sich, kann der Kunde die Rück­nahme des mangelhaften E-Bikes gegen Kaufpreis­erstattung verlangen. Wichtig: Nach zwei Jahren ab Kauf oder Lieferung verjähren die Sachmängel-Rechte. Käufer müssen ihre Forderung recht­zeitig vorher geltend machen.

Mit Widerstand muss gerechnet werden

Stellt sich der Händler stur und wendet er beispiels­weise ein, dass das konkrete Rad so gar nicht getestet worden sei, sollten Kunden nicht sofort klein beigeben. Zumindest Kunden mit Rechts­schutz­versicherung sollten sich von einem Anwalt beraten lassen, der versiert im Kauf­recht ist. Möglicher­weise hilft auch das Beharren auf einer Kulanz­leistung des Händ­lers – etwa in der Form, dass er das E-Bike zurück nimmt und ein anderes Modell zur Verfügung stellt.

Rechte bei Stürzen wegen Sicher­heits­mängeln

Wer etwa wegen eines Bruchs von Lenker, Gabel oder Rahmen stürzt und sich dabei verletzt, kann Schaden­ersatz und Schmerzens­geld verlangen. Hier ist aber nicht der Verkäufer Ansprech­partner. Solche Forderungen müssen Sturz­opfer an den Hersteller des E-Bikes richten. Ein Verschulden müssen sie ihm dafür nicht nach­weisen. Fest­stehen muss nur, dass die Verletzung auf einem Produkt­fehler beruht. Von einem solchen Fehler gehen Gerichte aus, wenn sicher­heits­relevante Fahr­radteile versagen, ohne dass Anhalts­punkte für eine Über­lastung oder sonst ein Verschulden des Fahrers vorliegen. Normalgewichtige Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie sicher unterwegs sind, wenn sie mit einem für ihre Größe passenden Rad fahren und dabei den Gepäck­träger nur bis zur zulässigen Grenze beladen. Sofern der Hersteller dem Fahr­rad nur weniger Gewicht zutraut, muss er am Rad deutlich erkenn­bare, verständliche und dauer­hafte Warnhin­weise anbringen. Produkthaftungs­anprüche verjähren erst nach zehn Jahren. Von Rechts wegen beginnt die Verjährungs­frist meist mit der Lieferung des Rads an den Händler. Will sich der Hersteller eines vor weniger als zehn Jahren gekauften Rads auf Verjährung berufen, dann muss er allerdings beweisen, dass er es schon vor mehr als zehn Jahren an den Händler geliefert hat. Details zur Rechts­lage erklärt test.de unter Produkthaftung: So haften Hersteller fehlerhafter Ware.

Schutz vor Diebstahl und Defekten

Bei kost­spieligen Elektro-Fahr­rädern ist Versicherungs­schutz gegen Diebstahl sinn­voll. Zuweilen reicht die Hausrat­versicherung. Oft ist aber eine Extra-Versicherung nötig. Die Wert­garantie Tech­nische Versicherungen AG bietet sogar einen Komplett­schutz mit Über­nahme von Reparatur­kosten. Besonderheit bei Elektro-Fahr­rädern: Auch der Schutz vor Kosten für Reparaturen von Akku und Motor ist möglich. Das kostet 5 Euro (nur Akku) oder 9 Euro (Akku und Motor) im Monat. Details liefert die test.de-Seite „Gegen Diebstahl“ im Fahrrad-Special.

Ende des Beitrags 1-2013-149-0208-3
Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Reinhold Härmlern aus Ortenberg in Hessen.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*