Müssen Namen von Urlaubern auf Reisetickets geändert werden, verlangen manche Veranstalter hohe Gebühren dafür.
Damit ist jetzt Schluss: Nach einem Urteil des Landgerichts München dürfen Veranstalter nur noch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen (Az. 12 O 5413/13).
Horrende Summen
Vor Beginn einer Pauschalreise haben Urlauber das Recht, ihre Daten auf den Tickets zu korrigieren – egal ob ein Tippfehler im eigenen Namen ausgebessert werden soll oder sie eine Ersatzperson bestimmen, die den Urlaub antritt. Eigentlich ganz unkompliziert, wären da nur nicht die horrenden Summen, die manche Veranstalter dafür in Rechnung stellen. Diese Vorgehensweise hat das Landgericht München nun mit einem Urteil unterbunden.
Klage gegen FTI Touristik
Bislang konnten die Veranstalter bei der Höhe der Gebühren selbst entscheiden, was angemessen ist. In der Buchungsbestätigung von FTI Touristik beispielsweise hieß es: „Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reisepreises oder mehr anfallen.“ Diese Kosten befand das Landgericht München für unverhältnismäßig. Es hat entschieden, dass Reiseveranstalter künftig nur den tatsächlichen Mehraufwand für die Namenskorrektur in Rechnung stellen dürfen (Az. 12 O 5413/13). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die FTI Touristik GmbH. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar