Krankengeld – Ärger vermeiden – ein Ratgeber

Beim Krankengeld sollten Beschäftigte ihre Rechte und Pflichten kennen – wie es bei Arbeitsunfähigkeit finanziell weitergeht.

Wer für längere Zeit bei der Arbeit ausfällt, hat Anspruch auf Krankengeld. Hierbei kommt es nicht selten wegen verpasster Antragsfristen oder Zweifeln beim Arbeitgeber zu Problemen. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.

Wer bekommt überhaupt Krankengeld?
Im Regelfall Arbeitnehmer sowie Auszubildende, die gesetzlich krankenversichert und für längere Zeit erkrankt sind. Auch gesetzlich krankenversicherte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch darauf. Wer privat versichert ist, muss sich den Bezug von Krankengeld extra absichern, da die Versicherung nicht automatisch zahlt. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld und müssen einen entsprechenden Wahltarif abschließen.

In welchen Fällen steht Krankengeld zu?
Arbeitgeber stehen in der Verpflichtung, erkrankten Beschäftigten für bis zu sechs Wochen die vollen Bruttobezüge zu zahlen. Das nennt sich Entgeltfortzahlung. Dafür muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen bestehen. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld.

Wie hoch ist das Krankengeld?
Für Arbeitnehmer beträgt die Höhe des Krankengeldes 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, es darf aber 90 Prozent der Nettobezüge nicht übersteigen. Der gesetzliche Höchstbetrag an Krankengeld liegt zum Beispiel für das Jahr 2021 bei 112,88 Euro pro Tag. Von diesem Betrag gehen Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab, wenn in diesen Sozialversicherungen Versicherungspflicht besteht. Während des Krankengeld-Bezugs sind pflichtversicherte Mitglieder beitragsfrei krankenversichert. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I) bekommen Krankengeld in Höhe der Leistungen, die sie zuletzt bezogen haben.

Was ist bei der Beantragung von Krankengeld zu beachten?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss rechtzeitig bei der Krankenkasse ankommen. Rechtzeitig heißt: Man hat eine Frist von einer Woche. Es wird allgemein dazu geraten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entweder persönlich abzugeben und sich die Abgabe entsprechend quittieren zu lassen oder aber sie per Einschreiben mit Rückantwort an die Krankenversicherung zu senden.

Wonach darf die Krankenkasse fragen?
Wer als gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld bezieht, erhält von der Krankenkasse oft einen sogenannten Selbstauskunftsbogen mit Fragen. Einige Kassen sind inzwischen auch dazu übergegangen, Versicherte anzurufen und Informationen zu verlangen. Allerdings muss niemand telefonisch erreichbar sein bzw. am Telefon Auskünfte geben. Gerade bzgl. der diesbezüglichen Telefonanrufe der Krankenversicherungen werden mehr und mehr Kritiken laut, dass einige Versicherer es hier scheinbar übertreiben und es sogar zu unzulässigen Nachfragen kommt.

Zwar ist die Krankenkasse berechtigt, etwa zu fragen, wie lange jemand voraussichtlich krank ist. Das geht aber auch schriftlich. Setzt die Kasse ihre Anrufe fort, obwohl der Versicherte den telefonischen Kontakt untersagt hat, können Versicherte Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen. Nur sollte man sich als Beschwerdeführer nicht allzu große Hoffnungen machen, dass entsprechende Beschwerden bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde was bringt. Nur allzu oft entsteht leider der Eindruck, dass sich die Aufsichtsbehörde scheinbar mehr als „hauptsächlich sich selbst verwaltende Institution“ sieht, statt als neutrale Aufsicht. Und scheinbar wissen die Krankenversicherer, wie auch alle sonstigen Versicherer das ganz genau und handeln dementsprechend selbstsicher und nur in ihrem Interesse.

Abgesehen davon ziehen Beschwerden über die Krankenkasse nur allzu oft erhebliche Verzögerungen hinsichtlich der Bewilligung und Auszahlung des Krankengeldes nach sich. Man muss ja schließlich alles erst nochmals genauestens überprüfen, was ja natürlich nur im Interesse des Versicherten ist. Andere nennen solche „Muskelspiele“ Schikane und Willkür.

Viele Fragen zur Ursache der Arbeitsunfähigkeit darf zudem nicht die Kasse stellen, sondern allenfalls der Medizinische Dienst (MD). Vorausgesetzt, die Fragen beziehen sich auf den konkreten Einzelfall. Explizite Fragen der Krankenkasse nach dem persönlichen Umfeld des oder der Versicherten, etwa, ob man alleine lebt oder nicht, sind nicht zulässig und müssen nicht beantwortet werden.

Welche Pflichten gehen mit dem Bezug von Krankengeld einher?
Bezieher von Krankengeld haben Mitwirkungspflichten. Der Gesetzgeber erwartet vom Versicherten, dass er an der Wiederherstellung seiner Arbeitskraft aktiv mitwirkt. Zum Beispiel müssen sie innerhalb der von der Krankenkasse gesetzten Frist einen Rehabilitationsantrag stellen. Versicherte müssen auch die Fragen zur Erklärung zum Bezug von Krankengeld wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Wie lange bekommt man Krankengeld?
Maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Ist der Arbeitgeber sechs Wochen lang für die Entgeltfortzahlung aufgekommen, verkürzt sich der maximale Zeitraum entsprechend. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten demzufolge in der Regel 72 Wochen lang Krankengeld.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sabrina Heufelt aus Rerik in Mecklenburg-Vorpommern.
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