Lebens­versicherung: Versicherer wollen Rück­stel­lungen reduzieren

Mehrere Lebens­versicherer haben offen­bar Schwierig­keiten, die Zusagen zu erfüllen, die sie ihren Kunden bei Vertrags­beginn gegeben haben. Niedrige Zinsen machen es ihnen schwer, das Geld dafür zu erwirt­schaften. Deshalb haben einige Unternehmen bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) beantragt, dass sie für ihre Kunden zeit­weise weniger vom Gewinn zurück­legen müssen als vorgeschrieben.

Lebens­versicherer im Zins­tief

Laut „Süddeutscher Zeitung“ haben mehr als zehn Gesell­schaften einen solchen Antrag gestellt. Eine Bafin-Sprecherin wollte diese Zahl weder bestätigen noch dementieren. „Zu Zahlen äußern wir uns nicht“, sagte sie. Es sei recht­lich möglich, dass Versicherer zeit­weise ihre Rück­stel­lungen für die Kunden verringern. Dies sei „in Nied­rigzins­phasen nicht so außergewöhnlich“. Die Versicherer haben angesichts der nied­rigen Zinsen Problemen, die Garan­tien zu erwirt­schaften, die sie den Kunden bei Vertrags­abschluss vor Jahren gegeben haben.

Für die üppigen Garan­tien fehlt jetzt das Geld

Kunden, die zwischen Juni 1995 und Juni 2000 einen Vertrag geschlossen haben, haben Anspruch auf eine garan­tierte Verzinsung ihrer Sparbeiträge in Höhe von vier Prozent. Dies ist auch ein Grund für die gesunkene Verzinsung bei Neuverträgen. Um das Geld für die alten Garantien zu erwirtschaften, müssen die Versicherer bei neu abgeschlossenen Verträgen die Verzinsung drücken. So liegt der Garan­tiezins für ab 2012 geschlossene Verträge nur noch bei 1,75 Prozent. Für die hohen Garan­tien der alten Verträge fehlt es jetzt an Geld. So haben die Versicherer einen hohen Anteil von Staats­anleihen in ihren Kapital­anlagen. Dafür gibt es derzeit kaum Zinsen. Von ihren Über­schüssen wollen einige Versicherer deshalb jetzt weniger für ihre Kunden reser­vieren – dies gilt für alle drei Über­schuss­quellen.

Dreierlei Über­schüsse

Die Versicherer müssen ihre Kunden an ihren Über­schüssen beteiligen. Diese Über­schuss­anteile fließen aus drei Quellen:

    • Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risiko­kosten ab. Übrig bleibt der Spar­anteil, er fließt in die Kapital­anlage. Auf diesen Spar­anteil erhält der Kunde den bei Vertrags­beginn garan­tierten Zins. Erwirt­schaften die Kapitalmanager eines Versicherers mit dem Sparbeitrag aber mehr als den Garan­tiezins, machen sie Zins­über­schüsse. Davon müssen sie mindestens 90 Prozent an ihre Kunden weiterreichen.
    • Aus der Kalkulation des „Sterb­lich­keits­risikos“ der Kunden ergibt sich ein Risiko­über­schuss: Bei Kapital­lebens­versicherungen gibt es einen Risiko­über­schuss, wenn weniger Kunden vor Vertrags­ende sterben, als vom Versicherer kalkuliert. Bei Renten­versicherungen entsteht so ein Über­schuss, wenn die Kunden früher sterben als kalkuliert. Den Kunden stehen 75 Prozent der Risiko­über­schüsse zu.
    • Wenn die Verwaltungs­kosten durch ein effektives Kostenmanagement nied­riger sind als kalkuliert, entsteht ein Kosten­über­schuss. Davon bekommen die Kunden 50 Prozent.

Beteiligung an Bewertungs­reserven bleibt unangetastet

Diese Über­schuss­anteile der Kunden möchten einige Versicherer jetzt reduzieren. Dies ist recht­lich „mit Zustimmung der Aufsichts­behörde in Ausnahme­fällen“ möglich. Nicht reduziert wird die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Ein Versuch der Versicherer, diese Beteiligung zu kippen, war Anfang des Jahres gescheitet. Bewertungs­reserven entstehen, wenn der Markt­wert einer Kapital­anlage des Versicherers über dem Anschaffungs­preis liegt, wenn also zum Beispiel der Wert seiner Immobilien, Aktien, Staats- und Unternehmens­anleihen gestiegen ist. Die Versicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50 Prozent an den Reserven beteiligen. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahme.

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