Ratgeber bei Arbeitslosigkeit + Sozialhilfe
Anlässlich des ersten runden Geburtstags der Grundsicherung für Arbeitssuchende, 10 Jahre nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform zum Januar 2005, erntete das Sozialsystem überwiegend Lob aus Politik, Wirtschaft und einschlägigen Medien: Hartz IV wirkt! Die Wirtschaft brummt, vor allem der Export boomt, die Beschäftigungszahlen liegen auf Rekordniveau…. was will man mehr?
Dem wird entgegengehalten, dass dieser Befund wesentliche Folgen der mit „Hartz“ und „Agenda 2010″ verbundenen Sozialgesetzgebung sowie die soziale Entwicklung der vergangenen 10 Jahre in Deutschland komplett ausblendet. Ja, Hartz IV wirkt: Die „Reform“ war das wichtigste Instrument, um einen gewaltigen Niedriglohnsektor aufzubauen und damit Beschäftigungsverhältnisse insgesamt unsicherer zu machen. Und der Umbau des Sozialsystems nach den Blaupausen von Unternehmensverbänden und Ökonomen hat die Kluft zwischen Arm und Reich größer werden lassen. 10 Jahre nach der „Reform“ hat die Armut zugenommen und viele Beziehende von Sozialleistungen sind materiell und sozial ausgegrenzt. Sozialleistungsbezug ist meist verbunden mit der Einschränkung der Rechte auf Berufs- und Wohnungswahl und der Aushöhlung sozialer Rechte.
Auch in diesem Jahr hatte die schwarz-rote Bundesregierung bei der 76. Änderung des SGB II (Hartz-IV) weitreichende Verschlechterungen auf ihrer Agenda: Die unter dem trügerischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ diskutierten Vorschläge enthalten eine ganze Palette von Neuerungen, die das Ziel verfolgen, die Rechtsposition von Leistungsberechtigten zu schwächen und den Behörden weniger rechtstaatliches Handeln abzuverlangen. Rechtswidrige Behördenpraxis von Jobcentern und Sozialämtern soll per Gesetz legalisiert werden, indem soziale Rechte abgebaut werden. Die ursprünglich für die erste Hälfte 2015 vorgesehene „Rechtvereinfachung“ des SGB II wurde verschoben, weil sich die Koalition in Berlin in einzelnen Punkten nicht einigen konnte. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Auch in Bezug auf das Sozialhilferecht kursieren bereits Vorschläge für eine einseitige „Vereinfachung“ des Rechts zu Gunsten der Behörden. Erwerbslosengruppen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften werden gefordert sein, künftige Gesetzesänderungen unter dem harmlosen Motto „Rechtsvereinfachung“ mit Vehemenz zu bekämpfen. Hinter der Vereinfachung des Rechts steht nämlich der Abbau von Rechten.
Weil ungewiss war, ob die Gesetzesänderung kommt oder nicht, musste die Herausgabe dieses Leitfadens verschoben werden. Erst als sich die Anzeichen verdichteten, dass 2015 nicht mehr mit der „Rechtsvereinfachung“ zu rechnen ist. wurde die 28. Auflage dieses Ratgebers mit Nachdruck überarbeitet, aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung eingearbeitet sowie die komplizierte Materie gründlicher erklärt. Dadurch ist der Leitfaden umfangreicher geworden und auch verständlicher, damit Sie Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen gegenüber Jobcentern und Sozialämtern wirksam durchsetzen können.
Mit diesem Leitfaden soll dazu beigetragen und dazu ermutigt werden.
- dass Erwerbslose selbstbewusst ihre noch existierenden Rechte durchsetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und Zumutungen der Jobcenter Sozialämter wehren,
- dass sie bei SozialberaterInnen. Anwältinnen und Anwälten die parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die sie dringend benötigen,
- dass sich Erwerbslose lokal organisieren und gemeinsam ihre Interessen vertreten und
- dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem sozialen Kahlschlag und Lohndumping den Kampf ansagen.
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Hier finden Sie den vollständigen Ratgeber: Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z (28. Auflage)
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