Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand: 03.02.2019
(Unverändert gültig seit: 27.11.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Dringende Sicherheitshinweise für die Region – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe; sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Aktuelle Hinweise
Nach Starkregen in der Zeit vom 21.-23.11.2014 kam es zu Straßenunterspülungen, Hangabrutschungen und Brückenzerstörungen im Süden von Marokko. Die Provinz Guelmim wurde am stärksten betroffen. Die Reisegesellschaften hatten vorsorglich alle Ausflüge in das betroffene Gebiet abgesagt.
Reisen ins Draatal/Zagora/Wüste sind infolge von Straßenschäden zur Zeit nicht möglich. Marrakesch und Agadir (derzeit mit verschmutztem Strand) können besucht werden. Die Aufräumarbeiten haben begonnen; allerdings wird aktuell weiterer starker Regen vorausgesagt, der vermutlich schon ab dem 27.11.2014 für weitere Beeinträchtigungen sorgen wird.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Entwicklungen in Mali kann eine Gefährdung westlicher Ausländer, insbesondere in den Städten Rabat mit der Schwesterstadt Salé, Tanger, Marrakesch und Casablanca sowie in den Grenzgebieten zu Algerien und Mauretanien nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Terrorismus
Marokko ist im regionalen Kontext ein vergleichsweise politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. So besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können.
Eine mögliche Gefahr von Anschlägen oder sonstigen Aktionen durch die bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Qaida im islamischen Maghreb (AQM) auf marokkanischem Gebiet kann nicht ausgeschlossen werden. Es muss auch mit Einzeltätern gerechnet werden, die auf aktuelle in den Medien verbreitete Ereignisse reagieren.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Metropolen haben Eigentumsdelikte zugenommen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten! Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
Externer Link, öffnet in neuem Fenster www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird dringend geraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport vor Antritt der Reise nach Marokko abzuschließen. Leistungsausschlüsse aufgrund bestimmter Vorerkrankungen sind zu berücksichtigen und ggfs. anderweitig abzusichern.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.
Einreise mit Kfz
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique, früher CIN = Carte d´Identité Nationale) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Grundsätzlich dürfen Dirham-Beträge weder ein- noch ausgeführt werden. Aktuell bestehen unterschiedliche Toleranzgrenzen für Touristen (derzeit 1.000,– Dirham) und Residenten. Es empfiehlt sich, vorab die Webseite des marokkanischen Zolls (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.douane.gov.ma ) zu konsultieren.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. Poliomyelitis (Kinderlähmung), sowie gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Tollwut
Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere, meist Hunde, auf den Menschen übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die präexpositionelle Impfung (= vor der Reise), Tierkontakte meiden oder – nach einem Biss – die postexpositionelle Impfung mit einem modernen Tollwutimpfstoff (und Immunglobulinen – auf dem Land gelegentlich schwer erhältlich).
HIV / AIDS
Ca. 30.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2010 für Marokko gemeldet. 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten waren HIV-positiv.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
– Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
– in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen aufzutragen,
– ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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