Stand: 14.09.2018
Medizinische Hinweise – Durchfall und Cholera
Aktuelle Hinweise
Im Bundesstaat Michoacán können bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Bürgerwehren, Angehörigen der Organisierten Kriminalität und Sicherheitskräften noch immer nicht ausgeschlossen werden. Von nicht zwingend notwendigen Reisen in die Region Tierra Caliente und ländliche Gebiete im Bundesstaat Michoacán wird daher dringend abgeraten.
Auch in der Innenstadt von Acapulco kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, vor allem durch Gruppierungen der organisierten Kriminalität. Von der Benutzung der Küstenstrecke zwischen Acapulco (Guerrero) und Puerto Vallarta (Jalisco) wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in den Bundesstaat Tamaulipas wird ebenfalls abgeraten.
In Mexiko-Stadt, aber auch an andern Orten kommt es regelmäßig zu Demonstrationen und Protestaktionen, die gelegentlich von Gewalt begleitet sind. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
In einigen Fällen sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt bzw Kriminelle, die sich als solche ausgeben. Die Gewalt erstreckt sich von Raubüberfällen über Entführungen bis hin zu Tötungsdelikten. In vielen Regionen kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in nördlichen Bundesstaaten wie beispielsweise Tamaulipas, Coahuila, Chihuahua, Nuevo León, aber auch in Zacatecas, Sinaloa, Michoacán, Guerrero und Morelos. Betroffen sind insbesondere Großstädte wie Tijuana, Ciudad Juárez, Reynosa, Matamoros, Tampico, Acapulco, Torreón und Chihuahua. Die Gewalt beschränkt sich aber keineswegs auf diese genannten Orte.
Verbreitet sind auch virtuelle Entführungen oder Erpressungen, in denen eine Entführung oder ein Unfall eines Angehörigen nur vorgetäuscht wird. Seien Sie bei unbekannten Anrufern zurückhaltend mit persönlichen Informationen, bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie auf anderem Wege mit dem betreffenden Angehörigen einen Kontakt herzustellen
Gewalt gegen Frauen hat, auch in den Touristenregionen, zugenommen. Frauen sollten, insbesondere nachts und in einsamen Gebieten, nicht allein unterwegs sein. Sexuelle Übergriffe sollten umgehend bei der nächstgelegenen Stelle des „Ministerio Público“ zur Anzeige gebracht werden.
Personen, die einen längeren, nicht rein touristischen Aufenthalt in Mexiko planen (insbes. humanitäre Freiwilligendienste) wird geraten, sich im Vorfeld an die deutsche Botschaft Mexiko zu wenden.
Naturkatastrophen
Ganz Mexiko ist Erdbebengebiet. Es gibt Erdbeben-Apps wie z.B. Alerta Sísmica D.F, über die im Bedarfsfall auch Anweisungen der Behörden veröffentlicht werden.
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und in der Folge mit starken Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov und www.wunderground.com/tropical/ abrufbar.
Der Vulkan Popocatépetl ist seit 1994 wieder verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und festgesetzte Warnstufen finden sich auf der folgenden Homepage des mexikanischen Zivilschutzes: http://www.cenapred.gob.mx/es/Instrumentacion/InstVolcanica/MVolcan/.
Einschränkungen für den Flugverkehr im Großraum Mexiko können sich kurzfristig ergeben.
Reisen im Inland
Sofern eine Reise in die nördlichen und mittleren Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über möglicherweise erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen (beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man ggf. insbesondere nachts meiden sollte).
Es wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr dringend dazu geraten, nur während des Tages zu reisen und Nachtfahrten – auch mit dem Bus – zu vermeiden. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden. Stopps an kleinen Haltebuchten sollten vermieden werden. Bei Überlandfahrten sollten Sie auf keinen Fall anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Sie besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.
Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist.
Zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.
Es wird davon abgeraten, die Ruinen in Teotihuacan bei Mexiko-Stadt mit Linienbussen zu besuchen. Touristenbusse dorthin sind weiterhin unbedenklich.
Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:
– Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von Waffen Gebrauch machen!
– Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit. Diese sollten nicht sichtbar am Körper getragen werden. Manche Diebe sind allerdings auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert.
– Vorsicht an Geldautomaten: Nutzen Sie möglichst nur Geldautomaten, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Achten Sie aber auch dort auf Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung, die Sie vielleicht ausspähen oder Ihnen folgen. Es hat bereits Überfälle mit Todesfolge auch auf deutsche Staatsangehörige gegeben.
– Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten in der Unterkunft sicher deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form in der Privatmail hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.
– Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.
– Taxis sollten von offiziellen Taxiständen (Sitios) genommen oder telefonisch bestellte werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber ein beachtliches Risiko, entführt und/oder ausgeraubt zu werden.
– Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Je nach Tageszeit und Verkehrslage kann die Anreise zum Flughafen Mexiko-Stadt zwei Stunden und mehr in Anspruch nehmen. Machen Sie vom Online-Check-in Gebrauch und seien Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen.
Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busse der Luxusklasse und der 1. Klasse entsprechen gutem europäischem Standard. Meiden Sie bitte aus Sicherheitsgründen Busse der 2. und 3. Klasse.
Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an entsprechend markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Besondere Vorsicht ist auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (tope) geboten.
Reise mit dem PKW/Versicherung
In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In 14 der 32 mexikanischen Staaten, darunter in Yucatán und in Mexiko-Stadt, existiert eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) auch für den Fahrer eines Pkw; bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden. Gleichzeitig ist jedoch auch in den Staaten mit Versicherungspflicht nicht sichergestellt, dass Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, sollte bei der Anmietung eines Pkw stets mit der Autovermietung geklärt werden, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder optional hinzuzubuchen ist, und diese im letzteren Fall unbedingt abgeschlossen werden. Da weniger als 50 Prozent der Pkw in Mexiko versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.
Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden, sind aber inzwischen unüblich.
An Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, kann Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte abgehoben werden. Gegebenenfalls müssen mehrere Automaten ausprobiert werden.
Über „Western Union“ (www.westernunion.de ) kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“ (Ewww.reisebank.de).
Einzahlungen können auch bei der Deutschen Post AG getätigt werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten.
Listen von Krankenhäusern und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter www.mexiko.diplo.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch sechs Monate, mindestens jedoch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Instituto Nacional de Migración
Tel.: 5387 2400 (Zentrale)
– Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)
– Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)
E-Mail: informesdrdf@inami.gob.mx
Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, beim Instituto Nacional de Migración nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA (http://german.embassy.usembassy.gov) zu beachten.
Am 9.11.2012 ist in Mexiko ein neues Ausländergesetz (Ley de Migración) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. neue Regelungen zu folgenden Themenkreisen:
Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen
Es ist nicht mehr möglich, nach Einreise beispielsweise als Tourist einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Dieser muss vor Einreise bei den mexikanischen Auslandsvertretungen außerhalb Mexikos beantragt werden.
Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.
Seit Januar 2014 benötigen alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, für die Ausreise aus Mexiko eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.).
Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen.
Erwerbstätigkeit / Humanitäre Hilfe / Menschenrechtsverteidiger
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen von etablierten Programmen wie „kulturweit“ „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Verboten sind die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren. Nähere Auskünfte unter www.aduanas.gob.mx
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.
Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt. Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger). Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.
Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3 Sie sollten Ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen,. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird.
Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt; dies gilt auch für den Versuch Ausfuhr aus Mexiko. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen!
Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen (www.df.gob.mx/wb/gdf/ministerio_publico_virtual ). Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft („Ministerio Público“), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erheblich erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.
Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Polizeidienststellen zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:
- Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. 53455382
- Calle Victoria 76, e/ Luis Moya y Revillagigedo, Col. Centro, Delegación Cuauthémoc, Tel. 53468724
- Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel.: 55317449.
Dort können Anzeigen direkt aufgegeben werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt auch deutsch)..
Medizinische Hinweise
Listen von Krankenhäusern und Ärzten finden Sie in der Rubrik „Regionalärztlicher Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter www.mexiko.diplo.de.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B sowie bei besonderer Exposition Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum < 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.
Als malariafrei gelten neben Höhenlagen (ca. >1.000m) größere Städte und die Halbinsel Yucatan.
Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Dengue-Fieber
Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Leishmaniose
Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft mei
st wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Im Nachgang der Überschwemmungen vom September 2013 gibt es derzeit noch in den Bundesstaaten Hidalgo und Veracruz vereinzelte bestätigte Fälle von Cholera-Erkrankungen. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in Mexiko ist auch in diesen Bundesstaaten ohne engen Kontakt zu Erkrankten, d. h. beispielsweise in Krankenhäusern, derzeit als extrem gering einzustufen.
Eine Choleraimpfung steht zwar zur Verfügung. Sie erfordert jedoch eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf und bietet auch dann keinen vollständigen Schutz. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher allenfalls bei besonderen Expositionen gegeben, d. h. zu erwartendem Kontakt mit Erkrankten, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen auch erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl einen vergleichsweise milden klinischen Verlauf nehmen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit aufbereitetem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Zu weiteren Informationen bezüglich Cholera beachten Sie bitte auch das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts: www.diplo.de/reisemedizin
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Mexiko durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
· zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: +49 30 1817 2000
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