Mieter-Information zur Kündigung

Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 beträgt die Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter drei Monate.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt die dreimonatige Kündigungsfrist jedoch nicht für sogenannte Altmietverträge, d. h. für Verträge, die vor dem 01. September 2001 geschlossen wurden und in denen die bis zum 01.September 2001 geltenden längeren Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben sind (Urteil vom 18.06.2003, VIII ZR 240/02).

In den meisten Formularmietverträgen aus der Zeit vor der Mietrechtsreform sind die alten Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben, mit der Folge, dass diese Mieter nach wie vor eine Kündigungsfrist von bis zu einem Jahr einhalten müssen. Der Gesetzgeber hat es bei der Mietrechtsreform schlichtweg versäumt klarzustellen, dass die kurze Kündigungsfrist auch für die Altmietverträge gilt. Dieses Versäumnis wurde korrigiert. Am 17.03.2005 hat der Deutsche Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der ab dem 01 Juni 2005 die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter auch für Altmietverträge gilt.

Ausgenommen von der Gesetzesänderung bleiben die Altmietverträge, in denen die Kündigungsfristen individuell vereinbart wurden. Eine Individualklausel liegt vor, wenn sie zwischen den Mietvertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt wurde. Erforderlich ist wirkliches Aushandeln, also eine Diskussion der Formulierung und denkbarer Alternativen. Der Mieter muss die reale Möglichkeit gehabt haben, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Der Nachweis eines Aushandelns ist vom Vermieter zu erbringen. Individuell vereinbarte Kündigungsfristen liegen nach den bisherigen Erfahrung in den allerseltensten Fällen vor, so dass davon auszugehen ist, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung die überwiegende Zahl der Mieter mit Altverträgen in den Genuss der kurzen Kündigungsfrist gekommen ist.

 

Ende des Beitrags 1-2019-037-0349
Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Karin Wohlleben aus Meiningen in Thüringen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*