Unrechtmäßige Maklerkosten können zurückverlangt werden
Seit 2015 gilt, wer einen Immobilienmakler beauftragt, zahlt auch für dessen Dienste. In der Regel übernehmen Vermieter die Maklercourtage. Aber auch Mieter können einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen. In diesem Fall müssen sie die Kosten übernehmen. Verlangt ein Wohnungsmakler von beiden Parteien eine Courtage, können sie diese im Nachgang zurückfordern, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Das gilt auch für verdeckte Provisionen, die gefordert werden, damit Interessenten einen Zuschlag für einen Miet- oder Kaufvertrag erhalten. In beiden Fällen gelten die Forderungen als unrechtmäßig. In der Regel tricksen die Makler trotz dieser Neuregelung, wenn der Vermieter sie beauftragt hat, indem sie mit dem Mieter auch einen Vertrag für eine Wohnungssuche abschließen. Auf diese Weise locken sie die Verkäufer bzw. Vermieter mit ihrer angeblich kostenlosen Tätigkeit.
Ein TINY HOUSE auf Rädern gilt als Wohnwagen
Sogenannte Tiny Houses machen das Wohnen auf engstem Raum attraktiv. Oft ist das Haus auf einem Fahrgestell montiert, was einen spontanen Ortswechsel ermöglichen soll. Hat ein Minihaus Räder und soll auf die Straße, gilt es allerdings als Wohnwagen und muss für den Straßenverkehr zugelassen sein, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Bekommen die Besitzer die Zulassung, müssen die rollenden Häuser dann auch wie Wohnwagen angemeldet, versichert, versteuert und technisch kontrolliert werden (TÜV etc.).
Wasserkocher kann man mit Zitrone entkalken
Zitronenreste eignen sich als Putzmittel für den Wasserkocher. Einfach die Innenwände des Geräts mit einer Fruchthälfte einreiben, mit Wasser auffüllen und dieses erwärmen, rät der Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum. Die Säure der Zitronen entkalkt den Kocher. Wer vom Backen oder Kochen noch etwas ausgepressten Zitronensaft übrig hat, kann auch diesen nutzen. Wichtig ist bei beiden Methoden: Am Ende dürfen keine Zitronenreste im Gerät zurückbleiben. Zitronensäure gibt es auch zu kaufen, als Flüssigkeit oder Pulver. Zwei bis drei Esslöffel davon werden mit Wasser als Kalkentferner angemischt. Die Mischung aber nicht stark erhitzen, sondern nur kalt oder lauwarm einwirken lassen. Denn aus Zitronensäure und Kalk kann sich ein harter weißer Belag bilden, das sogenannte Calciumcitrat.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar