Stand: 04.03.2019 (Unverändert gültig seit: 09.09.2014)
Letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das politische Leben Nordkoreas (DVRK) ist von scharfer Rhetorik geprägt, die sich besonders gegen die USA und Südkorea richtet. Behauptungen, dass die koreanische Halbinsel am Rande eines Atomkriegs stehe, sind an der Tagesordnung. An der innerkoreanischen Grenze ist es in den letzten Jahren mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. In den ersten Monaten des Jahres 2013, nach einem Nukleartest, der Aufkündigung des aus Zeiten des Koreakriegs datierenden Waffenstillstandsabkommens und scharfen Kriegsdrohungen gegen Südkorea und die USA, wurde den ausländischen Botschaften in Pjöngjang „aus Sicherheitsgründen“ sogar die Evakuierung nahegelegt.
Auch wenn sich die Lage danach wieder entspannte: Jeder Besucher Nordkoreas sollte damit rechnen, dass die politischen Spannungen auch schnell und unerwartet zunehmen können, wodurch der Aufenthalt im Land beeinträchtigt werden könnte, auch wenn die persönliche Sicherheit in der Regel nicht gefährdet sein wird.
Von der nordkoreanischen Propaganda werden ausländische Einflüsse als schädlich und den Sozialismus zersetzend bezeichnet. Vor Ausländern müsse man sich daher in Acht nehmen.
Als Folge dieser ständigen Aufrufe „wachsam“ zu sein, ist es mehrfach zu Übergriffen auf fotografierende Ausländer gekommen, die ohne koreanische Begleiter zu Fuß unterwegs waren. Meist wurden die Ausländer von den Sicherheitskräften festgesetzt, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen.
In jüngster Zeit ist es mehrfach zu Festnahmen von Ausländern, meist US-Amerikanern, wegen angeblicher „republikfeindlicher Verbrechen“ gekommen. Ein US-Bürger wurde inzwischen verurteilt, zwei weitere warten auf ihren Prozess. Als „republikfeindlich“ kann dabei eine Vielzahl von Akten eingestuft werden. Insbesondere das Mitführen und Verteilen südkoreanischer, nordkoreakritischer oder religiöser Medien aller Art – einschließlich Bibeln – wird von den nordkoreanischen Behörden als Vorwand zur Festnahme genutzt. Deutsche Staatsbürger waren bislang nicht betroffen, sind aber zu großer Vorsicht aufgerufen.
Die medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, ist völlig unzureichend. Selbst auf Erste Hilfe nach Autounfällen bei Überlandfahrten muss unter Umständen stundenlang gewartet werden. Sicherheitsgurte sind auch in für den Tourismus vorgesehenen Fahrzeugen oft nicht vorhanden
Allgemeine Reiseinformationen
Die Demokratische Volksrepublik Korea ist eines der für Ausländer am schwersten zugänglichen Länder. Touristen werden ständig durch einen Dolmetscher oder Kontrollpersonen begleitet. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich, Besuche außerhalb der Hauptstadt sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur ist auch in den zugänglichen Gebieten stark unterentwickelt.
Nordkorea leidet seit Jahren unter schwersten Versorgungsmängeln, die auch Auswirkungen auf Reisende haben. Mit häufigen Strom- und Wasserausfällen ist ebenso zu rechnen wie mit im Winter ungeheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt. Die Qualität der Lebensmittel ist häufig schlecht.
Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.
Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.
Zahlungsverkehr
Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in EURO, US-Dollar oder Yuan und ausschließlich in bar geleistet werden; Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Geldautomaten gibt es nicht.
Es gibt keine Möglichkeit über Western Union oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die Deutsche Botschaft. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben muss Bargeld in den oben genannten Währungen mitgebracht werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch drei Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Demokratische Volksrepublik Korea ein Visum, das in der Regel von der Botschaft des Landes in Berlin ausgestellt wird. In Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere DVRK-Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich. Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der DVRK-Botschaft vorab auf dem Postweg zugesandt werden. Zur Visa-Erteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig.
Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen, Mobiltelefone, Computer und andere GPS-fähige Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden. Mobiltelefone können vom Zollbeamten einbehalten bzw. versiegelt werden, wenn Sie vor Ort keinen nordkoreanischen Mobilfunkvertrag abschließen bzw. keine nordkoreanische SIM-Karte besitzen. Der nordkoreanische Zoll führt Kontrollen des Inhalts der mitgebrachten Geräte durch, insbesondere bei Laptops und Kameras. Devisen müssen bei Einreise deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren aller als sicherheitsrelevant geltenden Bereiche (militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken etc.) ist verboten. Gleiches gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch ärmlichere Teile der Städte. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.
Drogenbesitz wird strengstens geahndet.
Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können die Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de/ .
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt bei den Infektionskrankheiten eines der größten Probleme dar. 2007 wurden die Häufigkeit mit 441 Kranken/100 000 Einwohner und die Neuerkrankungen mit 344/100 000 Einwohner angegeben.
Japanische Enzephalitis
Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion des Gehirns kommt in Nordkorea vor. Angaben über Erkrankungshäufigkeit liegen nicht vor. Ca. 38 % der Bevölkerung leben in Gebieten mit Übertragungsrisiko. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
HIV/AIDS
Über die Verbreitung von HIV in der Bevölkerung bzw. in Risikogruppen liegen keine Angaben vor. Vermutlich sind die Infektionsraten jedoch noch sehr niedrig. Auf Grund von Kontaktbeschränkungen zur einheimischen Bevölkerung scheint ein Übertragungsrisiko bei ungeschütztem Sexualkontakt allenfalls innerhalb der internationalen Ausländergemeinde möglich.
Weitere im Land vorkommende Erkrankungen sind Hepatitis A, B und C, Typhus, Tsutsugamushifieber, Hantavirusinfektionen, Wurminfektionen und Tollwut. Über die Erkrankungshäufigkeit liegen keine Angaben vor. Malaria (nur Tertiana Malaria P. vivax) kommt im Süden des Landes vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten nicht annähernd „westlichen“ Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Nachbarländern oder in Deutschland behandelt werden. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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