Panama: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand: 04.03.2019
(Unverändert gültig seit: 12.11.2014)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften
- Medizinische Hinweise
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Panama-Stadt muss in einigen Stadtteilen mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Reisende sollten auf offener Straße keinen auffälligen Schmuck tragen, wenig Bargeld und höchstens eine Kreditkarte bei sich haben. Ein großes Risiko von Raubüberfällen besteht in Panama-Stadt, in den Bereichen Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas Colon (auch tagsüber). Wer nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß geht, setzt sich einem höheren Risiko aus.
Auch in als sicherer geltenden Stadtteilen von Panama-Stadt oder an anderen bei Touristen beliebten Orten kann es zu Diebstahl oder Überfällen kommen. Es ist daher stets Vorsicht zu wahren – auch bei harmlos erscheinenden Kontaktaufnahmen. Es besteht das – außerhalb der genannten Stadtteile seltene – Risiko, zufälliges Opfer von Bandenauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel zu werden.
Waffen sind verbreitet und es kommt gelegentlich zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.
Widerstand des Opfers kann Täter zusätzlich provozieren und das Risiko für Leib und Leben erhöhen. Ruhige Herausgabe der vom Täter geforderten Wertgegenstände oder Geldbeträge kann die Gefahr reduzieren.
Es ist ratsam, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen.
Seit August 2008 gilt Ausweispflicht für Ausländer. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht – mit sich zu führen. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sollte man am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierte Taxis und auch in der Stadt ausschließlich registrierte Funktaxis anfordern. Taxi-Anhalten an der Straße birgt Risiken.
Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Es wird dringend davon abgeraten, sich dort aufzuhalten. In dem Gebiet operieren kriminelle Organisationen, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Weiterhin gibt es Einfälle von illegalen bewaffneten Gruppen aus Kolumbien.
Daneben besteht das Risiko von Denguefieber, Cholera und Gelbfieber. Die ärztliche Versorgung ist sehr mangelhaft. Polizeiliche Zugangssperren sollten respektiert werden. Es liegt im Ermessen dieser Kontrollposten, dem Reisenden die Weiterfahrt zu verwehren.
Naturkatastrophen
Panama kann in der Wirbelsturm-Saison (Juni bis November) von Ausläufern der Stürme heimgesucht werden. Zu starken Überschwemmungen kam es in den Provinzen Chiriqui und Bocas del Toro (November 2008) sowie in den Provinzen Panama, Colon und Darien (Dezember 2010). In Panama kann es auf Grund der regionalen Plattentektonik zu Erdbeben kommen, die in den vergangenen Jahren jedoch harmlos verliefen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Panamas touristische Infrastruktur erfährt in letzter Zeit eine Verbesserung. Hotels, die europäischen Ansprüchen genügen, sind hauptsächlich in Panama-Stadt und an einzelnen Stränden anzutreffen. Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.
Sprachen
Die Landessprache ist Spanisch. Mit Englisch kommt man in der Hauptstadt nur mäßig, im Landesinneren eher schlecht über die Runden. Ein Grundwortschatz im Spanischen ist empfehlenswert.
Geld / Kreditkarten
Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa, der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Reiseschecks werden nur vereinzelt akzeptiert und auch nur bis maximal 500,- Dollar pro Reisescheck. Der Einsatz von EC (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.
Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über „Western Union“ veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.
Demonstrationen/Proteste aus innenpolitischen Anlässen führten wiederholt auch zu Gewaltanwendung (Protestieren und Polizei) und Straßenblockaden durch gesellschaftliche Organisationen. Solche Gelegenheiten wurden auch von kriminellen Elementen für die Beraubung von Autofahrern und Plünderungen genutzt.
Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.
Vorsicht bei der Einreise von Costa Rica: Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren ob sie einen Einreisestempel erhalten haben. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldbuße sowie Ausweisung aus Panama geahndet.
Eine Reise von Panama nach Kolumbien auf dem Landweg ist nicht möglich, es gibt keinen Grenzübergang, über den die Ausreise aus Panama gestattet wäre. Entgegen den Angaben auf verschiedenen Landkarten gibt es auch keine Straßenverbindung nach Kolumbien, die Reise auf der Panamericana von Alaska nach Feuerland muss in Panama unterbrochen werden.
Seit kurzem besteht wieder eine Fährverbindung von Colon, Panama nach Cartagenas de Indias, Kolumbien. Auf der „El Adriático“ können auch Kfz transportiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Foto
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht bekannt
Anmerkungen: Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Wichtiger Hinweis für Familien:
Bei der Ausreise aus Panama werden auch von ausländischen Reisenden regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/ mehreren Kindern aus Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.
Visum
Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Land der Weiterreise (ein Touristenvisum allein ist nicht ausreichend) vorgelegt werden. Des Weiteren sollte man bei der Einreise nach Panama nachweisen können, ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt mit sich zu führen. Dies bedeutet entweder 500 US-Dollar in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Für touristisch Reisende, die mit Yachten, Katamaranen oder anderen Bootstypen nach Panama einreisen bzw. aus Panama ausreisen möchten, gelten Sonderbestimmungen. So wird zum Beispiel eine Einreisegebühr erhoben (Gebühren variieren zwischen 100 und 200 $). Details können bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen erfragt werden.
Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Website der Migrationsbehörde von Panama: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.migracion.gob.pa/ bzw. telefonisch unter +507 507 1827 oder +507 507 1970 sowie am Internationalen Flughafen Tocumen (Panama-Stadt) unter +507 238 4133.
Reisen über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico)
Bitte beachten Sie die die Einreisebestimmungen für die USA Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier . Bei Flügen über die USA ist das ESTA-Verfahren zwingend erforderlich.
Einige Staaten in Zentralamerika und der Karibik haben bis auf weiteres präventiv Einreiseverbote oder -beschränkungen für Reisende aus Ländern verhängt, die von der Ebola-Epidemie betroffen sind. Diese gelten auch dann, wenn sich der/die Reisende nach dem Aufenthalt in einem Ebola-Land für mehrere Wochen in einem Land befunden hat, in dem die Epidemie nicht ausgebrochen ist (Inkubationszeit). Reisende werden gebeten, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden des Ziellandes über eventuelle Einreisebeschränkungen/-verbote zu informieren.
Zusätzliche Informationen können auch über die folgenden links bezogen werden:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/csr/disease/ebola/en/
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/Ebola-Virus-Krankheit.pdf
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/Ebola_Westafrika.pdf
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.
In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen. Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße/öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (z.B. Nachbarländer, gem. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) gefordert.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird zwar kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehört u.a. die gesamte östliche Landeshälfte (gem. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int).
Bei Weiterreise in ein Drittland kann zudem die Impfung aus Panama kommend verlangt werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden zudem Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Es besteht ein geringes Risiko in den Provinzen der Atlantikküste (v.a. Bocas del Toro im Nordwesten) und in den Grenzgebieten zu Costa Rica und Kolumbien (Colon, Chiriquí, Darién, Ngobe Bugle, Panama, Kuna Yala (SanBlas), San Blas Islands und Veraguas). Als malariafrei gelten die übrigen Landesteile inkl. Stadtgebiete.
Je nach Reiseprofil kann eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.
In jedem Fall ist die konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.) sinnvoll.
Chikungunya
Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Panama. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.
Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
· ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue und Chikungunya!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue
Dengue-Fieber wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, (s. u.).
Leishmaniose
Die cutane und mucocutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s.u.). Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken werden daher allen Reisenden Mückenschutzmaßnahmen (s. o.) empfohlen.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Panama durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).
Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutschen Botschaft in Panama (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.panama.diplo.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000
Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar