In der ‚Privaten Krankenversicherung‘ (PKV) sind überwiegend Personen versichert, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen.
Dazu gehören abhängig Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Beamte (zur Deckung des Teils der Krankheitskosten, welcher durch die staatliche Beihilfe nicht gedeckt wird) und Selbständige. Die Mitgliedschaft für Selbständige in der PKV ist unabhängig von ihrem Einkommen möglich. In der PKV wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag berechnet.
Die Beitragsfestsetzung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV und der vereinbarten Leistung. Bei Veränderung des Gesundheitszustands während der Versicherung bleibt der Beitrag für den Versicherten unverändert. Beitragsanpassungen erfolgen immer nur für eine ganze Tarifgruppe, nicht individuell für den einzelnen Versicherten.
In der PKV werden Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip erbracht, Behandlung und Therapie sind also nicht wie in der GKV vorgegeben, sondern vom Arzt in Abstimmung mit dem Patienten weitgehend frei zu bestimmen. Die Rechnungserstellung durch den Arzt erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Vertragspartner des Arztes und anderer Leistungserbringer ist der Patient, der diese deshalb bezahlt und die Kosten bei seiner Krankenversicherung einreicht. Zur Verringerung der Versicherungsbeiträge kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung (SB) bis in Höhe von 5.000 Euro pro Jahr wählen, in diesem Fall wird nur der jährlich darüber hinausgehende Betrag von der Krankenversicherung erstattet. Bei einer Behandlung im Krankenhaus rechnet dieses meist direkt mit der Krankenversicherung ab. In der Apotheke geht der Versicherte in der Regel in Vorleistung, da nur wenige Apotheken Medikamente auf Rechnung verkaufen.
Wer aufgrund seiner gesetzlichen Versicherungspflicht sich de facto nicht privat versichern kann, hat aber die Möglichkeit, den Leistungsabstand zwischen der GKV und der PKV durch eine selbst zu bezahlende Krankenzusatzversicherung zu überbrücken.
(Ende des Beitrags bzw. Reports – Info-24-Service übernimmt weder eine Haftung noch Garantie für die Richtigkeit veröffentlichter Tipps und Beiträge – evtl. in diesem Beitrag bzw. Report veröffentlichte Bilder können auch nur Beispielbilder sein – 2012-0306-091jK)
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