Privatinsolvenz im Ausland

Privatinsolvenz im Ausland 2020
Viele Deutsche entscheiden sich für eine Privatinsolvenz im Ausland, weil die Wohlverhaltensphase dort weitaus kürzer ist. Zum Beispiel beträgt sie in Frankreich nur ein Jahr.

Ist eine Privatinsolvenz im Ausland erfolgreich?
Innerhalb der EU kann ein Schuldner seine Insolvenz immer dort beantragen, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Bei einer Insolvenz in England zum Beispiel muss der Schuldner seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung in England haben. Die zuständigen ausländischen Gerichte kontrollieren diese Voraussetzung in den meisten Fällen ganz genau. Seit einigen Jahren prüfen vor allem französische Gerichte, ob sich der Lebensmittelpunkt des Schuldners auch tatsächlich in Frankreich befindet, z.B. anhand der Stromrechnung. Kann das der Schuldner bei der Prüfung nicht nachweisen, wird der Insolvenzantrag abgelehnt.

Ob Sie sich dem deutschen Insolvenzverfahren durch ein Insolvenzverfahren im Ausland entziehen können, hängt vor allen davon ab, ob Sie die hohen Kosten für den Umzug und den Mehraufwand für den Aufenthalt im Ausland (Wohnung, Konto, Telefonanschluss etc.) tragen können. Im Verlauf des Insolvenzverfahrens kann es auch zu rechtlichen Problemen kommen, Sie müssen dann einen auf das jeweilige Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten können die eines deutschen Rechtsanwalts erheblich übersteigen.

Achtung: Wenn ein oder mehrere Gläubiger von der beabsichtigen Privatinsolvenz im Ausland erfahren, können diese wiederum einen Insolvenzantrag gegen Sie in Deutschland stellen. Ein Insolvenzverfahren in Deutschland „sperrt“ das ausländische Insolvenzverfahren. Damit wären dann alle Ausgaben und Mühen zur Vorbereitung der Privatinsolvenz im Ausland vergeblich!

Privatinsolvenz in Frankreich:
In Deutschland steht die maximale Befriedigung der Gläubiger im Vordergrund. Für die Franzosen dagegen ist eher die Entschuldung wichtig. Auch der bürokratische Aufwand für eine Privatinsolvenz ist dort erheblich geringer.

Die Restschuldbefreiung wird auch in Deutschland anerkannt. Dafür ist die allmähliche Angleichung der Rechtsprechung der europäischen Mitgliedsstaaten der Grund. Schon 2001 erging dazu ein Urteil des europäischen Gerichtshofes zu Gunsten eines deutschen Klägers, der die Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Restschuldbefreiung erstritt.

Da in Frankreich diese Bedingungen erfüllt werden, kam es zu einem Insolvenztourismus. In der Folge hat Frankreich die Insolvenzgesetze für Ausländer deutlich verschärft. Doch mit etwas Startkapital (und französischen Sprachkenntnissen) lohnt es sich noch immer, die Restschuldbefreiung in Frankreich zu beantragen.

Privatinsolvenz in Spanien:
Die spanische Insolvenz für Privatpersonen ist ein noch recht junges Verfahren für die ausländische Restschuldbefreiung, es gibt kaum Informationen darüber. Das spanische Insolvenzrecht wurde 2007 überarbeitet und ist daher auch für Ausländer auf Grund des kurzen Insolvenzverfahrens sehr interessant.

Die Dauer des Verfahrens beträgt ein Jahr bis 18 Monate, abhängig von der Größe der Insolvenzmasse. Jedoch hat Spanien aus den Erfahrungen von England und Frankreich gelernt. Das Insolvenzrecht wurde gleich von Vorneherein für Ausländer verschärft. So ist z.B. ein Pendeln zwischen Spanien und Deutschland nicht möglich, eine Festanstellung in Spanien muss nachgewiesen werden. Ebenso ein Hauptwohnsitz, der bereits mindestens 3 Monate besteht.

Freiberufler haben kaum Überprüfungen zu erwarten, sofern Sie ein regelmäßiges Einkommen (z.B. Tantiemenzahlungen) nachweisen können. Als Selbständiger dürfte es schwieriger werden, das Einkommen nachzuweisen. Wegen der wirtschaftlichen Flexibilität einer Selbständigkeit müssen Sie aber mit mehr Kontrollen rechnen.

Ist das spanische Insolvenzverfahren für Deutsche geeignet?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jeder deutscher Schuldner die spanische Privatinsolvenz in Anspruch nehmen.

Die Pfändungsgrenzen orientieren sich in Spanien, wie auch in anderen Ländern der EU, an den Regelsätzen der spanischen Sozialhilfe. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass Sie Sozialhilfe in Spanien beziehen können. Sie sollten außerdem die spanische Sprache so ausreichend beherrschen, dass Sie sich ohne große Schwierigkeiten verständigen können.

 

Weitere interessante und ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Webseite unter:

Die Privatinsolvenz

Privatinsolvenz und Selbständigkeit?

Privatinsolvenz im Ausland

Pfändungstabelle_2019-2021

Pfändungstabelle_2017-2019

Pfändungstabelle_2015-2017

Pfändungstabelle_2013-2015

Pfändungstabelle_2011-2013

Pfändungstabelle bis 2011

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Neele Menz aus Mengen in Baden-Württemberg.
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