Der Mini-Unternehmer und sein Risiko – Tipps für die Praxis
Diese Aufzählung von Mini-Unternehmen ist genausowenig vollständig wie die hier auf dieser Webseite vorgeschlagenen Jobs. Viele Menschen sind abergläubisch. Ein Siebzehnjähriger aus Hamburg erzählte mir, dass er auf Bestellung Horoskope ausrechnet und pro Horoskop 30,- Euro bekommt. Fast jeder Briefmarkensammler sammelt nicht nur, sondern er tauscht, und da ist es nur ein kleiner Schritt zum Briefmarkenverkauf. Viele der Mini-Unternehmen sind Hobbys, die, ernsthaft betrieben, zu manch schnellem Euro verhelfen. Das ist so wichtig für Mini-Unternehmer, dass es hier ganz dick gedruckt wird:
Das Mini-Unternehmen soll Spaß und Freude mit dem Geldverdienen verbinden. Wer verbissen nur dem Geld hinterher rennt, macht denselben Fehler wie viele Erwachsene.
Selbst wenn hauptsächlich das Geldverdienen unser Hobby ist und wir verbissen und zähneknirschend Waren oder Dienstleistungen produzieren, dürfen wir das Wort Hobby nie vergessen. Es ist unser sanftes Ruhekissen gegenüber Behörden, Ordnungsämtern, Finanzämtern, Handels- und Handwerkskammern.
Theoretisch besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Jeder kann sein Geld verdienen, wie er will. In der Praxis sieht es aber leider so aus, dass der Staat auch hier überall seine ordnenden und schmutzigen Hände drin hat.
Viele handwerkliche Tätigkeiten sind ein „Handwerk“, das nur mit Meisterbrief selbständig ausgeübt werden darf. Im Mittelalter haben Handwerker die „Innung“ erfunden, um sich unerwünschte Konkurrenz vom Hals zu halten, und diese Innungen gibt es noch immer. Die Berufsordnungen mit ihrem völlig veralteten System Lehrling – Geselle – Meister dienen selbstverständlich auch dazu, den Meistern billige Arbeitskräfte zu verschaffen. Natürlich kann ein Geselle so viel wie ein Meister, oft sogar mehr, aber wenn er nicht die Meisterprüfung hat, kann er sich nicht selbständig machen.
Alles muss seine Ordnung haben! – In unseren auf dieser Webseite veröffentlichten Beiträgen und Reporten wird immer wieder darauf hingewiesen, wo man mit der Handwerkskammer Ärger bekommen könnte. Aber auch wer kein „Handwerk“ ausübt, muss sein „Gewerbe“ anmelden und Steuern zahlen.
Ein „Gewerbe“ ist eine nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit. Der Mini-Unternehmer ist Schüler oder Student – und wenn er Teiche baut und dafür Geld nimmt, macht er das nur aus zwei Gründen: Es macht ihm Spaß und er ist gern in der frischen Luft. Selbstverständlich lässt er sich seine Selbstkosten erstatten. Ist doch klar. Teichbau ist sein Hobby – und dagegen können Behörden kaum etwas machen. Das Gegenteil ist schwer zu beweisen, und ein Hobby ist nun einmal kein Gewerbe. Noch besteht so viel Freiheit, dass man seine Hobbys nicht anzumelden braucht, auch wenn man „hin und wieder mal ’nen Euro damit verdient“.
Mit dem Ordnungsamt kann man nur dann Ärger bekommen, wenn einen jemand anzeigt. Wenn man dann erklärt, dass man ein Hobby ausübt, lassen sie einen gewöhnlich in Ruhe – sofern man als Hobby nicht gerade „Heilpraktiker“ oder eine andere, aus gutem Grund stark kontrollierte Tätigkeit wählt, mit der man Schaden anrichten kann.
Mit Steuer- und Finanzämtern sieht es anders aus. Der Staat braucht unheimlich viel Geld, damit er seine oftmals überflüssigen Bürokraten bezahlen kann oder in sinnlose Vorhaben die Steuergelder verpulvern kann. Er holt es sich, wo er es kriegen kann.
Wer Einkommen erzielt, muss es versteuern. Klar, dass der Mini-Unternehmer nicht im Traum daran denkt, von seinem sauer verdienten Geld auch nur ein winziges Schräubchen für einen militärischen Kampfjet zu bezahlen, der sowieso bald runterfällt.
Hier hilft im Ernstfall der Hinweis auf „Hobby“ wenig. Der Staat kassiert selbst von Prostituierten Steuern – wenn er sie bekommen kann.
Der Mini-Unternehmer meidet sein Hobby nicht an, denn ein Hobby ist kein Gewerbe. Er gibt auch keine Steuererklärung ab, denn für das Finanzamt verdient er keinen einzigen Cent. Dabei braucht er meist nicht einmal zu lügen. Kosten, die er als selbständiger Unternehmer von seinen Einnahmen abziehen könnte, hat er schließlich auch. Wer nur 200,- oder 300,- Euro im Monat verdient, liegt davon abgesehen mit Sicherheit unter dem Jahreseinkommen, bei dem die Steuerpflicht überhaupt erst beginnt. Sicherheitshalber aber einfach mal den Steuerberater der Eltern fragen.
Trotzdem muss man als Mini-Unternehmer wissen, dass es Finanzämter gibt, die einem auf die Pelle rücken können. Die Gefahr ist immer dann gegeben, wenn der Mini-Unternehmer Quittungen und Rechnungen ausstellt oder zu auffällige Anzeigen aufgibt.
Wenn wir an ein Kunstgewerbe-Geschäft vier Marionetten für je 70,- Euro verkaufen, wird das Geschäft von uns eine Rechnung oder zumindest eine Quittung verlangen. Die braucht es für seine Steuererklärung. Für das Geschäft ist unsere Einnahme eine Betriebsausgabe, die sein Einkommen (und deshalb seine Steuern) verringert. Jetzt braucht das Finanzamt bei einer Überprüfung des Kunstgewerbe-Geschäfts nur unsere Quittung zu entdecken, und der Ärger kann beginnen – wenn wir nicht auf diesen Fall vorbereitet sind.
Wo immer möglich, stellt der Mini-Unternehmer Rechnungen und Quittungen nicht aus. Wo es sich nicht vermeiden lässt, macht er sich von der Rechnung oder Quittung eine Kopie und hebt sie sorgfältig auf – und jeden Kassenzettel über Holz für Marionettenköpfe und andere Ausgaben für sein Mini-Unternehmen auch. Diese Quittungs- und Rechnungskopien, Kassenzettel usw. nennt man „Belege“. Sie kommen in einen alten Schuhkarton unter das Bett.
Keine Panik! In 99 Prozent der Fälle hört ein Mini-Unternehmen nie was vom Finanzamt, aber „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Wer jeden Beleg (10 Jahre!!!) aufhebt und noch eine Art „Buchführung“ hat, hier reicht ein Einnahme-Ausgabe-Buch, der kann nachweisen, dass er nur ein geringes und steuerfreies Einkommen hatte, und das Finanzamt kann ihn nicht einfach auf 50.000 Euro einschätzen. Das ist sehr erfolgreichen studentischen Mini-Unternehmern schon passiert.
Eine „Buchführung“ ist ganz einfach: Wir tragen in ein Heft auf eine Seite alle unsere Einnahmen aus dem Mini-Unternehmen ein, über die wir Rechnungen oder Quittungen ausgestellt haben, und auf der anderen Seite unsere Ausgaben, für die wir Quittungen haben.
Wenn wir von einer öffentlichen Telefonzelle aus telefonieren, kriegen wir keine Quittung und schreiben uns selbst einen Beleg. „Anruf bei Geschenke-Möller wegen Marionetten-Verkauf“ schreibt man auf so einen Zettel. Das ist ein sogenannter „Eigenbeleg“, den das Finanzamt im Ernstfall anerkennen muss.
Unser Einkommen ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wer da als Schüler 200,- Euro im Monat verbuchen kann, hat ganz hervorragend gearbeitet. Wenn es bei einem Studenten 1.000,- Euro sind, wird er längst ein Gewerbe angemeldet haben, und wenn nicht, sollte er es vielleicht tun: Ein Hobby ist das nämlich nicht mehr. Dafür ist das so erzielte Einkommen zu hoch.
„Mehrwertsteuer“ übrigens, die darf zusätzlich zum Rechnungsbetrag nur verlangen, wer Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ans Finanzamt zahlt. Der Mini-Unternehmer betreibt für das Finanzamt im Ernstfall ein „Hobby mit geringen, nicht steuerpflichtigen Einnahmen“ und setzt nicht den Satz „zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer“ auf seine Rechnungen bzw. Quittungen. Wenn ein Geschäftspartner das mal verlangt, sagt man: „Ich bin nicht mehrwertsteuerpflichtig bzw. umsatzsteuerpflichtig.
Noch nicht volljährige Mini-Unternehmer haben dasselbe Problem wie minderjährige Jobber. Sie sind noch nicht „voll geschäftsfähig“ und können Verträge nur wirksam mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) abschließen. In der Praxis bedeutet das, Einkäufe von Werkzeugen und Rohmaterial „vom Taschengeld“ zu tätigen – und wenn mal ein Händler eine teure Bohrmaschine nicht an einen Dreizehnjährigen verkaufen will, Vater oder Mutter mitzunehmen. Wenn einem Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter ein regelrechter Gewerbebetrieb (mit Anmeldung und allen steuerlichen Schikanen) gestattet wurde, ist er für alle damit zusammenhängenden Geschäfte „voll geschäftsfähig“.
Für den noch nicht volljährigen Mini-Unternehmer ist es ratsam, seine Geschäfte nur „Zug um Zug“ abzuwickeln. Ware oder Dienstleistung gegen sofortige Barzahlung. Wer mit Rechnung etwas an ein Geschäft liefert, sollte sich den Empfang der Lieferung immer auf einem Lieferschein quittieren lassen. Dann kann er (Minderjährige mit ihren Eltern) einen Rechtsanwalt einschalten, wenn zum Beispiel das Kunstgewerbe-Geschäft die Marionetten nach vier Wochen noch immer nicht bezahlt hat.
Üblich ist auch vielfach, dass ein Geschäft Kunstgewerbe-Artikel oder andere Waren „in Kommission“ nehmen will. Das bedeutet, dass der Laden die Waren des Mini-Unternehmers nicht fest kauft, sondern nur auf dessen Risiko anbietet. Wenn dabei etwas verkauft wird, rechnet der Warenbesitzer mit dem Lieferanten ab und bekommt für seine Hilfe eine „Verkaufsprovision“, die meist 30 Prozent beträgt. Auch wer Waren in Kommission gibt, sollte sich das schriftlich bestätigen lassen. Wenn nichts verkauft wird, holt man seine Sachen wieder ab und versucht es anderswo.
Gerade Schüler, Studenten und Jugendliche benötigen immer Geld, wer hat schon immer genug Taschengeld, wem reicht schon die Ausbildungsvergütung, das BAföG ….? Wenn man einen „schnellen Euro machen“ will, ist die v. g. Verdienstmöglichkeit gerade für die jüngere Generation – aber auch für alle anderen – ein idealer Job. Man unterscheidet bei beruflichen Tätigkeiten zwischen Jobben, Produzieren und Dealen.
Unter Jobben sind die Tätigkeiten zu verstehen, bei denen der Jobber seine Arbeitskraft für einen bestimmten Lohn zur Verfügung stellt und für andere arbeitet.
Unter Produzieren versteht man die Herstellung von Sachen. Sie kann entweder im Auftrag oder auf eigenes Risiko erfolgen. Der Unterschied zwischen Jobben und Produzieren ist klar: Wer jobbt, verkauft seine Arbeitskraft. Wer produziert, verkauft ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung.
Wenn sich der Jobber bei der Arbeit anstrengt, hat meist nur sein Auftraggeber einen Vorteil dadurch. Wer als Balljunge besonders schnell über den Tennisplatz flitzt, bekommt deswegen nicht mehr Geld pro Stunde.
Wer einen Pullover strickt und verkauft, bekommt dafür so viel Geld, wie der Käufer zu bezahlen bereit ist. Wie lange die Strickerin am Kunstwerk gearbeitet hat, ist dem Käufer egal.
Unter Dealen wird das Verkaufen verstanden. Wer zum Beispiel viel Ahnung von Comics hat, kann sie oft sehr billig einkaufen und teurer weiterverkaufen. Wer Töpferwaren herstellt, produziert. Er muss seine Waren aber auch verkaufen. Die meisten Tätigkeiten sind deshalb sowohl mit Produzieren als auch mit Dealen verbunden.
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