Wo sollten Sie im Haus Rauchmelder anbringen?
Mindestschutz – gesetzliche Regelung in den entsprechenden Bundesländern
In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ auf:
„Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen.“
„Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“
„Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.“
Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Optimaler Schutz
Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchwarnmelder ausstatten – ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf (Küche, Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für möglichen Gasaustritt in Küche und Keller CO-Melder. Bei einem Haus oder einer großen Wohnung bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder an. Bei einem Neubau können auch schon von vornherein kabelvernetzte 230-Volt-Rauchmelder installiert werden.
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