Reiserücktrittsversicherung günstig abschließen? – Versicherungs-Ratgeber

Der Urlaub ist lange geplant – und plötzlich machen private oder berufliche Gründe der Reise einen Strich durch die Rechnung. Über das Internet wird die Reiserücktrittsversicherung günstig angeboten und erstattet bei Nicht-Antritt des Urlaubs die Kosten. Die Reiseveranstalter stellen bei einer kurzfristigen Absage des Urlaubs hohe Stornokosten in Rechnung, die sich oft auf die vollen Reisekosten belaufen.

Je später eine Reise abgesagt werden muss, desto teurer die Stornierungskosten. Die Reiserücktrittsversicherung sollte zusammen mit der Reisebuchung abgeschlossen werden. Mindestens dreißig Tage vor dem Reiseantritt sollte auch die Reiserücktrittsversicherung günstig gebucht werden. Viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften bieten eine Rücktrittsversicherung gleich in Kombination mit der Reisebuchung an, wobei die Reiseversicherungen über das Internet für gewöhnlich günstiger ausfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung wird als separate Versicherungsleistung und im Paket mit anderen Reiseversicherungen wie der Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung angeboten.

Urlauber sollten sich vor Abschluss der Rücktrittsversicherung jedoch genau darüber informieren, bei welchen Reiseabsagegründen ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Die Reiserücktrittsversicherung kommt üblicherweise für Urlaubs-Stornierungen bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft auf und deckt damit die unverschuldeten Reisestornierungen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten als Zusatzleistung eine Reiseabbruchversicherung, die auch dann die Kosten erstattet, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung ist im Paket mit der Reiserücktrittsversicherung günstig erhältlich.

Eine Reiseversicherung eignet sich besonders für teure und exklusive Urlaube, die lange im Voraus gebucht werden. Die Reiserücktrittsversicherung belastet bei günstigen Urlauben ansonsten kostspielig die Urlaubskasse und lohnt sich für Billigreisen oder günstige Flüge grundsätzlich nicht. Auch wenn die Reiserücktrittsversicherung günstig gebucht wird, fällt häufig ein Eigenanteil von einem Viertel des Reisepreises an, welcher vom Urlauber selbst zu tragen ist. Eine Reiseversicherung für den Rücktritt eignet sich für pauschal gebuchte Reisen in der Regel nicht, erstattet aber für kostspielige Urlaube einen Großteil der Reisekosten.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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