Gerichtserfolg für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Kampf um faire Bedingungen in App-Stores: Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwölf Klauseln im Samsung App-Store wegen Verbraucherbenachteiligung verboten. Die Richter gaben der Verbraucherschutzklage in vollem Umfang statt. test.de erklärt, worauf sich jetzt auch Google, Itunes und Co. einstellen müssen.
Kein Recht auf gar nichts
Die wichtigsten Punkte im Urteil:
- Einstellung von Apps. Samsung darf sich nicht das Recht vorbehalten, Apps einfach ohne weiteres einzustellen.
- Updates von Apps. Samsung darf sich nicht das Recht vorbehalten, Updates für Apps auf den Geräten der Nutzer zu installieren, ohne dass diese darauf Einfluss haben.
- Haftung für Schäden. Schließlich darf Samsung nicht die eigene Haftung für verschuldete Schäden auf zum Teil nur wenige Euro begrenzen.
Einwände von Samsung abgeschmettert
Den Einwand, dass Samsung Nutzer vor Updates sehr wohl informiere und es kaum vorstellbar sei, dass eine fehlerhafte App zu hohen Schäden führt, ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend sei, dass die Regelung es Samsung ermögliche, seine Leistungen jederzeit zu stoppen und zu ändern. Sogar die Bedingungen selbst will das Unternehmen jederzeit verändern dürfen. Das benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher rechtswidrig, stellte das Gericht fest. Und wenn die Haftungsbeschränkungen praktisch ohne Bedeutung seien, könne Samsung sie von sich aus auch streichen. Unwirksam ist nach Ansicht der Richter auch die Klausel, dass Samsung die Apps mit Werbung versehen darf.
Kostenlos heißt nicht rechtsfrei
Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Regelungen zu kostenpflichtigen Apps. Da Samsung derzeit aber für die kostenlosen Apps keine Sonderregeln aufgestellt hat, profitieren auch die Nutzer kostenloser Apps von den Entscheidung der Frankfurter Richter.
Weitere Entscheidungen werden folgen
Auf Google, Itunes und Co. kommen jetzt harte Zeiten zu. Der vzbv hatte die App-Store-Klauseln auch dieser Anbieter in einer groß angelegten Aktion geprüft. Als die Anbieter sich weigerten, verbraucherfeindliche Regelungen zu streichen, zogen die Verbraucherschützer vor Gericht. Das Urteil gegen Samsung ist die erste Gerichtsentscheidung im Zuge der Aktion, weitere werden folgen.
Kleine Apps – große Probleme
„Auch bei kleinen Apps muss Verbraucherschutz groß geschrieben werden. Die international aktiven Konzerne müssen deutsche Verbraucherschutzvorschriften ernst nehmen“, fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. In den Geschäftsbedingungen der großen App-Anbieter hatte der vzbv zahlreiche Vertragsbestimmungen, insbesondere Datenklauseln, beanstandet, weil sie Verbraucher nach seiner Auffassung erheblich benachteiligten. Die Gerichtsverfahren gegen Google und iTunes sind noch offen. Microsoft und Nokia lenkten von sich aus ein und wollen auf vom vzbv beanstandete Klauseln verzichten.
Landgericht Frankfurt a. M. … Urteil
Aktenzeichen: 2-24 O 246/12
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