Das mangelhafte test-Qualitätsurteil der Nuss-Schokolade von Ritter SPORT schlägt Wellen: Die Tester bezeichnen die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ als irreführend, weil sie einen chemisch hergestellten Aromastoff in der Schokolade nachgewiesen haben. Der Hersteller und sein Aromenlieferant bestreiten den Vorwurf der Tester. Die Stiftung Warentest hält an ihren Untersuchungsergebnissen und der Bewertung fest.
Piperonal – der Stein des Anstoßes
Der Stein des Anstoßes heißt Piperonal: Das ist ein Aromastoff, der in der Natur im Blütenöl beispielsweise von Veilchen, Mädesüß oder Robinien vorkommt – aber nur in geringen Mengen. Piperonal riecht würzig und vanilleartig. In nennenswerten Mengen zu vertretbaren Kosten wird der Stoff auf chemischem Weg hergestellt.
Andere Länder – andere Definitionen
Auf dem internationalen Markt für Aromen wird Piperonal als „natural flavour“ gehandelt. Auch wenn es wortwörtlich als „natürliches Aroma“ übersetzt werden kann, ist es dennoch kein natürliches Aroma im Sinne der Europäischen Aromenverordnung. Nach deren Begriffsbestimmungen müssen natürliche Aromastoffe erstens aus natürlichen Ausgangsstoffen und zweitens durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren gewonnen werden. Chemische Reaktionen sind danach nicht zugelassen – ein auf diese Weise hergestellter Aromastoff darf in Europa also nicht „natürlich“ heißen.
Falsche Angaben sind Verbrauchertäuschung
Im Zutatenverzeichnis von Ritter SPORT Voll-Nuss steht „natürliches Aroma“. Die Tester haben den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen. Das Aroma darf also nicht als „natürlich“ bezeichnet werden. Die Aromaangabe täuscht die Verbraucher – die Schokolade hätte so nicht verkauft werden dürfen. Das Urteil für Ritter SPORT Voll-Nuss lautet daher mangelhaft. Die Tester berufen sich bei der strengen Bewertung auf Paragraf 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Dort steht: „Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen“.
Kein Gesundheitsrisiko durch Ritter SPORT Voll-Nuss
Fest steht: Der Aromastoff Piperonal stellt keine gesundheitliche Gefahr dar, Ritter SPORT Voll-Nuss kann also bedenkenlos verzehrt werden. Immerhin schneidet die Schokolade in allen anderen Prüfpunkten, einschließlich der sensorischen Beurteilung, gut ab.
So reagiert Ritter Sport
Die Firma Alfred Ritter erklärte nach Veröffentlichung der Testergebnisse auf ihrer Webseite, das eingesetzte Aroma von einem weltweit führenden Aromenhersteller zu beziehen. Es liege eine Garantieerklärung des Lieferanten vor. Die Stiftung Warentest steht unverändert zu ihren Untersuchungsergebnissen und bleibt bei der Bewertung.
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28.11.2013: Ritter Sport siegt über Stiftung Warentest vor Gericht
Im Streit mit Stiftung Warentest hat Ritter SPORT einen ersten Erfolg vor Gericht errungen. Der Schokoladenhersteller erwirkte eine einstweilige Verfügung. Das ist aber nicht das Ende der Auseinandersetzung.
Der Schokoladenhersteller Ritter SPORT hat im Streit um die Angaben von Aromastoffen eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Das Landgericht München habe die Behauptung, Ritter SPORT verwende chemisch hergestellt Aromen in seiner Nuss-Schokolade, verboten, teilte der Schokoladen-Hersteller mit Sitz in Waldenbuch am Donnerstag mit.
Eine Sprecherin von Stiftung Warentest konnte das zunächst nicht bestätigen. Die einstweilige Verfügung von Ritter SPORT liegt der Stiftung Warentest noch nicht vor, dortigerseits wird aber auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden, so Stiftung Warentest. Warentest sei zu dem Fall vom Gericht nicht angehört worden.
Vergangene Woche hatte die Stiftung Warentest einen Schokoladentest veröffentlicht. Darin bezeichnen die Tester die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ bei Ritter SPORT als irreführend, weil sie einen chemisch hergestellten Aromastoff in der Schokolade nachgewiesen hätten. „Diese Behauptung trifft nicht zu“, heißt es bei Ritter SPORT. Der Aromenhersteller Symrise habe in einer Garantieerklärung bestätigt, dass der Rohstoff in der Ritter-SPORT-Schokolade ein natürlicher Aromastoff sei.
Beiträge unserer Leser Lore Wischnewski aus Bad Muskau in Sachsen und Martin Schröder aus Ganderkesee in Niedersachsen.
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13.01.2014: Ritter Sport siegt vor Gericht gegen Stiftung Warentest
Im Streit um die Bewertung seiner Schokoladen-Sorte „Voll-Nuss“ hat Ritter Sport gegen die Stiftung Warentest einen Sieg errungen. Ein Gericht verbot den Testern zu behaupten, die Schokolade enthalte einen künstlichen Aromastoff.
Der Schokoladenproduzent Ritter hat vor Gericht einen Etappensieg im Streit um eine Bewertung der Stiftung Warentest errungen. Die Tester dürften weiterhin nicht mehr behaupten, dass der Hersteller einen künstlichen Aromastoff seiner Sorte „Voll-Nuss“ hinzugefügt und diesen nicht auf der Verpackung kenntlich gemacht habe, entschied Richter Peter Lemmers am Montag in München. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Stiftung Warentest kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an.
Ritter hatte Ende November eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erreicht, nachdem sie das umstrittene Produkt mit „mangelhaft“ bewertet hatte. Die Warentester hatten reklamiert, sie hätten den nach Vanille schmeckenden Aromastoff Piperonal in seiner Schokolade entdeckt. Der vom Aromahersteller Symrise gelieferte Zusatzstoff sei künstlich, Ritter schreibe allerdings auf die Verpackung, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden.
Streit um Nachweisverfahren
Letztlich dreht sich der Streit um ein Nachweisverfahren, das nicht zwischen künstlichem und natürlichem Piperonal unterscheidet. Nach Angaben des Branchenverbands SG Network ist das natürliche Aroma etwa 30 Mal so teuer wie das künstlich gewonnene. Die Firma Symrise aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, legte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei.
Das Gericht entschied nach einer stundenlangen Prüfung des Falls, die Tester hätten ihre Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher und „mangelnder Verkehrsfähigkeit“ der Schokolade gesprochen. Bei Ritter Sport sorgte das Urteil für Erleichterung. „Die Entscheidung des Landgerichts hat wie erhofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest erheblich beeinträchtigt war“, sagte Inhaber Alfred Ritter.
Quelle: FOCUS ONLINE
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