Selbständiger Handel mit DVD’s, CD’s und Schallplatten – ein Branchenreport

  1. Chancen und Risiken
  2. Finanzierung
  3. Informationen zur Betriebsplanung
  4. Einkauf und Lieferanten
  5. Werbung
  6. Übernahme eines bestehenden Betriebes oder Neugründung
  7. Standort
  8. Versicherungen
  9. Rechtliche Voraussetzungen
  10. Kontakte (überregional)
  11. Adressen und Informationen für Existenzgründer

1. Chancen und Risiken
Der Musikmarkt boomt, die Nachfrage nach Tonträgern wächst trotz konjunktureller Flaute. Für das Jahr 2016 registrierte die Branche Umsatzzuwächse von 14,7%.

Spitzenreiter bleibt weiterhin die DVD bzw. CD mit einem Marktanteil von 79%, während die Vinyl-LP (Langspielplatte) mit 1% in eine Marktnische für Liebhaber und Sammler abgedrängt wurde. Aber es zeichnet sich wieder ein langsamer Anstieg ab und es entstehen immer wieder kleinere Geschäfte für diese ganz spezielle Kundschaft. Erstaunlich gute Ergebnisse zeigte der Absatz von Singles. Hier dominiert die CD-Single.

Im Musik-Cassetten-Bereich zeigt sich, dass sowohl der Rückgang bei Kinderproduktionen sowie die schnelle Etablierung der neuen digitalen Medienträger sich massiv negativ auf die Absatzentwicklung auswirkten. Der Marktanteil liegt bei unter 1%.

Das Geschäft mit noch neuen Tonträgerkategorien wird auch weiterhin problematisch bleiben, da die Verbraucher sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erfahrungsgemäß nur zögernd auf neue und technisch-anspruchsvollere Konzepte einlassen.

Musikvideos konnten auch weiterhin ihren festen Platz im Musikmarkt bestätigen.

Auch wenn der Fachhandel und die Fachabteilungen der Warenhäuser mit einem Anteil von 61 Prozent an den Herstellerumsätzen die wichtigste Vertriebsschiene auf dem Tonträgermarkt sind, so zeigen sich jedoch innerhalb dieses Marktsegmentes deutliche Verschiebungen: Während Filialunternehmen und Warenhäuser überdurchschnittliche Wachstumsraten erzielen, kämpft der traditionelle Fachhandel ums Überleben und der Vertrieb über das Internet nimmt immer mehr zu.

Demzufolge müssen Neugründer ihre Marktchancen und einen potentiellen Standort sorgfältig prüfen. Auch kleinere Städte mit attraktivem Einkaufszentrum können sich als Standort für einen Fachhandel mit Tonträgern eignen, wenn dort auch Fachgeschäfte anderer Branchen angesiedelt sind und es als Zentrum für ein ausreichend großes Einzugsgebiet dient.

Den heutigen Kundenwünschen entspricht als Angebotsform nur ein echtes Tonträgerfachgeschäft, nicht mehr der Verkauf als Nebensortiment im Musik- oder Radio-Fernsehgeschäft. Ein gutsortiertes und aktuelles Warenangebot sollte – idealerweise – in einem modern ausgestatteten Laden in guter Lage mit hoher Kundenfrequenz präsentiert werden. Mit Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal können Sie sich von der Konkurrenz abheben und die Kunden an Ihr Geschäft binden.

Neben alteingesessenen Tonträgergeschäften, die nach wie vor ihre Aufgabe in einem breitgefächerten Sortiment sehen, sind auch kleinere Läden erfolgreich, die sich ganz auf die Wünsche der Fans bestimmter Musikrichtungen oder auch der wieder leicht im Kommen befindlichen Vinylschallplatten ausrichten. Musikalische Individualität und die persönlichen Vorlieben der Musikfans bestimmen den Tonträgermarkt. So haben beispielsweise Klassik-Tonträger einen speziellen Kundenkreis. Ein auf eine bestimmte Musikrichtung ausgerichtetes Konzept kann sich jedoch nur in Großstädten bewähren. Auch Mischsortimente wie z.B. Buch- und Schallplattenprogramme für spezielle Zielgruppen verlangen ein geeignetes Umfeld.

Der Europäische Binnenmarkt
Um dem Geschäft mit unautorisierten Produkten einen Riegel vorzuschieben, hat der Europäische Gerichtshof schon im Oktober 1993 entschieden, dass Künstler mit Mitgliedschaft in einem Land der Europäischen Union in jedem Mitgliedsland so geschützt werden müssen wie inländische Künstler.

Mit dem Binnenmarkt war eine umsatzsteuerliche Übergangsregelung in Kraft getreten, die bis zum 31.12.1996 befristet war. Seither benötigen alle im EU-Warenverkehr tätigen Unternehmen eine sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer (UST-ID-Nr.).

Die Nummern werden auf Antrag vom Bundesamt der Finanzen erteilt. Die Adresse der Außenstelle des Bundesamtes für Finanzen lautet:

Bundesamt für Finanzen
Industriestraße 6
66740 Saarlouis
Telefon 06831 / 4560

Das Euro-Telefon
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Binnenmarkt ist das “Euro-Telefon“ des Wirtschaftsministeriums eingerichtet worden, bei dem Sie auch Adressen von EU-Beratungsstellen in Ihrer Region erfahren können: Telefon 030 / 234-19 92, Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Euro-Info-Center GEBI
Auch über die Volksbanken und Raiffeisenbanken erhält man Informationen über den Europäischen Binnenmarkt. GEBI, die EG-Beratungsstelle des Genossenschaftlichen Finanz-Verbundes, wurde für die Bedürfnisse der kleineren und mittleren Unternehmen gegründet. Die GEBI gibt diverse Broschüren und Monatsbriefe heraus und unterstützt Unternehmer bei der Beschaffung von Informationen über Märkte und Branchen in Europa, Investitionsmöglichkeiten und Fördermittel in den europäischen Ländern, Adressenmaterial, Kontaktaufnahme mit Lieferanten und Abnehmern.

2. Finanzierung
Der Kapitalbedarf in Ihrer Branche ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Je nach Standort, Größe und Ausstattung Ihres Ladens, Sortimentsbreite und Serviceangebot ergibt sich die jeweilige Höhe Ihres benötigten Anfangskapitals. Als Mindestsumme für die Gründung einer Vollexistenz müssen Sie jedoch – im Sinne einer Orientierungsgröße – 75.000 bis 125.000 Euro veranschlagen.

Die Summe, die man als Existenzgründer privat aufbringen kann, ist selten ausreichend, um den gesamten Kapitalbedarf abzudecken. Neben den Banken hilft in solchen Fällen auch der Staat mit günstigen Krediten (z.B. ERP-Kredite, Eigenkapitalhilfe) und verschiedenen Fördermaßnahmen.

Schon im Vorfeld der Gründung gibt es staatliche Hilfen: Mit einem Zuschuss von 60% der Beratungskosten, max. 1.500 Euro pro Beratung, fördert die Bundesregierung Existenzgründungsberatungen. Die Beratungen dienen insbesondere der Prüfung, ob eine tragfähige wirtschaftliche Vollexistenz erreicht werden kann.

Die Anträge auf staatliche Kredite müssen vor dem Beginn Ihrer Selbständigkeit über ein Kreditinstitut gestellt werden. Dort werden Sie auch darüber beraten, welche Förderprogramme für Sie persönlich infrage kommen bzw. welche Alternativen die Bank für Ihre Finanzierung gegebenenfalls vorschlagen kann.

Wenn Sie wenig Eigenkapital aufbringen können, sollten Sie dennoch das Gespräch mit einem KreditSachbearbeiter suchen. Auch in solchen Fällen lassen sich in der Regel akzeptable Lösungen finden – wenn das Konzept überzeugt.

Bürgertelefon
Schnell und unbürokratisch können alle Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU beim “Bürgertelefon“ des Bundesministeriums für Wirtschaft eingeholt werden. Das Bürgertelefon ist wochentags von 8.00 bis 18.00 Uhr in Berlin unter der Telefonnummer 030 / 2014-7648 oder -7649 sowie über Telefax 030 / 2014-7666 zu erreichen.

Informationen zur Betriebsplanung
Durch Konzentrationsprozesse beim Handel und auf Herstellerseite werden die wirtschaftlichen Spielräume enger. Die Wettbewerbssituation bleibt weiterhin angespannt. Infolge der steigenden Kostenspirale hinkt die Renditeentwicklung deutlich hinter der Umsatzsteigerung hinterher.

Gemäß der vom Bundesverband Phono und den Handelsverbänden getragenen Clearing- und Beratungsstelle braucht der Fachhandel mindestens einen Aufschlagsfaktor von 1,6 auf den Einstandspreis, um ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Aggressives Preismarketing kann er sich nicht lange leisten.

Nach den Beobachtungen des Bundesverbandes Phono konnten in den letzten Jahren immerhin Spielräume für Preiserhöhungen erfolgreich genutzt werden. Eine nachhaltige Besserung ist allerdings nur zu erwarten, wenn es dem Fachhandel gelingt, die für ihn erforderlichen Handelsspannen auf Dauer und sicher durchzusetzen. Vorrausetzung hierfür ist, dass die Verunsicherung der Verbraucher durch die Preisgestaltung bei Lockvogelangeboten abgebaut werden kann.

Verpackungsverordnung
Für Schallplatten- und Tonträgerfachgeschäfte – wie für alle anderen Handelsbranchen auch – der Umweltgesichtspunkt immer wichtiger. Beim “Problemfeld Verpackung“ ist der Handlungsbedarf mittlerweile deutlich zu spüren: Die “Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung)“ sieht die Rücknahme von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen vor.

Im Gegensatz zu den Transportverpackungen, für die die Hersteller die zusätzlichen Entsorgungskosten übernehmen müssen, ist der Handel für die Umverpackungen, bei denen es sich um zusätzliche Hüllen um die Verkaufsverpackung handelt, selbst verantwortlich. Der Händler muss dafür sorgen, dass sie entweder erneut verwendet oder dem Recycling außerhalb der öffentlichen Abfallversorgung zugeführt werden.

Bei den Verkaufsverpackungen eröffnet § 6, Abs. 3 der Verpackungsverordnung eine Möglichkeit für die Freistellung von der Rücknahmepflicht. Dafür ist das Unternehmen “Duales System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärstoffgewinnung mbH“ (DSD) gegründet worden, das ein flächendeckendes Entsorgungssystem für die mit dem “Grünen Punkt“ versehenen Verkaufsverpackungen aufbauen und unterhalten soll.

Auf alle Fälle bedeutet diese Regelung für den Handel eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Verpackungsproblematik. Wenn Sie sich detaillierter über die Verpackungsverordnung informieren wollen, können Sie auf eine Broschüre des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) zurückgreifen, die über Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Preis von ca. 6 Euro zu beziehen ist. Für branchenspezifische Infos wenden Sie sich am besten an Ihren Fachverband (Adresse siehe unter “Kontakte“).

Einkauf und Lieferanten
Nach Ermittlungen des Verbandes der Musikfachgeschäfte liegen die Verkaufspreise einiger Discounter und Hersteller-Ladenketten nur wenig über den Einkaufspreisen des Fachhandels. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit eines klug kalkulierten Einkaufs. Die Industrie honoriert die hohen Stückzahlen der (zum Teil branchenfremden) Großabnehmer mit sehr guten Konditionen und macht es dem Fachhandel damit nicht eben leichter.

Zusätzlich bedrängen “schwarze Schafe“ unter den Händlern die Kollegen durch “graue“ Importe. Die Raubpressungen erreichen trotz erhöhter Kontrollen immer wieder neue Höhepunkte. Die Umsatzeinbußen durch gefälschte Musikträger und illegale Importe aus Osteuropa und dem asiatischen bzw. chinesischen Raum betrugen zuletzt rund 200 Millionen Euro pro Jahr.

Tonträgerfachhändler kaufen bisher meist direkt vom Hersteller oder aber über Großhändler, so dass die Aushandlung günstiger Einkaufsbedingungen dem Geschick des Einzelnen überlassen bleibt. Im Vergleich zu anderen Einzelhandelsbranchen ist der gemeinsame Einkauf über freiwillige Kooperationen bisher noch wenig verbreitet. Die Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft empfiehlt sich aber nicht nur wegen des preisgünstigeren Einkaufs, sondern auch wegen der Hilfestellung bei betriebswirtschaftlichen Fragen (beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder Orderlisten) und der effizienteren Interessenvertretung gegenüber den Herstellern.

Werbung
Für manche DVD’s und CD’s bzw. Schallplatten übernehmen die Plattenfirmen die Werbung, besonders mit teuren TV-Spots, die dann (zumindest theoretisch) allen Händlern zugutekommen. Durch Sonderkonditionen im Einkauf lässt die Industrie sich ihren Werbeetat allerdings vom Handel “nachfinanzieren“. Für den einzelnen Händler gewinnt die Werbung mit einfacheren Mitteln aber zunehmend an Bedeutung.

Bei einem Tonträger-/Schallplattenladen kommen Sie ohne Einführungswerbung, auch bei anfangs knappen Geldmitteln, nicht aus. Behandeln Sie Werbeausgaben wie eine unverzichtbare Investition. Für die Eröffnungswerbung sollten Sie sich etwas Besonderes einfallen lassen, das der örtlichen Presse möglichst eine Meldung wert ist. Aber auch später müssen Sie die Kunden auf sich und Ihr Angebot aufmerksam machen und ein Image bei den Kunden entwickeln. Möglichkeiten hierzu sind:

  • Aktionen innerhalb der Verkaufsräume
  • Werbung in den Tageszeitungen, Stadtteilzeitungen bzw. Stadtzeitungen, Anzeigenblättern oder Schülerzeitungen, bei denen Sie versuchen sollten, aktuelle Attraktionen herauszustellen
  • Handzettelwerbung oder Hauswurfsendungen in der näheren Umgebung
  • durch eine größere, interessant gestaltete Anzeige im Branchentelefonbuch.

Überlegen Sie sich, ob Sie nicht – zwecks professioneller Einführungswerbung – mit Werbeagenturen oder freiberuflichen Werbeberatern bzw. Werbetextern zusammenarbeiten (Adressen im Branchentelefonbuch) sollten. Informieren Sie sich aber auf alle Fälle bei der IHK, damit Sie bei den Werbeaktionen keine Fehler machen und gegen die Wettbewerbsgesetze verstoßen. Die sogenannten Abmahnvereine sind recht aktiv, wenn es darum geht, solche Verstöße umgehend mit “Bußgeldern“ ahnden zu wollen.

Übernahme eines bestehenden Betriebes oder Neugründun
Eines der größten Probleme bei Neugründungen ist die Anlaufphase, die es zu überstehen gilt, bis Ihr Geschäft bei der Kundschaft eingeführt ist. Bis dahin können ganz erhebliche Verluste entstehen, die in der Regel durch vorhandene Eigenmittel aufgefangen werden müssen. Durch die Übernahme eines bestehenden Geschäfts lässt sich diese Phase meist erheblich verkürzen, falls es Ihnen gelingt, die bisherigen Kunden zu halten.

Angebote zum Verkauf oder zur Pacht finden Sie in der Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt und der fachlichen Beurteilung von Angeboten sollten Sie auf den Rat von Experten zurückgreifen, beispielsweise von der Industrie- und Handelskammer (IHK), des Einzelhandelsverbandes und des Fachverbandes Schallplatte im GDM (Adressen siehe unter “Kontakte“).

Folgende Punkte sind bei der Beurteilung von Geschäften zu beachten:

  • Verkaufsgründe
  • Standortsicherheit durch einen langfristigen Mietvertrag
  • Prüfung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei bis fünf Jahre, evtl. mit Unterstützung eines Steuerberaters
  • Schuldenfreiheit
  • eventuelle neue Auflagen oder Sanierungsplanungen durch die Behörden
  • Alter des Inventars
  • Lagerbestand.

Der Kaufpreis für ein Tonträgerfachgeschäft setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Zeitwert des Inventars, dem Warenlager (achten Sie auf Ladenhüter!) und dem immateriellen Geschäftswert (eine Art Umsatzentschädigung für den Kundenstamm). Wenn der Kaufpreis – wie in der Praxis durchaus üblich – eine andere Basis hat, sollten Sie prüfen, ob der Betrag auch im hier angegebenen Rahmen angemessen ist.

Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der nötigen Zusatzinvestitionen kann – wie jede Existenzgründung – vom Staat mit zinsgünstigen Mitteln erleichtert werden. Ausgenommen davon sind Übernahmen innerhalb der Familie, z.B. Sohn oder Tochter vom Vater. Hier erwartet der Staat, dass andere Lösungen gefunden werden, sollte das nötige Kapital fehlen (Kauf auf Rentenbasis, Rechtsverträge u. ä.).

Achtung: Die Haftung für Steuerschulden Ihres Vorgängers gegenüber dem Finanzamt können Sie nicht durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag ausschließen. Sie haften nur für die betrieblichen Steuern, also Gewerbe- und Umsatzsteuer, eventuell auch für eine unvollständig abgeführte Lohnsteuer des Vorgängers, wenn Sie das Unternehmen als Ganzes übernehmen. Das Haftungsrisiko können Sie einschränken, indem Sie den Verkäufer veranlassen, beim Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Die sagt Ihnen, ob auf dem Betrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung Steuerschulden lasten. Ein gewisses Restrisiko tragen Sie jedoch in jedem Fall, da die Steuerschuld für die letzten ein bis zwei Quartale vor dem Verkauf meist erst noch ermittelt werden muss.

Zudem wird für die Kaufsumme Mehrwertsteuer fällig; das ist meist ein ziemlich großer Betrag, für den Sie als Übernehmer des Betriebs dem Finanzamt gegenüber haften, wenn der Verkäufer nicht zahlt. Sie können diesem Haftungsrisiko entgehen, indem Sie sich vom Verkäufer eine Abtretungserklärung geben lassen. Sie bezahlen dann den Kaufpreis netto an den Verkäufer und führen die Mehrwertsteuer direkt an den Fiskus ab.

Standort
Das zentrale Problem des Einzelhandels ist die Suche nach dem richtigen Standort. Die Geschäftslage kann nicht nur über Erfolg oder Misserfolg Ihres Vorhabens, sondern auch über seine Kreditwürdigkeit entscheiden. Detailfragen zu Standortproblemen sollten Sie mit Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder dem Einzelhandelsverband besprechen. Untersuchungen der Kaufkraft in Ihrem Zielgebiet, Mietpreisspiegel oder Zahlen zur Passantenfrequenz (Laufkundschaft) und Konkurrenzdichte liegen dort vielleicht schon vor. Dieses Spezialwissen sollten Sie unbedingt nutzen.

Bei der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Größe und Reichweite des Einzugsgebietes (hängt u.a. von der Exklusivität Ihres Angebotes ab)
  • Kaufkraft im Einzugsgebiet und erreichbare Umsätze (wie viele Kunden müssten täglich kommen, damit Sie Ihr Umsatzziel erreichen?)
  • Zahl, Größe, Entfernung und Attraktivität vergleichbarer Geschäfte in der Umgebung
  • Qualität Ihres Standortes hinsichtlich Laufstraßenlage, Verkehrsverbindungen und Parkplätzen, auch im Vergleich zur Konkurrenz
  • umliegende Geschäfte anderer Branchen, die evtl. eine Magnetwirkung auch für Ihre potentiellen Kunden haben könnten
  • Erweiterungsmöglichkeiten der Geschäftsräume

Attraktive Standorte sind nur allzu oft mit hohen Ladenmieten oder Grundstückskosten verbunden. Bei der Ansiedlung an weniger günstigen Standorten, beispielsweise in Randlagen von Großstädten, liegen die Raumkosten meist niedriger. Bedenken Sie aber hier die evtl. anfallenden Folgekosten, unter anderem für erhöhten Werbeaufwand.

Versicherungen
Gerade Existenzgründer, die oft ihr gesamtes Vermögen und darüber hinaus geliehene Gelder in ihr neues Unternehmen stecken, sollten zumindest die schwerwiegenden Risiken, die sich aus einer selbständigen Tätigkeit ergeben, absichern.

Unerlässlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen aus Personen- oder Sachschäden. Weiterhin zu empfehlen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie betrifft Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung, z.B. durch Stromausfall, Feuer oder Wasser, entstehen.

Darüber hinaus sind Sachversicherungen von Bedeutung. Sie decken verschiedene Risiken ab, z.B. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasbruch, Einbruch, Diebstahl u. ä.

Wenn Sie alleine arbeiten und wenige Rücklagen haben, empfiehlt sich, zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung, eine Krankengeldtageversicherung. Sie sorgt dafür, dass Sie bei längerer Krankheit zumindest Ihre wichtigsten persönlichen und beruflichen Kosten decken können.

Sicherlich gibt es noch eine Reihe anderer Risiken, die Sie absichern können. Damit Sie sich einen sinnvollen, auf das Wesentliche beschränkten, Versicherungsschutz zulegen, sollten Sie mit einem Versicherungsfachmann sprechen. Die Geldinstitute können Ihnen hier in Zusammenarbeit mit ihren Verbundpartnern aus der Versicherungsbranche wertvolle Tipps geben und ein detailliertes Angebot unterbreiten.

Rechtliche Voraussetzungen
Den Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzeigen. Ob Sie nebenberuflich Ihr Geschäft aufbauen oder gleich voll einsteigen wollen, die Gewerbeanmeldung ist in beiden Fällen erforderlich. Neben Ihrem Namen und der Anschrift des Betriebes müssen Sie die Rechtsform (Einzelfirma, GmbH etc.) und den hauptsächlichen Geschäftszweck angeben. Falls Sie mehrere Funktionen ausüben oder mit mehreren Sortimenten handeln wollen, vermerken Sie dies am besten gleich mit. So ersparen Sie sich eine spätere Ummeldung.

Obwohl das Gewerbeamt automatisch eine Mitteilung an das Finanzamt weitergibt, sollten Sie sich unabhängig davon bei Ihrem zuständigen Finanzamt formlos anmelden, um eine Steuernummer zu bekommen. Die benötigen Sie nicht nur für die Vorauszahlungen auf die später zu ermittelnde Einkommen- oder Körperschaftsteuer, sondern auch für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt.

Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von acht Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Selbstverständlich können auch Sie, als Unternehmer, sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern. Lassen Sie sich ein Angebot machen, bekanntlich ist diese Versicherung recht günstig gegenüber anderen Unfallversicherungen.

Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Die Höhe der jährlichen Beitragszahlungen wird von den einzelnen Kammern festgelegt und richtet sich nach Ihren Umsätzen bzw. Gewerbesteuerzahlungen und nach Ihrem Status – Vollkaufmann oder Minderkaufmann (Kleingewerbetreibende). Letztere sind z.T. sogar von der Beitragszahlung befreit. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge informieren Sie sich am besten bei Ihrer IHK.

Kontakte (überregional)

Fachverbände

Fachverband Schallplatte im
Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V. (GDM)
Friedrich-Wilhelm-Straße 31
53113 Bonn
Telefon 0228 / 238565
Telefax 0228 / 235916
Service: Fortbildungskurse, Fachinformationen, auch über die wirtschaftliche Lage der Branche, Rechtsberatung für Mitglieder

Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Grelckstraße 36
22529 Hamburg
Telefon 040 / 580258
Telefax 040 / 582842

Betriebs- und Existenzgründungsberatung

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) e.V. in Köln unterhält die

EBE – Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle für den Einzelhandel GmbH
Höninger Weg 106a
50969 Köln
Telefon 0221 / 93655-01
Telefax 0221 / 93655-312
Service: Betriebswirtschaftliche Beratung, Existenzgründungsberatung (der Bund gewährt Zuschüsse zu den Honoraren), Fachliteratur zur Unternehmensführung im Einzelhandel, Geschäftsvermittlungsservice (bundesweit)
Kontakt: Direkt in Köln oder über den regionalen Einzelhandels-Verband.

Geschäftsvermittlungs-Service
BBE – Unternehmensberatung
August-Thyssen-Straße 27
56070 Koblenz
Telefon 0261 / 98184-0
Telefax 0261 / 98184-15

RKW – Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft e.V.
Düsseldorfer Straße 40
657G0 Eschborn
Telefon 06196 / 495-1
Telefax 06196 / 495-303
Service: Neben verschiedenen Veröffentlichungsreihen zur Unternehmensführung (Literaturliste bestellen!) führt das RKW in seinen Landesgruppen auch Seminare für Führungskräfte der Wirtschaft durch. Weiterhin berät das RKW Existenzgründer und Unternehmer mit eigenen Experten und vermittelt qualifizierte unabhängige Berater, wenn eine intensive Vorbereitung Ihres Vorhabens das erfordert.

Die u. a. folgenden Verbände können Ihnen qualifizierte Existenzgründungsberater in Ihrer Region angeben:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Friedrich-Wilhelm-Straße 2
53113 Bonn
Telefon 0228 / 238055
Telefax 0228 / 230625

Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte e.V. (VBV)
Holstenstraße 15
25335 Elmshorn
Telefon 04121 / 25252
Telefax 04121 / 25867

Bundesverband der Wirtschaftsberater e.V. (BVW)
Schützweg 3
73087 Bad Boll
Telefon 07164 / 41-22
Telefax 07164 / 41-77

Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige e.V. (BUS)
Hildegardstraße 2
80539 München
Telefon 089 / 223396
Telefax 089 / 2283640

Deutsches Institut für Unternehmensberatung e.V. (difu)
Bruchhäuser Straße 19
68723 Schwetzingen
Telefon 06202 / 4758
Telefax 06202 / 24564
Service: Die Beratungen werden im Allgemeinen vom Bund mit Zuschüssen gefördert.

Ein besonderer Beratungsservice für Existenzgründer gibt es bei der Bundesarbeitsgemeinschaft “ALT HILFT JUNG“: Fachleute, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, geben Starthilfe durch Beratung in kaufmännischen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Die Hilfe ist ehrenamtlich; im Allgemeinen wird nur ein Unkostenbeitrag von ca. EUR 15,- pro Beratung verlangt.

ALT HILFT JUNG e.V.
Kennedyallee 62-70
53175 Bonn
Telefon 0228 / 889236
Telefax 0228 / 889348

Einkauf/Lieferanten

Musikmarkt-Branchen-Handbuch, Format DIN A 4, rund 300 Seiten, Preis ca. 25 EUR + MwSt + Versandkosten. Das umfassende Verzeichnis ist ein Wegweiser durch den Musikmarkt in Deutschland, Osterreich und der Schweiz; es enthält Anschriften, Labels und Interpreten von Tonträgerherstellern über Musikverlage, Konzertagenturen bis hin zu Audio- und Videogroßhändlern. Zu beziehen über:

Josef Keller GmbH & Co. Verlags KG
Vertrieb
Postfach 14 40
82317 Starnberg
Telefon 08151 / 771-0
Telefax 08151 / 771-190

Eine – allerdings kostenpflichtige – Liste weiterer Einkaufskooperationen in Ihrer Branche erhalten Sie über:

Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV)
Vorgebirgsstraße 43
53119 Bonn
Telefon 0228 / 98584-0
Telefax 0228 / 98584-10

Als Hilfestellung bei der Sortimentspflege kann Ihnen das folgende alphabetische Gesamtverzeichnis dienen, das Titel, Interpreten, Werke und Komponisten von Pop bis Rock, von Jazz bis Klassik aufführt (DVD‘s, CD‘s, MC‘s, LP‘s, Laserdisc und Musikvideos):

“Gemeinschaftskatalog“
Die Hauptausgabe erscheint jeweils im November, zwei im Preis enthaltene Nachträge ergänzen im Februar und im Juli die Hauptausgabe (Preis ca. 135 EUR + MwSt + Versandkosten). Zu beziehen über:
Josef Keller GmbH & Co. Verlags KG (Adresse s.o.)

Fachzeitschriften
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Fachzeitschriften bieten: Anzeigen von Lieferanten, Angebote zur Übernahme von Geschäften oder Warenlagern, technische Informationen und wirtschaftliche Nachrichten, die für die Branche relevant sind. Auch wenn Sie z.B. Spezialisten für Ihr Vorhaben suchen, lohnt sich die eigene Anzeige in einer Fachzeitschrift.

Musikmarkt erscheint alle 14 Tage beim

Keller GmbH & Co. Verlags-KG
Postfach 14 40
82317 Starnberg
Telefon 08151 / 771-0
Telefax 08151 / 771-190

Audio – Magazin für HiFi und Musik erscheint monatlich beim

Vereinigte Motor-Verlage GmbH & Co. KG
Leuschnerstraße 1
70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 182-01
Telefax 0711 / 182-1794

Musikhandel
Offizielle Fachzeitschrift des Deutschen Musikverleger-Verbandes und des Gesamtverbandes Deutscher Musikfachgeschäfte – erscheint 8 x jährlich bei

Musikhandel Verlagsgesellschaft mbH
Friedrich-Wilhelm-Straße 31
53113 Bonn
Telefon 0228 / 238565
Telefax 0228 / 235916

Der Einzelhandelsberater erscheint monatlich beim

BBE-Verlag
Höninger Weg 106a
50969 Köln
Telefon 0221 / 93655-119
Telefax 0221 / 93655-142

Handelsjournal
Wirtschaftsmagazin des Deutschen Einzelhandels – erscheint monatlich bei

Handelsblatt GmbH
Kasernenstraße 67
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 / 887-0
Telefax 0211 / 3793 30

Der Handel
Das Wirtschaftsmagazin für Handelsmanagement – erscheint monatlich beim

Deutscher Fachverlag GmbH
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt am Main
Telefon 069 / 7595 – 01
Telefax 069 / 7595 – 1830

Falls Sie die genannten Fachzeitschriften noch nicht kennen, versuchen Sie doch, erst einmal ein Probeexemplar zu bestellen. Die meisten Verlage sind zur kostenlosen Abgabe eines Ansichtsheftes bereit.

Literatur zum Umweltschutz im Unternehmen

Das umweltbewusste Unternehmen
von G. Winter, ca. 25 EUR, Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Telefon 089 / 381890

(Gute Einführung in dieses Themengebiet)

Umweltbewusstes Management
von M. Sietz, ca. 232 Seiten, ca. 38 EUR, Eberhard Blottner Verlag, Gottfried-Keller-Straße 13, 65232 Taunusstein, Telefon 06128/23600
(enthält 24 Umweltchecklisten mit denen ein Unternehmen ökologisch flott gemacht werden kann – von Abfallvermeidung über das ÖKO-Audit bis zur Umweltverträglichkeit)

Betrieblicher Umweltschutz
Loseblattsammlung, ecomned Fachverlag, Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg, Telefon 08191 / 1250, Preis für die Anfangslieferung von ca. 1.000 Seiten ca. 100 EUR und ca. 0,20 EUR für jede Ergänzungsseite

Deutscher Handelskongress
erscheint jährlich, Termin im Jahr variiert, Bad Homburg

(Der „Kongress“ beschreibt die aktuelle Situation des Handels, gibt detaillierte Prognosen für die wichtigsten Branchen und nennt Möglichkeiten der Ertragsverbesserung)

Ein ausführliches Programm zum „Deutschen Handelskongress“ gibt es bei der BBE-Unternehmensberatung GmbH, Abteilung Marketing, Höninger Weg 106a, 50969 Köln, Tel. 0221 /93655-201.

Fachmessen
Über wichtige Neuheiten, Bezugsquellen und die Branchenpolitik können Sie sich am besten auf den Fachmessen informieren.

Pop Komm – Messe für Pop-Musik in Deutschland, Köln (Kongresszentrum Ost)
Auskünfte über Pop-Komm Gesellschaft zur Förderung von Musik und Kommunikationstechnologie mbH bei der Messe- und Ausstellungs-Ges. m.b.H. Köln, Messeplatz 1, 50679 Köln, Telefon 0221 / 8210, Fax 0221 / 8212574

Musikmesse – Internationale Fachmesse für Musikinstrumente, Musikelektronik, Musikzubehör, Musikalien in Frankfurt – Auskünfte über

Messe Frankfurt GmbH
Ludwig-Erhard-Anlage 1
60327 Frankfurt
Telefon 069 / 7575-0
Telefax 069 / 7575-6609

Die folgende, im dreijährigen Rhythmus stattfindende Messe ist branchenübergreifend – für den Einzelhandel insgesamt – interessant:

Euroshop – Internationale Messe Einrichten, Werben, Verkaufen in Düsseldorf
Angebotsschwerpunkte u. a. Ladenbau, Lagereinrichtungen, Lichttechnik, gewerblicher Einrichtungs- und Ausstattungsbedarf, Schauwerbung, Display, Werbung und Verkaufsförderung, Warenwirtschaftssysteme, Organisationsmittel für Abrechnung, Disposition, Kontrolle, Warensicherung – Auskünfte über

Düsseldorfer Messegesellschaft mbH – NOWEA –
Stockurner Kirchstraße 61
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 / 4560-01
Telefax 0211 / 4560-668

Die langfristig geplanten Termine dieser Messen können nicht immer eingehalten werden. Achten Sie deshalb auf aktuelle Ankündigungen z.B. in der Fachpresse, wenn Sie eine Messe besuchen wollen.

Weiterbildung
Das Bildungszentrum des Einzelhandels bietet branchenübergreifende Seminare für den Einzelhandel (beispielsweise zum EDV-Einsatz im Betrieb oder zum Marketing etc.), aber auch spezielle warenkundliche Schulungen an. Ein ausführliches Verzeichnis des Seminarangebotes wird Ihnen auf Anfrage zugeschickt vom

Bildungszentrum des Einzelhandels (BZE)
Kurzer Ging 47
31832 Springe
Telefon 05041 / 5015
Telefax 05041 / 5169

Bei der „Berliner Datenbank“ gibt es für den Einzelhandel die Möglichkeit, sich über bundesweite Weiterbildungsprogramme bzw. über Programme in Ihrer Region zu informieren:

Berliner Datenbank
Mehringdamm 48
10961 Berlin
Telefon 030 / 7854083
Telefax 030 / 7861898

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW)
Landgrafenstraße 24b
61348 Bad Homburg
Telefon 06172 / 12150
Telefax 06172 / 84422

Bei diesem Verband erhalten Sie Unterstützung, wenn es darum geht, sich gegen Schwindelfirmen zur Wehr zu setzen. Der DSW erteilt auf Anfrage seiner Mitglieder Auskünfte über zweifelhafte Unternehmen und leistet Hilfestellungen bei bereits eingetretenen Schadensfällen. Der Mitglieds-Jahresbeitrag beträgt mindestens 100 Euro und staffelt sich nach den Jahresumsätzen eines Unternehmens.

Adressen und Informationen für Existenzgründer

Erste Anlaufadressen
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) geben mit ihrer kostenlosen Existenzgründungsberatung erste Antworten auf Ihre Fragen und vermitteln Sie bei Bedarf an Spezialisten für weiterführende Beratungen. Sie zeigen Ihnen u. a. einen Weg durch den Dschungel der vielfältigen staatlichen Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln. Ihre örtliche Kammer finden Sie im Telefonbuch oder über die

Vereinigung der Industrie- und Handelskammern des Landes Nordrhein-Westfalen
Goltsteinstraße 31
40211 Düsseldorf
Telefon 0211 / 36702-0
Telefax 0211 / 36702-21
Service der IHKs: u. a. kostenlose Beratung für Existenzgründer und Auskünfte über gewerberechtliche Fragen und Hilfe bei Standortsuche, Seminare und Kooperationsbörse

Fachverbände

Einzelhandelsverband Nordrhein
Kaiserstraße 42a
40479 Düsseldorf
Telefon 0211 / 498060
Telefax 0211 / 4980636

Landesverband des Westfälisch-Lippischen Einzelhandels e.V.
Landesfachvereinigung Buch-, Musik-, Kunsthandel
Servatiiplatz 9
48143 Münster
Telefon 0251 / 43886
Telefax 0251 / 58127

Betriebs- und Existenzgründungsberatungen
Der Einzelhandelsverband Nordrhein in Düsseldorf und der Landesverband des Westfälisch-Lippischen Einzelhandels in Münster unterhalten jeweils in ihren Zentralen eigene Betriebs-Beratungsstellen, die neben anderen Dienstleistungen auch Existenzgründungsberatungen anbieten. Die Beratungen werden in erheblicher Weise durch Landes- und Bundesmittel gefördert. Kontakt über die regionalen Einzelhandelsverbände oder:

BBE – Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle für den Einzelhandel GmbH
Höninger Weg 106a
50969 Köln
Telefon 0221 / 93655-01
Telefax 0211 / 93655-312

und

BBE Westfalen
Servatiiplatz 9
48143 Münster
Telefon 0251 / 46988
Telefax 0251 / 58127

RKW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Sohnstraße 70
40237 Düsseldorf
Telefon 0211 / 680010
Telefax 0211 / 6800168

Öffentliche Finanzierungshilfen

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8-10
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 / 1300035
Telefax 0211 / 1300054
Service: u.a. Beratung über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes und des Landes (speziell unter dem Gesichtspunkt der Ansiedlung an besonders geförderten Standorten) und Vermittlung von Kontakten zu Fachberatern und Spezialisten

Investitionsbank NRW
Karl-Arnold-Platz 1
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 / 82609
Telefax 0211 / 8266164

und

Servatiiplatz 5
48143 Münster
Telefon 0251 / 41204
Telefax 0251 / 4122609
Service: u. a. Beratung über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes und des Landes, kostenlose Informationsbroschüren

Berufsgenossenschaft
Für die Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten ist in Ihrer Branche zuständig die

Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel
Niebuhrstraße 5
53113 Bonn
Telefon 0228 / 54060
Telefax 0228 / 5406220

(Alle Angaben wurden mit Sorgfalt ermittelt und überprüft. Da sie jedoch ständigen Veränderungen unterliegen, kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Änderungen, Irrtum und Schreibfehler vorbehalten.)

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Xenia Wöhler aus Aalen in Baden-Württemberg.
Ende des Beitrags 1-2015-011-0501
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung des obigen Beitrages ergeben. Etwaige rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Ratgebers durch einen Rechtsanwalt beraten.

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