Stand: 21.07.2023
(Unverändert gültig seit: 02.10.2014)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Baden im Meer
Obwohl Hai-Angriffe auf den Seychellen sehr selten vorkommen, wird zur erhöhten Wachsamkeit an bestimmten Stränden vor allem auf der Insel Praslin geraten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Reiseleitung oder im Hotel über die aktuelle Lage.
Kriminalität
Eine zunehmende Gefahr, Opfer von Einbrüchen in Mietwagen sowie Hotelzimmern und Appartements zu werden, besteht auch auf den Seychellen. Es wird daher zu allgemeiner Wachsamkeit und zu den üblichen Vorsichtsmaßnahmen geraten. Von Wanderungen in Wäldern ohne ortskundige Begleitung wird abgeraten.
Wertgegenstände sollten nicht im Auto zurückgelassen werden. Parken an einsamen und abgelegenen Stränden sollte vermieden werden. Auch im Hotelzimmer sollten Wertgegenstände im Hotelsafe gelagert werden. Taschendiebstähle- auch an Stränden- haben in letzter Zeit ebenfalls zugenommen.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Die Seychellische Rupie ist seit September 2008 frei konvertierbar. Alle Zahlungen auf den Seychellen können demnach in dieser Währung getätigt werden.
Gängige Kreditkarten und Reiseschecks werden weithin akzeptiert. Bargeld wird an Automaten nur in Landeswährung ausgezahlt.
Reiseschecks können auch in Hotels gewechselt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und
noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Sie kann für weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden.
Für die Einreise werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca. US$ 150 pro Tag). Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten mitgeführt werden.
Rückflugnachweis
Die Vorlage eines Rückflugnachweises ist auch dann notwendig, wenn Reisende auf die Seychellen fliegen und von dort mit einem Segelcharter die Inseln verlassen wollen und nicht dorthin zurückkehren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (darunter auch Reizgas, Messer, Schlagringe, pyrotechnische Artikel usw.) ist nur nach vorheriger Ausstellung einer Einfuhrerlaubnis der dafür zuständigen Behörden zugelassen. Dies gilt auch für die Einfuhr von Drogen und medizinischen Präparaten sowie unbearbeiteter Lebensmittel, von Obst, Gemüse, Blumen, Pflanzen, Pflanzensamen und Ähnlichem. Die Einfuhr von pornographischem Material in jeglicher Form ist streng verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Betrag von RS 2000,00 ein- bzw. ausgeführt werden.
Einfuhrhöchstmengen bei mengenmäßig beschränkten Waren:
Alkohol: 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein;
Parfüm: 200 ml
Tabak: 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
Dennoch notwendige Zollzahlungen sind immer in bar zu entrichten.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Auf Drogendelikte stehen mindestens 3 Jahre Gefängnis.
Für das Hauptquartier der seychellischen Armee (“Army Head Quarters”) gilt Fotografierverbot.
Devisenvergehen werden mit Geldstrafe ab RS 10.000 und/oder Haftstrafe (bis zu 2 Jahren) geahndet.
Medizinische Hinweise
Impfungen
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. afrikanisches Festland) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung für Personen ab dem ersten Lebensjahr erforderlich. Das gilt nicht mehr für Transitreisende über Äthiopien oder Kenia, solange sie den jeweiligen Flughafen nicht verlassen und nicht mehr als 12 Stunden im Transit verbringen. Laut Auskunft der Public Health Authorities akzeptieren die Seychellen die neuen WHO Empfehlungen, gemäß denen eine Impfung für einen lebenslangen Schutz ausreicht
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen. Die Seychellen sind frei von terrestrischer Tollwut, eine Impfung ist daher nicht erforderlich
Malaria
Die Seychellen sind malariafrei.
HIV/ AIDS
Insgesamt steigt die Zahlen der HIV/AIDS Infektionen in den Risikogruppen (i.v.-Drogenabhängige (> 5%), Homosexuellen (15%), Prostituierte), bei allerdings insgesamt noch niedriger Prävalenz (0,8%). Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Hepatitis C
Eine sehr hohe Durchseuchung (> 90%) mit Hepatitis C wird unten der Drogenabhängigen beobachtet. Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Leptospirose
Die Übertragung dieser bakteriellen Erkrankung erfolgt durch die intakte feuchte Haut, sowie die Schleim- und die Bindehäute beim Kontakt mit infizierter Erde und Wasser. Auf den Seychellen ist sie die häufigste infektiöse Todesursache in der lokalen Bevölkerung. Die Infektion erfolgt durch Barfußgehen und ungeschütztem Arbeiten in feuchten Erdreich, hauptsächlich während der Regenzeiten.
Charakteristisch sind Fieber, Muskelschmerzen, Übelkeit und eine Bindehautentzündung. Im weiteren Verlauf können Komplikationen mit Leber- und Nierenversagen auftreten. Die Erkrankung ist, wenn rechtzeitig erkannt, antibiotisch gut behandelbar.
Dengue- und Chikungunya-Fieber
Beide Erkrankungen werden landesweit durch tagaktive Mücken (Stegomyia albopicta) übertragen. Die Erkrankungen gehen in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und lassen sich klinisch nur schwer unterscheiden.
Mit Beginn der Regenzeiten kann es zu einem Auftreten neuer Erkrankungen kommen, die meist aus den benachbarten Inseln eingeschleppt werden. Auf Hinweise in Presse und Öffentlichkeit ist zu achten.
Da es weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen diese mückenübertragbaren Erkrankungen gibt, ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektionen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. auch tagsüber unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Ende des Beitrags EEE-1-2014-275-0955-3
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