(Musterabbildung)
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Riegels findet sich die Angabe „1 Portion (25 g) enthält: Brennwert 136 kcal, 7 % GDA“. Auf der Rückseite ist erläutert, dass das Kürzel GDA für den prozentualen Anteil am Richtwert für die Tageszufuhr von 2000 kcal steht. Der Riegel wiegt 40 g, die nicht glatt in Portionen von 25 g teilbar sind.
Das ist geregelt:
Die Größe einer Portion ist nicht geregelt. Eine Nährwertangabe ist erst ab dem 13.12.2016 verpflichtend. Seit einigen Jahren geben die meisten Hersteller jedoch freiwillig Nährwert- und Portionsangaben auf ihren Verpackungen an. Wenn es eine Nährwertangabe gibt, ist eine Bezugsgröße von 100 Gramm oder 100 Milliliter vorgeschrieben.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Auf den ersten Blick scheint es ein guter Service der Hersteller zu sein. So wird nicht nur über (bislang noch freiwillig) die Nährwertgehalte pro 100 Gramm Lebensmittel informiert, sondern auch gleich über die Gehalte für eine Portion. Doch der scheinbare Service ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale mit Vorsicht zu genießen. Ein kleiner Teller Nudeln, ein Keks, eine Handvoll Chips oder eine halbe Pizza – mit den üblichen Verzehrgewohnheiten haben solche Portionsangaben kaum etwas zu tun. Hohe Zucker-, Fett- oder Kaloriengehalte werden nach Auffassung der Verbraucherzentrale häufig durch unrealistisch kleine Portionsmengen schön gerechnet. Auch bei dem „Sun Rice Crunchy Puffreis + Cerealien + Milchcreme“ ist etwas mehr als ein halber Riegel unseres Erachtens zu niedrig angesetzt. Der Hersteller sollte deshalb den ganzen Riegel als Portion angeben.
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