Kaminofen: Eine Lüftungsanlage im gleichen Raum kann gefährlich werden.
Ein Kaminofen in einem automatisch belüfteten Raum kann den Bewohnern gefährlich werden. Denn die Ventilatoren der Wohnungsbelüftung erzeugen einen höheren Unterdruck als der Schornstein. Dadurch können giftige Rauchgase in den Wohnraum gelangen. Hausbesitzer bzw. Bewohner entsprechender Wohnungen sollten daher unbedingt einen Luftdrucksensor installieren, der bei Unterdruck im Raum automatisch die Lüftung abschaltet.
Hausbau in Eigenregie: Nicht für jeden lohnt es sich.
Wer handwerklich versiert ist, kann seine Immobilie in Eigenregie ausbauen. Zum Teil können Bauherren dadurch Geld sparen. Auf dem Markt gibt es Angebote für Ausbauhäuser im Bereich Fertig- oder Massivhäuser. Bauherren sollten diese sehr genau unter die Lupe nehmen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Insbesondere müssen Bauherren hinterfragen, welche Leistungen das Angebot beinhaltet, was der Anbieter nicht übernimmt und wer dann Aufgaben an Schnittstellen ausführt. Denn Bauherren dürfen manche Gewerke nicht selbst ausführen – das gilt in der Regel beispielsweise für Elektroarbeiten. Zudem müssen sie für freiwillige Helfer etwa eine Bauhelferversicherung abschließen. Bauherren sollten sich also sehr genau überlegen, welche Aufgaben sie zeitlich, körperlich und fachlich übernehmen können – und dann genau kalkulieren, ob sich das Ausbauhaus für sie wirklich lohnt.
Mieterhöhungen: Welche Regeln gelten?
Nicht jede Mieterhöhung ist rechtens. Es gibt Grenzen, an die sich ein Vermieter halten muss – und er muss eine erhöhte Miete auch begründen, so der Deutsche Mieterbund. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Er kann sich auf einen örtlichen Mietspiegel berufen, auf ein Gutachten von Sachverständigen oder auf mindestens drei Vergleichswohnungen, in denen heute schon so viel Miete gezahlt wird, wie mit der Mieterhöhung gefordert wird. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt generell: Sie darf auf die im Schnitt vor Ort gezahlte Miete für nach Alter der Immobilie, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbarer Wohnungen angehoben werden. Bei Mieterhöhungen müssen Vermieter zudem eine Jahressperrfrist einhalten. Frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung darf die Miete steigen. Außerdem gilt eine Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf höchstens um 15 Prozent. Auch Fest-, Staffel- oder Indexmieten können eine außerordentliche Mieterhöhung ausschließen. Bei Staffelmieten zum Beispiel steigt die Miete ohnehin zu bestimmten Zeitpunkten.
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